Eigentümer-Streit in Regensburger Altstadt: Wenn die Nachbarn 50.000 Euro fordern

Mitzahlen, wenn an der Grenzwand des benachbarten Hauses Bauarbeiten durchgeführt werden? Normalerweise ist das in der eng bebauten Altstadt der Normalfall – in dieser Auseinandersetzung aber nicht.
Video Stand Februar 2025
Alle ihre Nachbarn zu kennen, ist für viele Bewohner der Altstadt nahezu unmöglich. Mit vermeintlicher Anonymität hat das allerdings kaum etwas zu tun. Vielmehr liegt es an der verwinkelten Gebäudestruktur im historischen Zentrum. Da stoßen Häuser aneinander, die auf den ersten und auch auf den zweiten und dritten Blick überhaupt nichts miteinander zu tun haben. Diese geografische Ausgangsposition liegt auch in einem Fall vor, der aktuell vor dem Landgericht verhandelt wird.
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) aus dem Posthorngässchen fordert dabei von einer WEG in der Goldenen-Bären-Straße rund 50.000 Euro als Beteiligung an Sanierungskosten.
Ist nur eine Seite schuld?
Das eine Haus steht mit seiner Süd-Fassade in der Goliathstraße, das andere unten an der Donau-Parallele – dies nur zur Verdeutlichung, wie weit die beiden Gebäudekomplexe eigentlich voneinander entfernt sind. Dazwischen und von der Außenwelt nicht einsehbar gibt es allerdings einen weitläufigen Innenhof-Bereich, in dem die beiden Anlagen tatsächlich über eine sogenannte Kommunwand miteinander verbunden sind – und genau diese Mauer ist der Stein des Anstoßes.
„Die Klägerin begehrt Zahlung von rund 45.000 Euro nebst Verzugszinsen. Sie behauptet, notwendige bauliche Instandhaltungsmaßnahmen an der Wand im Durchgangsbereich der Gebäude durchführen haben zu lassen“, führt das Landgericht aus. Weil besagte Wand auf der Grenze zwischen beiden Gebäuden liege, mache die Klägerin einen Anspruch auf Erstattung der Hälfte der bereits bezahlten Sanierungskosten geltend. Zudem werde darauf gepocht, dass die Beklagte einen entsprechenden Anteil an weiteren Kosten schulde.

Der Rechtsstreit darüber läuft bereits seit dem Jahr 2021, im Lauf der seither vergangenen Zeit wurden auch schon mehrere Sachverständigengutachten eingeholt. Letztere sind für Ulrich Wintermeier Grund genug, die Forderung auf eine Zahlungsbeteiligung zurückzuweisen.
Die Arbeiten wurden aus unserer Sicht in einer Nacht- und Nebel-Aktion und ohne jede Absprache durchgeführt.Ulrich Wintermeier, Verteidiger der Beklagtenpartei
Der Anwalt der WEG aus der Goldenen-Bären-Straße argumentiert: „Die Gutachten sagen eindeutig aus, dass von unserem Gebäude keinerlei schädigende Wirkungen ausgegangen sind. Wenn die Alleinverursacher der Schäden also auf der Gegenseite zu finden sind, dann sollen sie diese auch selbst wieder beheben.“ Die ansonsten in der Altstadt meist ganz selbstverständlich gelebte Praxis, die Instandhaltungskosten bei Kommunwänden jeweils zur Hälfte zu tragen, komme deshalb in diesem Fall laut Wintermeier nicht in Frage.
Maroder Wohnturm soll die Ursache sein
Konkret sei der Sanierungsbedarf entstanden, weil ein zum Komplex Posthorngässchen gehörender Wohnturm über viele Jahre vernachlässigt worden sei. Die „gegnerische“ WEG sei jedoch erst tätig geworden, als bereits Mauerbrocken von dem maroden Turm abgefallen seien. Die nötige Abstimmung mit der Nachbarschaft habe im Vorfeld der Maßnahme aber nicht stattgefunden. „Die Arbeiten wurden aus unserer Sicht in einer Nacht- und Nebel-Aktion und ohne jede Absprache durchgeführt“, beschreibt es der Rechtsanwalt. „Die Probleme wären nicht aufgetreten, wenn man sich kooperativer verhalten hätte.“
So aber sind die Fronten verhärtet. Die klagenden Wohnungseigentümer vom Posthorngässchen gehen nämlich weiterhin davon aus, dass eine gemeinsame Wand auch in diesem Fall gemeinsames Bezahlen bedeutet.
Weil bei der Güteverhandlung keine Einigung in Form eines Vergleichs erzielt werden konnte, muss jetzt das Gericht entscheiden. Verkündungstermin ist der 9. Januar.