Falschaussagen gegen Ex-Chef: 51-Jähriger kommt mit Haftstrafe auf Bewährung davon

Hat ein 51-jähriger Mann aus dem Städtedreieck seinen ehemaligen Arbeitgeber im Jahr 2018 durch Falschaussagen in Untersuchungshaft gebracht? Seit Anfang des Jahres war dieser Fall beim Amtsgericht Schwandorf anhängig. Nach zehn Verhandlungen fand der Prozess am vergangenen Freitag endlich ein Ende. Richterin Kathrin Heitzer verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und setzte diese zur Bewährung aus.
Lange hatte der Beschuldigte an seinen Anschuldigungen festgehalten. Doch die Beweislage wurde immer erdrückender. Im Rahmen einer sehr umfangreichen Beweisaufnahme mit 14 Zeugen konnte das Gericht nachweisen, dass die Vorwürfe des 51-Jährigen gegenüber seinem früheren Chef frei erfunden waren. Am vorletzten Verhandlungstag räumte der Angeklagte ein, dass er gelogen hatte. „Ich gebe alles zu“, so seine Worte vor Gericht.
Dieses Geständnis, auch wenn es sehr spät kam, und ein Adhäsionsvergleich, den der Beschuldigte mit dem Geschädigten, der in der Nebenklage durch Rechtsanwalt Markus Huesmann vertreten wurde, haben ihn vor einer Unterbringung in einer Haftanstalt gerettet. Die Strafe konnte nach den Worten der Richterin dadurch „gerade noch zur Bewährung ausgesetzt werden“.
Am 28. Dezember 2018 hatte der Angeklagte, der damals für mehrere Wochen in der Wohnung seines Arbeitgebers untergebracht war, als angeblicher Augenzeuge seinen Chef bei der Polizeiinspektion Burglengenfeld angezeigt, nachdem er nach seinen Worten beobachtet habe, wie dieser mit seinen Fäusten auf seinen siebenjährigen Sohn eingeschlagen und ihn unter der Dusche sexuell missbraucht habe. Auch eine Schusswaffe will er bei seinem früheren Arbeitgeber gesehen haben. Noch in derselben Nacht stürmte ein SEK die Wohnung seines Chefs und nahm ihn fest. Bald erwiesen sich die Anschuldigungen aber als haltlos. Der Mann wurde nach acht Tagen wieder aus der U-Haft entlassen.
5000 Euro Schmerzensgeld - davon die Hälfte sofort gezahlt
Vertreten durch Rechtsanwalt Huesmann als Nebenklägervertreter, hat der Geschädigte nun bei Gericht im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens mit dem Angeklagten einen unwiderruflichen Vergleich geschlossen. Letzterer muss nun ein Schmerzensgeld in Höhe von 5000 Euro an seinen früheren Chef zahlen. Dabei verpflichtete sich der Beschuldigte dazu, die Hälfte noch am selben Tag auf das Geschäftskonto des Nebenklagevertreters einzuzahlen.
Noch während der Verhandlung bestätigte Huesmann, dass die Zahlung bei einer rumänischen Bank per internationaler Überweisung in Auftrag gegeben worden sei. Den restlichen Betrag hat der Angeklagte bis zum 15. Januar zu entrichten.
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Die Zeugenvernehmungen vor Gericht hätten keine Hinweise auf ein Fehlverhalten des Geschädigten ergeben, wie die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer sagte. Die achttägige Inhaftierung des Geschädigten habe der Angeklagte durch seine falschen Anschuldigungen billigend in Kauf genommen. „Wenn ich mit derartigen Anschuldigungen zur Polizei gehe, muss ich mit Aktionen der Polizei rechnen“, so die Staatsanwältin, die eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monate forderte.
Nebenklagevertreter Huesmann wollte den Angeklagten sogar noch zwei Monate länger hinter Gittern sehen. Der 51-Jährige habe bis zuletzt seinen Mandanten immer wieder aufs Neue mit diesen ungeheuerlichen Taten bezichtigt, so seine Darstellung.
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Der Verteidiger des Beschuldigten, Gunther Haberl, verwies auf das ungeschickte Prozessverhalten des Angeklagten. Immer wieder musste Haberl verzweifelt miterleben, wie sein Mandant in seinen Ausführungen kaum noch zu bremsen war – und sich dadurch immer mehr in Widersprüche verstrickte.
Anwalt kritisiert auch die Ermittler
Die Beweislage sei zu Beginn der Verhandlung gar nicht gut gewesen, meinte der Anwalt. Doch sein Mandant habe es durch sein Verhalten selbst verschuldet, seine Lage zu verschlechtern. Eine Verurteilung sei immer wahrscheinlicher geworden. „Das Verhalten ist maximal selbstschädigend gewesen“, so Haberl. Der Polizei warf er vor, die Vorwürfe seines Mandanten zu wenig verifiziert zu haben.
Richterin Kathrin Heitzer orientierte sich bei ihrer Urteilsfindung an den Forderungen des Verteidigers, der eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung als ausreichend ansah, und verurteilte den Angeklagten wegen einer schwerwiegenden Freiheitsberaubung in Tateinheit mit falschen Verdächtigungen. „Was durch Ihre Falschaussage in Gang gesetzt wurde, ist schon ein Hammer“, so die Richterin. „Es muss ein Riesenschreck für Vater und Sohn gewesen sein, als das SEK nachts die Wohnung stürmte.“