Urteil im Schleuserprozess: 49-Jähriger aus Städtedreieck geht für sechs Jahre ins Gefängnis

Von Josef Schaller · 4. Dezember 2025 um 05:00

Der Schleuserprozess beim Landgericht Amberg hat nach zehn Verhandlungstagen am Dienstag endlich ein Ende gefunden. Richterin Elke Escher verurteilte den 49-jährigen Angeklagten aus dem Städtedreieck zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren.

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Die Staatsanwaltschaft hatte ihn der Einschleusung von fünf syrischen Staatsangehörigen und der versuchten Einschleusung von 29 weiteren Ausländern aus Drittstaaten sowie des Vortäuschens einer Straftat beschuldigt. Dabei soll er das von polnischen Behörden sichergestellte Schleuserfahrzeug, das er bei einer Autoverleihfirma in Regensburg zu diesem Zweck angemietet hatte, bei der Polizeiinspektion Burglengenfeld als gestohlen gemeldet haben.

Immer wieder Wendungen

Immer wieder hat es Wendungen und Überraschungen in diesem Fall gegeben. Während sich der 49-Jährige am ersten Verhandlungstag zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft gar nicht äußern wollte, hat sein Verteidiger in der nächsten Sitzung dann eine Einlassung für seinen Mandanten abgegeben, in dem dieser lediglich die versuchte Schleusung am 18. September 2023 zugegeben habe.

Die Aktion war kurz vor der polnisch-deutschen Grenze gescheitert. Die Schleuser konnten den Behörden damals entkommen. Die 29 ausländischen Staatsangehörigen wurden in Gewahrsam genommen. An der vollendeten Einschleusung sei sein Mandant nicht beteiligt gewesen, so der Anwalt. Nachdem jedoch zwischenzeitlich per Google-Daten beim sichergestellten Handy des Angeklagten minutengenau dessen Reiseroute festgestellt werden und dadurch bewiesen werden konnte, dass er auch im zweiten Fall involviert war, hatte der Beschuldigte seine Einlassungen an einem weiteren Verhandlungstag berichtigt und zugegeben, auch hier mitgewirkt zu haben. Dabei war das Schleuserfahrzeug wenige Kilometer vor Cottbus wegen eines Defekts stehengeblieben. Auch hier hatte der Fahrer flüchten können. Fünf Syrer wurden kurze Zeit später im Umkreis des Transporters von der Bundespolizei aufgegriffen.

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Der Beschuldigte sagte aus, in beiden Fällen nur das Schleuserfahrzeug in die Slowakei gefahren zu haben und anschließend lediglich als Beifahrer in einem Pilotfahrzeug die Schleusung begleitet zu haben. Eigentlich hätte er für seine Dienste jeweils 1000 Euro erhalten sollen. Bekommen habe er aber das Geld nicht, weil die Schleusungen in beiden Fällen nicht zu Ende gebracht worden seien. Steuer- und Spielschulden hätten dazu veranlasst, sich überreden zu lassen, bei dem Vorhaben mitzuwirken.

Ein Beamter der Bundespolizei brachte bei seiner Zeugenaussage noch einen weiteren Aspekt hinzu, der Staatsanwalt Fabian Poxleitner sofort die Initiative ergreifen ließ, diesbezüglich weitere Ermittlungen anzustellen: Die Geschleusten hätten sich ungesichert im Ladebereich des Transporters aufgehalten, was im Falle eines Zwischenfalls auf der Straße sogar tödliche Folgen hätte haben können, so die Aussage des Polizisten. Auch Haltegriffe habe es nicht gegeben.

Geschleuster sagte vor Gericht aus

Dass das Gericht am vorletzten Verhandlungstag noch einen damals Geschleusten aus dem Hut zauberte, mit dem hatte zu Beginn des Prozesses im Oktober die Verteidigungsseite nicht gerechnet. Er gehörte der Gruppe an, die bei Cottbus nach dem Defekt des Schleuserfahrzeuges aufgegriffen wurde. Dabei hat er ausgesagt, dass wesentlich mehr Personen im Schleuserfahrzug nach Deutschland gebracht worden seien, als die aufgegriffenen fünf Syrer und sprach von zirka 20 Geschleusten. Zum Fahrer des Schleuserfahrzeuges konnte er keine Angaben machen. Ausweispapiere hätten sie damals alle nicht mitgeführt.

Staatsanwalt Poxleitner sah den Vorwurf der Anklage im Kern bestätigt, wie er in seinem Plädoyer ausführte. Als einen wichtigen Part des Schleusernetzwerkes betrachtete er den Beschuldigten jedoch nicht. Dessen Geständnis, das er immer dem Ermittlungsstand angepasst habe, bezeichnete er als „nicht nachhaltig“. Da dem Angeklagten das Mitwirken bei zwei Schleusungen nachgewiesen werden konnte, müsse man von einer Dunkelziffer bezüglich weiterer Schleusungen ausgehen. „Vieles deutet darauf hin, dass es keine einmalige Sache war“, so der Staatsanwalt. Wie auch zu erwarten war, brachte Poxleitner in seinem Plädoyer auch eine abstrakte Lebensgefahr für die Geschleusten ins Spiel und unterstellte dem Angeklagten Skrupellosigkeit und eine kriminelle Energie. Er sah eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten als tat- und schuldangemessen.

Sechs Jahre sind eine hohe Strafe, die erforderlich ist, aber auch ausreichend.Elke Escher, Richterin

Der Verteidiger des 49-jährigen Beschuldigten, Michael Schüll, warf den Ermittlungsbehörden einschließlich der Staatsanwaltschaft schlechte Ermittlungen vor. Dem Staatsanwalt warf er zudem vor, in seinem Plädoyer von vielen Spekulationen gesprochen zu haben. „Sie wollten etwas konstruieren. Das ist Ihnen nicht gelungen“, so der Verteidiger. Das Gericht werde da nicht mitmachen. Es gebe keine konkreten Feststellungen bezüglich eines lebensbedrohlichen Transportes. Die Beweisaufnahme gebe das nicht her. Kritisiert hat Schüll auch das Verhalten der slowenischen Behörden, die bei der Aufnahme der Geschleusten einschreiten hätten können. „Aber die Polizei hat nur zugeschaut.“

An falsche Freunde geraten

Sein Mandant sei an falsche Freunde geraten, die seine Naivität ausgenutzt hätten. Er sei das kleinste Rad in der Sache gewesen und habe Reue und Einsicht gezeigt. Man könne an ihm kein Exempel statuieren und ihn über acht Jahre hinter Gitter bringen.

Mit einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren lag das Urteil weit unterhalb den Forderungen der Staatsanwaltschaft. „Sechs Jahre sind eine hohe Strafe, die erforderlich ist, aber auch ausreichend“, so die Richterin. Einen Fall von einer lebensbedrohenden Schleusung sah das Gericht nicht. Dazu brauche es konkrete Feststellungen. Solche seien nicht erkennbar.