Schleuser-Prozess: Mann aus Landkreis Schwandorf droht mehrjährige Haftstrafe

Von Josef Schaller · 23. Oktober 2025 um 19:00

Einem 49-jährigen Mann aus dem Städtedreieck im Landkreis Schwandorf, der sich seit 12. Mai in der JVA Amberg in Untersuchungshaft befindet, droht eine lange Haftstrafe. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt ihn der banden- und gewerbsmäßigen Einschleusung von fünf und der versuchten Einschleusung von 29 weiteren Personen aus Syrien und der Türkei sowie des Vortäuschens einer Straftat.

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Seit Mittwoch wird der Fall vor der Strafkammer des Landgerichts Amberg behandelt. Da eine Verständigung zwischen Strafkammer, Staatsanwaltschaft und Verteidigung am ersten Verhandlungstag scheiterte, droht ein langer Prozess. Es wurden insgesamt sieben Verhandlungstage angesetzt.

Mehr als 29 Menschen

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 49-Jährigen vor, am 13. September 2023 mit einem Kastenwagen mit polnischen Kennzeichen mindestens fünf sichtvermerkspflichtige syrische Staatsangehörige nach Deutschland eingeschleust zu haben. Das Schleuserfahrzeug soll unter einer Autobahnbrücke in der Nähe von Cottbus festgestellt worden sein. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte dort von einem Bandenmitglied abgeholt wurde.

Des Weiteren soll er am 18. September 2023 in Regensburg zum Zweck der Einschleusung einen Transporter angemietet haben. Das Fahrzeug sei schließlich am 25. September 2023 fünf Kilometer vor der deutschen Grenze in Polen zusammen mit 16 syrischen und 13 türkischen Staatsangehörigen durch die polnischen Behörden festgestellt worden, wobei sich der Beschuldigte unter bislang nicht näher bekannten Umständen der Kontrolle entziehen konnte, so der Tatvorwurf der Staatsanwaltschaft.

Zwei Tage später soll der Angeklagte bei der PI Burglengenfeld den Diebstahl des angemieteten Transporters angezeigt haben. Dabei soll er angegeben haben, das Fahrzeug am 25. September in den frühen Morgenstunden auf dem Eislauf-Parkplatz in Burglengenfeld abgestellt zu haben, ohne es abzusperren. Den Fahrzeugschlüssel soll er nach eigenen Angaben unter die Fußmatte der Fahrerseite gelegt haben.

Vor Gericht hatte der Angeklagte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Nach einem durch seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Michael Schüll, angeregten Rechtsgespräch war die Verhandlung stundenlang unterbrochen. Wie die Richterin Elke Escher hinterher mitteilte, habe Schüll die Beweissituation sowohl bei der versuchten Schleusung der 29 Drittausländer als auch bei der vollendeten Schleusung der fünf syrischen Staatsangehörigen als „schwierig“ bezeichnet, während die Staatsanwaltschaft in Bezug auf die versuchte Schleusung und der vorgetäuschten Straftat (Fahrzeugdiebstahl) keine größere Nachweisproblematik sehe. Auch die Strafkammer geht davon aus, dass nach der derzeitigen Aktenlage die Tatvorwürfe in beiden Fällen nachweisbar sind. Allerdings würde dies einen großen Aufwand bedeuten, wie Escher sagte.

Verständigung gescheitert

Beim Tatvorwurf der Einschleusung der fünf syrischen Staatsangehörigen sei es jedoch ihrer Meinung nach schwierig, die Tat nachzuweisen. Deshalb könne sich die Kammer vorstellen, diesen Punkt „wegzubeschränken“, so die Richterin. Eine Verständigung scheiterte letztendlich beim Strafrahmen.

Richterin Elke Escher konnte sich unter der Voraussetzung eines eingehenden Geständnisses des Angeklagten eine Freiheitsstrafe von etwa sechs Jahren vorstellen. Dem Staatsanwalt war die durch Richterin Escher ins Spiel gebrachte Freiheitsstrafe allerdings zu wenig. Er stellte sich einen wesentlich höheren Strafrahmen von etwa acht Jahren vor. Dies sei aus Sicht der Kammer wiederum zu viel, wie Escher sagte.

So geht es weiter

• Unterbrechung: Die Verhandlung wurde unterbrochen und soll am 27. Oktober fortgesetzt werden. Bis dahin haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung Zeit, über eine mögliche Verständigung auf Basis der durch Richterin Escher genannten Rahmenbedingungen nachzudenken.

• Konsequenz: Kommt es zu keiner Einigung, droht ein langer Prozess.