Kinderpornografische Bilder gehortet – Täter zeigte sich vor Schwandorfer Amtsgericht geständig

Von Vanessa Ebert · 21. Oktober 2025 um 19:00

Weil er kinder- und jugendpornografische Inhalte auf seinen Geräten gespeichert hatte, musste sich ein 37-Jähriger aus dem östlichen Landkreis am Dienstag vor dem Schwandorfer Amtsgericht verantworten. Zugute kam dem Angeklagten, dass er bereits von sich aus Hilfe gesucht hatte. Nur mit einer Geldstrafe, wie von der Verteidigung gefordert, kam der Mann jedoch nicht davon.

Im Mai 2023 fanden Beamte bei einer Durchsuchung seiner Wohnung im östlichen Landkreis jede Menge belastendes Material. Auf einem Computer, einer Festplatte und einem Notebook hatte der Mann laut Anklageschrift 662 Bilddateien mit kinderpornografischen sowie 29 Bilddateien mit jugendpornografischen Inhalten gespeichert.

Durchsuchung nach Vorfall

Gekommen war die Polizei damals mit einem ganz konkreten Verdacht. Im Schwimmbad Bulmare war der Mann zuvor auffällig geworden. Dort soll er ein Mädchen in der Umkleide beobachtet haben. Das habe er auch zugegeben, wie die damals zuständige Sachbearbeiterin bei der Polizei nun im Zeugenstand aussagte. Der Mann sei kooperativ gewesen, erklärte die 39-Jährige. Er habe zugegeben, an pädophilen Neigungen zu leiden. „Die Frage, ob er entsprechendes Material besitze, hat er mit ja beantwortet“, erinnerte sich die Beamtin.

Mit der Auswertung der technischen Geräte betraut war ein Augsburger IT-Experte für digitale Forensik, der als Gutachter geladen war. Wie der Sachverständige erklärte, sind auf den Dateien nackte Kinder und Jugendliche zu sehen, die zum Teil sexuelle Handlungen untereinander und an sich selbst vornehmen. Den Schwerpunkt würden sogenannte Posingbilder bilden, also jene, die Kinder und Jugendliche in sexualisierten Haltungen zeigen würden. Die Dateien seien vermutlich aus dem Netz heruntergeladen worden.

Dateien wurden rekonstruiert

Zur Anzahl der sichergestellten Dateien erklärte der Fachmann: Unter den 691 Dateien befänden sich auch gelöschte und rekonstruierte Inhalte. Zum Teil seien darunter auch Bilder enthalten, die vom Betriebssystem temporär erzeugt oder als Vorschaubilder gespeichert wurden. Letztlich seien 175 Bilder im kinderpornografischen Bereich als zugänglich zu bewerten. Neun zugängliche Bilder würden jugendpornografische Inhalte enthalten.

„Auffällig war darüber hinaus ein Ordner“, erklärte der Sachverständige. Dieser sei mit „Nachbarsmädels“ benannt worden. Darin seien Aufnahmen gespeichert worden, die der Angeklagte mutmaßlich heimlich aus dem Fenster gemacht habe. Dabei würden zum Beispiel Kinder auf einem Trampolin springen. Diese seien angezogen gewesen.

Strafrechtlich relevante Dateien verbreitet oder diese in Chats ausgetauscht habe der Mann laut Auswertung nicht. Auch mit Kindern gechattet habe er nicht. Richterin Bauer wollte vom Sachverständigen wissen, wie dieser die Bilder seiner Erfahrung nach einordnen würde. Die Menge der Dateien falle im Vergleich eher in den niedrigeren Bereich, erklärte der IT-Experte. Schwere sexuelle Handlungen, beispielsweise mit Erwachsenen, seien nicht dabei gewesen.

Ich bin in Therapie und werde alles tun, dass so etwas nicht wieder passiertDer Angeklagte

Die Untersuchung der Geräte gab auch Aufschluss über weitere Aktivitäten des Angeklagten im Netz. Diese lassen den Rückschluss zu, dass er sich seines Problems bewusst war. Bereits vor der Durchsuchung seiner Wohnung hat der Angeklagte laut Auswertung nach Hilfestellungen für Menschen mit pädophilen Neigungen gesucht. So habe er beispielsweise die Seite kein-taeter-werden.de aufgerufen.

Täter zeigte Reue

Beim Bundeskriminalamt habe er sich über Strafrechtsvorschriften in diesem Bereich informiert. „Ich werde alles tun, dass so etwas nicht wieder passiert“, versicherte der Angeklagte im Gerichtssaal. Er habe eine Therapie gemacht und werde auch weiter zur Nachsorge gehen.

Wie Staatsanwältin Katharina Perlet erklärte, können in solchen Fällen Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren verhängt werden. Sie wertete positiv, dass sich der Mann kooperativ verhalten habe, geständig gewesen sei und selbst an seiner Krankheit arbeiten wolle. Dennoch seien es auch viele Bilder gewesen, die der Mann gespeichert hatte. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Darüber hinaus solle der Angeklagte eine ambulante Therapie besuchen und zwei Monatsgehälter bezahlen.

Therapie ist Auflage

Verteidigerin Dr. Vera Prechtel zeigte sich „schockiert vom Antrag der Staatsanwaltschaft“. Eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen hielt sie für ausreichend. „Wenn schon eine Freiheitsstrafe, dann vier Monate“, erklärte die Rechtsanwältin. Prechtel gab zu bedenken, dass ihr Mandant bereits hohe Kosten zu tragen hätte, alleine das Gutachten würde sich auf mehr als 10 000 Euro belaufen.

Richterin Bauer verhängte schließlich eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, die aufgrund einer günstigen Sozialprognose und Vorstrafenfreiheit zur Bewährung ausgesetzt wird. Darüber hinaus muss sich der Mann weiter in Therapie begeben und 3000 Euro an den Kinderschutzbund zahlen.