Mann schlief bewaffnet in Schwandorfer Werkstatt und wollte Bußgeld nicht akzeptieren

Von Philipp Breu · 21. Oktober 2025 um 05:00

Weil ein 65-Jähriger aus dem Landkreis Schwandorf mehrere Schreckschusswaffen unversperrt lagerte, bekam er vom Landratsamt ein Bußgeld aufgebrummt. Den Bescheid wollte er nicht akzeptieren, weshalb es am Montagvormittag vor dem Schwandorfer Amtsgericht zum Prozess kam. Mit seinen Erklärungsversuchen stieß der Mann bei Richterin Kathrin Heitzer allerdings auf taube Ohren.

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Verstoß gegen das Waffengesetz lautete der Vorwurf, den das Landratsamt gegen den 65-Jährigen erhoben hatte. Einen entsprechenden Bußgeldbescheid stellte die Behörde dem Beschuldigten Ende März diesen Jahres zu.

Bereits am 1. August 2024 waren Polizisten bei der Durchsuchung einer Werkstatt fündig geworden, die dem Mann aus dem Städtedreieck gehört. Die Beamten entdeckten mehrere PTB-Waffen, Munition, CO2-Waffen und einen geladenen Schreckschussrevolver. Diese waren in einem nicht abschließbaren Stehschrank gelagert.

Einspruch gegen Bußgeldbescheid eingelegt

Das Landratsamt als zuständige Waffenbehörde nahm anschließend mit dem Mann Kontakt auf und forderte eine Stellungnahme. Die gab es Anfang Mai diesen Jahres telefonisch. Der Beschuldigte wollte sich eigentlich auch noch schriftlich zur Sache äußern. Doch daraus wurde nichts. Stattdessen legte er Einspruch gegen den vom Landratsamt verhängten Bußgeldbescheid in Höhe von 150 Euro ein.

Damit musste sich nun das Schwandorfer Amtsgericht am Montag mit dem Fall beschäftigen. Dort schilderte der 65-Jährige zunächst seine Sicht der Dinge. In der Nacht vor der Durchsuchung hätten er und seine Lebensgefährtin in der besagten Werkstatt im Schwandorfer Stadtsüden übernachtet. Sie seien dabei gewesen, einen Transporter zu zerlegen und für die Lackierung vorzubereiten. Da sich die Arbeiten deutlich in die Länge gezogen hätten, seien beide gleich über Nacht in der Werkstatt geblieben.

Doch dem ländlichen Frieden schien der Mann nicht so recht getraut zu haben. Denn er habe mehrere Schreckschusswaffen griffbereit neben sich auf dem Boden gelegt. „Im Umkreis wurde schon häufiger eingebrochen“, schilderte der Beschuldigte. Die Waffen seien dazu da, mögliche Einbrecher in die Flucht zu schlagen.

Pistolen normalerweise ordnungsgemäß gelagert

Als er und seine Partnerin am nächsten Tag aufwachten, hätten sie plötzlich Polizisten vor der Werkstatt gesehen. „Dann habe ich die Waffen in den Schrank geschmissen und bin nach draußen“, sagte der Mann. Normalerweise seien die Pistolen ordnungsgemäß versperrt. Er besitze auch den nötigen kleinen Waffenschein, beteuerte der 65-Jährige.

Richterin Kathrin Heitzer hatte für die Erklärungsversuche wenig übrig. „Sie sind hier nicht in Amerika“, sagte sie. In Deutschland sei es nun mal nicht erlaubt, Schreckschusswaffen frei zugänglich herumliegen zu lassen.

Der Beschuldigte argumentierte zwar, dass er die Waffen ja griffbereit haben müsse, wenn plötzlich wirklich ein Dieb vor ihm steht. Doch auch das half nichts. „Dann kaufen sie sich halt eine Spielzeugpistole, aber doch nicht sowas“, sagte Heitzer.

Ein Seitenhieb zum Schluss

Nach wenigen Minuten war für den Mann klar, dass seine Argumente überhaupt nicht fruchten. „Dann können wir es ja auch gleich lassen“, sagte er und zog seinen Einspruch zurück. Damit war die Sache gegessen. Zeugen mussten nicht mehr aussagen. Dem Beschuldigten bleibt nun nichts anderes übrig, als die geforderten 150 Euro zu zahlen.

Einen Seitenhieb konnte sich der Mann aber dann doch nicht verkneifen. „Früher hat man solche Waffen einfach in einem Katalog kaufen können und heute wird so ein Aufstand gemacht“, sagte er – und verließ kopfschüttelnd den Gerichtssaal.