Sexueller Missbrauch: Polizist aus Kreis Schwandorf muss sich vor Gericht verantworten

Die Große Strafkammer des Landgerichts Amberg wird sich im nächsten Frühjahr mit einem speziellen Fall beschäftigen müssen. Ein Polizist aus dem Landkreis Schwandorf sieht sich mit dem Vorwurf konfrontiert, Kinder sexuell missbraucht zu haben. Dabei gibt es gar kein wirkliches Opfer.
Wie berichtet, hatte die Staatsanwaltschaft Amberg bereits im März Anklage in dieser Sache erhoben. Die Behörde beruft sich auf Chats, die der Beschuldigte in Internetforen geführt haben soll. Thema sei sexuelle Gewalt an Kindern gewesen, also gegen Buben und Mädchen im Alter unter 14 Jahren. Der Polizeibeamte soll dabei in mehreren Fällen angeboten haben, ein Kind zu realen Treffen mitzubringen.
Inwieweit diese Angebote auch sexuelle Handlungen an dem Kind umfasst haben, ist nicht bekannt. Das Ungewöhnliche an dem Fall: Das im Chat angebotene Kind existiert nicht, die Angebote waren also rein fiktiver Natur. Auch zu realen Missbrauchshandlungen kam es demnach nicht. Hinweise darauf, dass der Polizist mit den Chats am Ende nur potenzielle Straftäter locken wollte, gebe es laut Staatsanwaltschaft aber auch nicht.
Prozessauftakt ist am 3. Februar 2026
Das Gesetz jedenfalls sieht bereits eine Strafe vor, wenn ein Kind für sexuelle Handlungen angeboten wird. Der Strafrahmen bei sexuellem Missbrauch von Kindern reicht von einem Jahr bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Die Taten gelten also als Verbrechenstatbestand. Bei Fällen des Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt reicht der Strafrahmen hingegen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Wie Landgerichtssprecher Uli Hübner nun auf Nachfrage der MZ berichtete, wurde die Anklage mittlerweile zugelassen. Es kommt also tatsächlich zum Gerichtsprozess. Die Verhandlung wird am 3. Februar 2026 beginnen und ist auf mehrere Tage angesetzt. Die Große Strafkammer wird in diesem Fall entscheiden. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Polizist wurde vorläufig vom Dienst freigestellt
Der Verdacht war vor etwa eineinhalb Jahren an die Öffentlichkeit gelangt. Auf Nachfrage der MZ hatte die Staatsanwaltschaft Amberg die Ermittlungen bestätigt. Der Polizeibeamte, der an einer Dienststelle im Landkreis Schwandorf eingesetzt war, wurde vorläufig vom Dienst freigestellt – ein übliches Vorgehen, wenn Polizeibeamten Straftaten einer gewissen Schwere vorgeworfen werden. Schon der bloße Verdacht kann ausreichen.
Ob der Beschuldigte überhaupt nochmal in den Dienst zurückkehren darf, bleibt abzuwarten. Grundsätzlich gilt: Beamte, die von einem Gericht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt werden, scheiden automatisch per Gesetz aus dem Beamtenverhältnis aus.
Bei einer niedrigeren Verurteilung könnte es eine disziplinarische Maßnahme geben. Hier kann es sich beispielsweise um eine Degradierung oder eine Gehaltskürzung handeln.