Schwarzbau sorgt in Burglengenfeld für Staunen – nun ist Landratsamt am Zug

Unter heute kaum noch nachvollziehbaren Umständen ist es Mitte der 1960er Jahre einem Grundbesitzer gelungen, in einem vor neugierigen Blicken geschützten Bereich am Reichertberg ein Ferienhaus samt Garage zu errichten – ohne Genehmigung. Bis heute nahm offenbar niemand daran Anstoß. Nun aber beschäftigte die Immobilie den Bau- und Umweltausschuss.
Der Hintergrund: Ein Antrag, der darauf abzielt, dass das Ferienhaus nachträglich den behördlichen Segen erhält. Der Antragsteller, bei dem es sich nach MZ-Informationen nicht um den Erbauer handelt, wandte sich in diesem Zusammenhang an die Stadtverwaltung, welche wiederum den Kontakt zum Landratsamt suchte, um die Möglichkeiten auszuloten.
Ist etwa ein Verkauf geplant?
Sebastian Bösl, Sprecher der Fraktionsgemeinschaft von SPD, Grünen und Die Linke, reagierte mit Misstrauen. „Da steckt doch was dahinter!“, lautete sein erster Kommentar. In öffentlicher Sitzung gab es dazu allerdings aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Aufklärung. Die Vermutung liegt aber nah, dass durch eine Genehmigung der Wert des Objekts deutlich steigen würde. Nur dann ließe es sich vermutlich überhaupt zu einem relevanten Preis verkaufen.
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Bürgermeister Thomas Gesche (CSU) und Stadtbaumeister Franz Haneder lieferten folgende Informationen: Im Archiv der Stadt existierten zu dem Ferienhaus keine Unterlagen. Es befinde sich im Außenbereich und sei laut Baugesetzbuch nicht als privilegiert einzustufen. Im Einzelfall sei aber trotzdem eine Genehmigung denkbar, wenn zum Beispiel die Erschließung gesichert sei. Tatsächlich führe ein öffentlicher Weg zu dem Anwesen. Eine Urkunde bescheinige den gesicherten Zugang. Außerdem existierten ein Strom- und ein Wasseranschluss.
Naturschutzrechtliche Prüfung steht noch aus
Nach Rücksprache mit der Baugenehmigungsbehörde, also dem Landratsamt, wäre eine bauplanrechtliche Genehmigung also möglich, sofern andere öffentliche Belange nicht entgegen stehen, berichtete Haneder. Die naturschutzrechtlichen Interessen würden seitens der zuständigen Fachbehörde noch geprüft. Dasselbe gelte auch für die Abwasserentsorgung. Unterm Strich empfahl die Verwaltung den Ausschussmitgliedern, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Sebastian Bösl wollte sich dem nicht komplett verschließen, kündigte aber an, „genauer hinzuschauen“, falls der aktuelle oder künftige Eigentümer einen neuen Bauantrag präsentiere, also aus der nachträglichen Genehmigung weitere Rechte ableiten sollte.
CSU-Rat will Risiko für Kommune ausschließen
Der stellvertretenden Sprecher der CSU-Fraktion, Thomas Hofmann, forderte darauf zu achten, dass der Stadt durch ihre Großzügigkeit keine Folgekosten entstünden, zum Beispiel dann, wenn die Wasserleitung irgendwann erneuert werden müsste. Der Stadtbaumeister versicherte, die Sorge sei unbegründet. Bei einer entsprechenden Maßnahme könne die Stadt nicht in die Pflicht genommen werden.
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„Was tun wir aber, wenn der Nächste kommt und ähnliche Ansprüche auf Genehmigung stellt?“, gab Hans-Edmund Glatzl (Bürgerforum) zu bedenken. Das Risiko, einen Präzedenzfall zu schaffen, sei nicht zu unterschätzen. Bürgermeister Gesche erwiderte, die Frage ob eine Genehmigungsreife vorliege oder nicht, sei im konkreten Fall genau geprüft worden. Wäre das Ergebnis negativ ausgefallen, würde man eine ganz andere Diskussion führen: „Dann stünde eine Beseitigungsanzeige im Raum.“ Bis auf Glatzl stimmten letztlich alle für den Vorschlag der Verwaltung.
Bürgermeister hält Vergleichbares heute für ausgeschlossen
Die Redaktion hakte nach und wollte wissen, wie es möglich ist, dass sich jemand im Außenbereich, ungehindert von den Behörden, ein Refugium einrichten kann, das auf Skizzen wie ein in die Landschaft modellierter Bungalow aussieht. Spätestens bei den Anschlüssen müsste doch die Frage nach der Rechtmäßigkeit gestellt worden sein.
Bürgermeister Gesche erklärte dazu: „ Wenn ein Haus in der Vergangenheit ans Stromnetz angeschlossen wurde, haben wir das in aller Regel nicht mitbekommen. Was die Wasserversorgung angeht, können wir auch nur mutmaßen.“ Heute aber, so Gesche weiter, sei ein ähnlicher Fall ausgeschlossen. Denn den Stadtwerken würde als sogenannter Geschäftsbesorger für den Zweckverband Vils-Naab-Gruppe die fehlende Klärung der Entwässerung auffallen.