Trotz Bedenken: Saaler Gemeinderat stimmt geplantem Gebäude mit zehn Wohneinheiten zu

Von Mittelbayerische Zeitung · 9. Dezember 2025 um 11:00

Im Oktober hatte der Gemeinderat von Saal (Landkreis Kelheim) sein Einvernehmen für ein geplantes Wohngebäude erteilt. Einige Räte hatten gegen den Bauantrag gestimmt, da sie das Gebäude für überdimensioniert halten, und es nicht in die Umgebung passe. Das Landratsamt hat ebenfalls Bedenken, es gab jetzt den Antrag zu einer erneuten und finalen Entscheidung an die Gemeinde zurück.

Video ansehen

An der Friedhofstraße 1 will ein Bauherr ein Gebäude mit zehn Wohneinheiten errichten. Das Gebäude soll 32 Meter lang und 12,80 Meter hoch werden. An den Seiten soll es ein Erdgeschoss und ein Obergeschoss, in der Mitte zwei Obergeschosse erhalten. Es soll etwa 380 Quadratmeter Grundfläche und rund 777 Quadratmeter Wohnfläche haben. Es sollen 20 Stellplätze für Pkw entstehen, teils unterirdisch.

Dimensionen zu groß

Diese Dimensionen fanden einige Gemeinderäte zu groß, vor allem weil es in der Umgebung nur kleinere Häuser gebe. Mit 11:6 Stimmen wurde dem Bauplan im Oktober jedoch mehrheitlich das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Die weitere und tatsächliche Genehmigung erteilt dann normalerweise die Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt. Diese teilte der Gemeinde nach Prüfung der Pläne jetzt aber mit, dass sich das geplante Gebäude städtebaulich nicht in die Umgebung einfüge. Auch gebe es keine ähnlichen Gebäude in der Nähe, und damit keinen Bezugsfall der als Vergleich dienen könne, alle umliegenden Häuser seien wesentlich kleiner.

Normalerweise benötigten solche Bauvorhaben eine Bauleitplanung, der im Oktober jedoch gesetzlich neu erlassene sogenannte Bauturbo der Staatsregierung ermögliche eine Ausnahme. Der Bauturbo solle schneller und damit auch kostengünstiger Wohnbauvorhaben ermöglichen.

Im vorliegenden Fall handle es sich um eine Einzelfallentscheidung, es gebe noch keine ähnliche Entscheidung vor Ort die als Vorbild dienen könne, es sei Sache der Gemeinde es zu genehmigen oder abzulehnen, deshalb gab das Landratsamt die Angelegenheit samt Bedenken an den Gemeinderat zurück. Mit dem Hinweis, dass eine Entscheidung der Gemeinde dann endgültig sei, und nicht wie sonst üblich noch vom Landratsamt genehmigt werden müsse oder überstimmt werden könne.

Diese Ausgangslage führte in der Dezembersitzung erneut zu einer Diskussion. Den Räten war klar, dass das geplante Gebäude städtebaulich nicht in die Umgebung passt, und sich auch keine Gebäude vergleichbarer Größe in der Umgebung befinden, alle umliegenden Häuser seien kleinteilige Wohngebäude, so die Bauaufsichtsbehörde. Durch die Größe und Masse des geplanten Gebäudes würden bodenrechtliche Spannungen ausgelöst, die normalerweise ein Bauleitverfahren erfordern.

Der Bauturbo ermöglicht es der Gemeinde jedoch, davon abzusehen. Sie kann eine Bauleitplanung verlangen, aber auch ohne eine solche die Zustimmung erteilen, so lange das Gebäude für Wohnungen geplant ist. Die Gemeinde könne dem Bauwilligen verbindliche Vorgaben machen, zum Beispiel, dass ein Anteil für den sozialen Wohnungsbau genutzt werden müsse.

Bezugsfall geschaffen

Falls die Räte dem Vorhaben zustimmen, würden sie damit auch einen Bezugsfall für künftige Bauvorhaben schaffen, das heißt: Weitere Gebäude in vergleichbarer Größe in der Umgebung könnten dann nicht mehr abgelehnt werden.

Ebenfalls interessant: „Bauturbo“ ist gestartet - Erste Bauanträge im neuen Genehmigungsverfahren

„Städtebaulich passt das Gebäude nicht, ich bleibe deshalb bei meiner Ablehnung“, sagte Gemeinderat Josef Rummel. „Wenn die Nachbarunterschriften da sind, dann sehe ich da kein Problem“, sagte Josef Marxreiter. „Wenn es der Gesetzgeber erlaubt, dann sollten wir schon Möglichkeiten für eine Wohnbebauung schaffen“, argumentierte Bürgermeister Christian Nerb. Schließlich erteilten die Räte nach längerer Diskussion mit 15:3 Stimmen ihre Zustimmung für den Bauantrag, der somit auch genehmigt ist.