„Bauturbo“ ist gestartet - Erste Bauanträge im neuen Genehmigungsverfahren

Von Jochen Dannenberg · 5. Dezember 2025 um 17:00

Bauland ist knapp und oft finden angehende Häuslebauer nicht dort einen Bauplatz, wo sie gerne bauen würden. Bisher mussten potenzielle Hausbesitzer deshalb oft jahrelang auf einen neuen Bebauungsplan warten, der neue Grundstücke zur Bebauung freigab. Jetzt soll es mit dem „Bauturbo“ viel schneller gehen. Im Bauausschuss des Neustädter Stadtrats wurden jetzt die ersten beiden Fälle behandelt.

Wobei auch beim „Bauturbo“ ein wenig Geduld gefragt ist, einfach drauflos bauen darf niemand. Anna-Lena Mayer, Expertin vom städtischen Bauamt, stellte in der Sitzung des Bauausschusses deshalb zunächst die Regularien vor. Danach geht es bei der Neuregelung vor allem um Verfahrenserleichterungen und -beschleunigungen, was wiederum nicht heißt, dass keine Regeln mehr gelten. „Auch beim ‚Bauturbo‘ sind die nachbarschaftlichen Rechte wichtig“, betonte Anna-Lena Mayer. Außerdem müssten öffentliche Belange wie beispielsweise der Denkmalschutz berücksichtigt werden. Ferner dürften von dem jeweiligen Projekt keine erheblichen Umweltauswirkungen ausgehen.

Drei Monate als Frist

Ein Vorteil für die Häuslebauer ist neben der kürzeren Verfahrensdauer (maximal drei Monate) die Rechtssicherheit, die die neue Regelung schafft. Konnte die Gemeinde bisher nur ein „Einvernehmen“ zu einem Bauantrag erteilen, kann sie beim „Bauturbo“ die Zustimmung geben.

Der Unterschied: Beim Einvernehmen liegt die letztlich gültige Entscheidung beim Landratsamt in Kelheim, bei der Zustimmung ist es die Gemeinde, die die „letzte Instanz“ ist. Das Landratsamt kann bei einem „Bauturbo“-Verfahren die Entscheidung der Kommune nicht durch eine eigene ersetzen.

Von den 18 Bauanträgen, die den Mitgliedern des Bauausschusses in ihrer Sitzung am Donnerstag vorlagen, waren bereits zwei für ein Vorgehen mit dem „Bauturbo“ geeignet. So kann sich ein Bauherr im neuen Baugebiet „Oberfeld II“ in Irnsing freuen. Er hatte den Neubau eines Einfamilienhauses beantragt. Ein Teil des Vorhabens war bereits im klassischen Bauantragsverfahren behandelt worden. Nachdem dann aber beim Neubau von einer klassisch erdgeschossigen Bauweise abgewichen werden sollte, wurde das Projekt zu einem Fall für den „Bauturbo“.

Das geänderte Projekt passte sich in die geplante Bebauung am Oberfeld ein und es musste wegen der Abweichung kein neuer Bebauungsplan erstellt werden, was wiederum der Bauabteilung im Neustädter Rathaus viel Arbeit ersparte. Der Bauantrag fand die Zustimmung des Ausschusses.

Anna-Lena Mayer stellte klar, dass insbesondere Abweichungen bei der Geschosszahl ein typischer Fall für den „Bauturbo“ sein dürften. Wenn beispielsweise im Bebauungsplan E+D, also Erdgeschoss plus Dachgeschoss, vorgesehen sei, könnte mit der Neuregelung eventuell auch E+1, Erdgeschoss und ein Obergeschoss als Vollgeschoss, gebaut werden.

Wobei dies keine generelle Ermächtigung ist. Wie Bürgermeister Thomas Memmel (CSU) betonte, gehe es immer um den Einzelfall, mithin um Einzelfallentscheidungen.

Abrundung und Verdichtung

Ein weiterer typischer Fall für den „Bauturbo“ ist die Ortsabrundung. Lösungen für solche Fälle sind aktuell unter anderem in Sittling und Arresting gesucht. Auch eine Verdichtung der bestehenden Bebauung ist denkbar, wobei der Bürgermeister in der Bauausschusssitzung darauf hinwies, dass er insoweit keine Sorge habe, dass es zu Fällen von extremer Verdichtung wie in Großstädten kommen werde.

Weiterhin stellte der Bürgermeister Memmel auf Nachfrage von Stadtrat Stefan Wagner (SPD) klar, wann für die Stadt der „Bauturbo“ herangezogen wird. „Für uns ist der Maßstab: wenn wir überlegen, den Bebauungsplan zu ändern, dann ist der ‘Bauturbo‘ der richtige weg“, sagte Memmel. Er geht davon aus, dass die Zahl der Bauanträge nach dem neuen Verfahren bald steigen wird: „Das wird von den Architekten kommen“, sagte Memmel.

In bester Lage und mit wunderbarem Ausblick ins Donautal: das neue Baugebiet in Irnsing. - Foto: Johannes Memmel