Handel mit Amphetaminen? – Frau (56) aus dem Kreis Schwandorf soll beteiligt gewesen sein

Von Friedrich Gluth · 8. Dezember 2025 um 05:00

Der bandenmäßige Handel mit Betäubungsmitteln wird einer syrischen Staatsangehörigen aus dem Osten des Landkreises Schwandorf vorgeworfen. Vor der mit zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzten ersten Strafkammer des Landgerichts Amberg musste sie sich nun wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.

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Auf die erste Frage der Vorsitzenden, Landgerichtsvizepräsidentin Elke Escher, nach ihrem Geburtsdatum ließ die Beschuldigte über ihre Dolmetscherin verlauten, dass sie dieses nicht genau kenne.

Gruppe formierte sich

Staatsanwältin Silvia Schatz trug die Anklageschrift vor: Vor dem 3. Juli 2023 schloss sich demnach eine Gruppe zusammen, um im großen Stil mit Betäubungsmitteln zu handeln. Gegen die anderen Mitglieder laufen ebenfalls Verfahren. Der 56-jährigen Beklagten und einem anderweitig Verfolgten wird vorgeworfen, den Vertrieb und die Herstellung der Betäubungsmittel absprachegemäß unterstützt zu haben.

Dieser Absprache entsprechend sei Amphetamin im Anwesen des gesondert Verfolgten Mannes und der Angeklagten getrocknet, verarbeitet, zwischengelagert und anschließend in einer Werkstatt in Regensburg in Tablettenform gepresst worden. Die Angeschuldigte sei bei der Verarbeitung und Trocknung beteiligt gewesen und habe Ausgangsstoffe sowie einen Teil der Tabletten verwahrt.

Zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt vor dem 29. Juni 2023 habe die Beschuldigte im Anwesen in der mittleren Oberpfalz ein Zimmer zur Herstellung beziehungsweise Weiterverarbeitung von Amphetamin vorbereitet, indem sie das Fenster verhängte und das Zimmer absperrte. Das sodann von dem Mann verarbeitete Amphetamin sei dann in die Werkstatt nach Regensburg zur Fertigstellung gebracht worden.

Drogen wurden sichergestellt

Am 3. Juli 2023 seien dort 199,7 kg Amphetamin-Tabletten mit einem Wirkstoffgehalt von insgesamt 35,3 kg Amphetaminbase und 66,2 kg pulverförmiges und zur Tablettierung vorbereitetes Material mit einem Wirkstoffgehalt von 18,3 kg sichergestellt worden.

Zudem verwahrte die Angeschuldigte laut Anklageschrift an diesem 3. Juli im Auftrag des Mannes insgesamt 22,3 kg Amphetamin-Tabletten mit einer Wirkstoffmenge von 4,9 kg Amphetaminbase sowie 4,6 kg pulverförmiges Material, das zur Tablettierung bereits vorbereitet war, mit einer Gesamtwirkstoffmenge von 1,1 kg Amphetaminbase.

Der Beklagten sei dabei bewusst gewesen, dass sie und die gesondert Verfolgten aufgrund einer Absprache arbeitsteilig zusammenarbeiteten.

Sie alle hätten gewusst, so Schatz, dass sie ohne die für den Umgang mit Betäubungsmitteln erforderliche Erlaubnis handelten. Die Angeklagte werde daher beschuldigt, als Mitglied einer Bande anderen Bandenmitgliedern dabei Hilfe geleistet zu haben, mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben und unerlaubt Betäubungsmittel in nicht geringer Menge besessen zu haben. Dieses Verhalten sei strafbar.

Der Verteidiger der Angeklagten, Rechtsanwalt Michael Haizmann aus Regensburg, beantragte als nächsten Schritt ein Rechtsgespräch unter Beteiligung der vier Richter, der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung. Nach dem 40-minütigen Gespräch gab Escher einen Einblick in den Lebenslauf der 56-Jährigen.

Diese sei, so die Landgerichtsvizepräsidentin, im Alter von 16 Jahren mit ihrem Cousin verheiratet worden. Sie habe keine Ausbildung absolviert und sei Analphabetin. Sie habe sechs Kinder zur Welt gebracht, von denen bereits zwei verstorben seien. Nach Deutschland sei sie im Zuge des Syrien-Krieges gekommen. Sie spreche kein Wort Deutsch und verlasse das Haus nur, wenn sie zum Einkaufen gehe. Seit vier Jahren habe sie eine ehrenamtliche Betreuerin.

Für den Mann gehandelt?

Verteidiger Haizmann erklärte, dass er keine Bandenmitgliedschaft seiner Mandantin sehe. Vielmehr habe sie nur die Aufträge ihres Mannes ausgeführt. Deshalb halte er eine Bewährungsstrafe für angemessen.

Die Staatsanwaltschaft dagegen sah im Falle eines umfassenden Geständnisses ein Strafmaß von drei Jahren und sechs Monaten, ohne Geständnis ein Strafmaß von vier Jahren als angemessen an.

An dieser Stelle wurde der Prozess unterbrochen, da für die Entscheidungsfindung Zeugenaussagen benötigt werden. Die Fortsetzung ist am 9. Dezember geplant.