Bürgergeldempfänger soll über 100 Euro zahlen: Neue Parkplatz-Abzocke in Regensburg?

Auf dem Parkplatz in der Paracelsusstraße unweit der Regensburg Arcaden soll es Fälle von überhöhten Parkrechnungen geben. Zum Teil mussten Menschen über 300 Euro zahlen. Besonders betroffen scheinen Alte und Kranke zu sein.
Vor einigen Tagen flatterte einem Bürgergeldempfänger, der seinen Namen lieber nicht in der Zeitung lesen möchte, ein Schreiben der Firma „PARKcontrol24 Ltd“ ins Haus. Dieses liegt der MZ vor. Der Mann wird aufgefordert, 107,35 Euro zu zahlen, weil er unberechtigt auf dem Parkplatz stand. Es sei kulanterweise darauf verzichtet worden, seinen Wagen abzuschleppen, heißt es in dem Schreiben weiter. Damit habe man ihm Unannehmlichkeiten und Kosten von über 350 Euro erspart. Er solle die Mahnkosten zahlen. Und wörtlich: „Ignorieren Sie dieses Schreiben bitte nicht: Ein Zahlungsverzug zieht zwangsläufig immer weitere Kosten und Maßnahmen gegen Sie nach sich.“
„Das ist Abzocke“: Kassiert Regensburger Parkplatz-Betreiber zu viel ab?
Der Betroffene räumt ein, dass er falsch geparkt habe. „Ich war in Eile und musste zum Arzt.“ Die Schilder, die darauf hinweisen, dass man fünf Euro zahlen müsse, habe er schlicht übersehen. „Ich sehe ein, dass ich eine Strafe zahlen muss. Nur: 107,35 Euro ist einfach zu hoch.“ Der Bürgergeldempfänger ist sich sicher: „Das ist Abzocke!“
In dem Schreiben ist aufgezählt, wie sich die Summe zusammensetzt. Die Nutzungsentschädigung und der Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Parkfläche schlagen mit 50 Euro zu Buche. Für das Einpflegen und Verarbeiten von Halterdaten zahlt man 4,50 Euro. Die Halterermittlung kostet 5,10 Euro. Die Ermittlungs- und Verifizierungskosten machen 24,75 Euro aus. Der Bearbeitungs- und Verwaltungsaufwand wird mit 9,65 Euro in Rechnung gestellt. Zu guter Letzt muss der Bürgergeldempfänger noch Kommunikations- und Abwicklungskosten zahlen – die machen 13,35 Euro aus.
„Trifft Patienten mit besonderer Härte“: Physiotherapie-Praxis von möglicher Abzocke in Regensburg betroffen
Der Bürgergeldempfänger ist nicht der einzige, der eine solche Rechnung erhalten hat. Die Physiotherapie-Praxis von Andreas Lieschke liegt im GesundheitsForum in der Paracelsusstraße. Zahlreiche Klienten hätten bereits Rechnungen erhalten, sagt Lieschke. „Die Problematik trifft unsere Patienten mit besonderer Härte.“ Gehbehinderte und ältere Menschen seien auf den Parkplatz angewiesen, könnten der komplexen Beschilderung allerdings nicht folgen. Betroffen seien auch Menschen aus dem Ausland, „die deutsche Parkplatzregeln und Beschilderung nicht verstehen“, sagt Lieschke. „Es trifft auch Patienten in akuten Schmerzzuständen, die sich nicht ausreichend auf die Parkplatzbedingungen konzentrieren können.“ Ihm seien Rechnungen zwischen 107 Euro und 336 Euro bekannt. „Für Menschen, die zu therapeutischen Behandlungen kommen, eine unverhältnismäßige finanzielle Belastung.“
Die Parkplätze befinden sich im Eigentum der Deutschen Bahn. Diese hat die Flächen wiederum an Mike Hecker vermietet, der dort in unmittelbarer Nähe einen Friseursalon betreibt. Für einen Tag Parken verlangt Hecker fünf Euro. Der Platz ist mit Kameras ausgerüstet.
„Die Bedingungen sind transparent, die Tarife moderat“: Parkplatz-Firma wehrt sich gegen Abzock-Vorwürfe
Die MZ hat sowohl bei Hecker als auch bei „PARKcontrol24 Ltd“ nachgehakt. Auf Anfrage meldet sich Christian Landers, Office-Manager bei dem Parkraumüberwachungsdienst. Man bewirtschafte die Fläche als klassischen gebührenpflichtigen Parkplatz, sagt Landers. „Die Bedingungen sind transparent, die Tarife moderat, und die Beschilderung wurde bewusst in einer Weise ausgeführt, die Missverständnisse praktisch ausschließt.“ Dafür sollen drei großflächige Hinweisschilder sorgen. „Jede Person, die den Parkplatz nutzt oder ihn betritt, passiert die Beschilderung zwangsläufig.“ Die große Mehrheit zahle die Gebühr problemlos.
Die MZ-Anfrage greife ein Narrativ auf. Es werde suggeriert, dass verletzliche oder finanziell schwächere Gruppen in besonderer Weise betroffen seien. Dieser Eindruck entstehe, wenn einzelne Personen ihre eigenen Fehler emotional aufladen und anschließend eine größere gesellschaftliche Geschichte daraus machten. „Der Umgang mit einer Parkordnung ist jedoch für alle Menschen gleich [...]. Wer die Gebühr entrichtet, wie es für die Nutzung vereinbart ist [...], kommt gar nicht erst in eine Lage, in der Emotionen hochkochen müssen oder subjektive Ungerechtigkeitsempfindungen entstehen.“ . In den Fällen, in denen Beschwerden vorgebracht würden, zeige sich immer wieder, dass die Selbstreflexion oftmals dort ende, wo das eigene Fehlverhalten beginnt. „Der ausgestreckte Finger in Richtung anderer ist dann der bequemste Reflex“, sagt Landers.
Parkplatz-Abzocke in Regensburg? Firma: „Entspricht nicht den Gegebenheiten“
Die Fragen der MZ deuteten an, „dass angebliche Patienten eines nahegelegenen medizinischen Zentrums betroffen seien“, sagt Landers. Dieses verfüge jedoch über eigene Stellplätze. Ergänzend stünden zahlreiche weitere Parkmöglichkeiten im Umfeld zur Verfügung. Der Parkplatz sei lediglich eine weitere Option für Nutzer, die bewusst ein Ticket wählten. „Dass manche Personen dennoch auf der falschen Fläche stehen, ändert nichts daran, dass die Regeln klar kommuniziert und gut sichtbar sind.“ Vor diesem Hintergrund möchte man „höflich, aber bestimmt“ klarstellen, dass der Versuch, aus einzelnen Einzelfällen eine größere Erzählung über strukturelles Fehlverhalten oder gar über Ausnutzung bestimmter Personengruppen zu formen, nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspreche.
Mögliche Parkplatz-Abzocke in der Paracelsusstraße? So schätzt ein Regensburger Rechtsanwalt die Lage ein
Höhere Parkentgelte in Form von Vertragsstrafen seien nach höchstrichterlicher Rechtsprechung grundsätzlich zulässig, sagt Anwalt Dr. Christoph Lindheim. Allerdings müsse der Parkplatzbetreiber nachweisen, dass die Voraussetzungen für die Zahlungspflicht tatsächlich vorliegen – ein Nachweis, der in der Praxis häufig schwierig sei. Der Bundesgerichtshof stelle zudem klar, dass nicht automatisch der Halter auch der Fahrer des Fahrzeugs und damit Schuldner einer Vertragsstrafe sei. Auch zusätzliche Forderungen wie „Halterermittlung“ oder „Verwaltungsaufwand“ hätten meist keine belastbare rechtliche Grundlage.
Frühere Parkplatz-Abzocke in Regensburg: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Betrug
Im Dezember 2024 machte die Mittelbayerische Zeitung Fälle öffentlich, in denen Menschen, die auf dem Parkplatz standen, zum Teil über 300 Euro zahlen mussten. Die Fälle unterscheiden sich allerdings von den neuen Vorwürfen. Damals waren die Preise beispielsweise nicht ausgeschildert.
Zudem dürfte der Gastronom, der sich damals wohl als Mieter der Flächen ausgab, tatsächlich gar nicht der rechtmäßige Mieter gewesen sein. Es laufen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen Betrugs. Die Behörde möchte sich derzeit nicht zum aktuellen Stand der Ermittlungen äußern.
Christian Landers von „PARKcontrol24“ betont, dass diese Fälle vor der Übernahme durch sein Unternehmen stattgefunden haben. „Aus dieser Zeit scheint es Unklarheiten, unterschiedliche Auslegungen sowie Maßnahmen eines anderen Dienstleisters gegeben zu haben, die rückblickend diskutiert werden. Das betrifft jedoch ein völlig anderes Setting sowie eine andere Betreiberkonstellation.“ Die Firma sehe sich nicht in der Position, historische Vorgänge zu bewerten, und möchte sich zugleich dagegen verwehren, für Strukturen verantwortlich gemacht zu werden, die lange vor der Tätigkeit des Unternehmens bestanden hätten.