Toxische Beziehung beschäftigt seit Jahren die Gerichte in Regensburg

Streit um sein Kind bringt 40-Jährigem eine heftige Anklage ein – die 258 Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz in nur 48 Tagen blieben am Ende aber ohne Konsequenzen für den Mann. Der Prozess vor dem Amtsgericht in Regensburger endete mit deutlichen Worten für den Vater und auch für seine Ex-Freundin.
Versucht eine 36-Jährige mit Strafanzeigen vor dem Familiengericht zu punkten? Oder kann sie sich nicht gegen ihren Ex behaupten? Mit dem On-Off ihrer toxischen Beziehung jedenfalls beschäftigt das erneut frisch getrennte Paar seit Jahren die Justiz. Nun musste sich der 40-jährige Vater vor Richterin Wimmer verantworten. Wegen Nachstellung und 258 Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz (innerhalb von 48 Tagen) saß er vor Gericht – doch der Prozess endete überraschend abrupt.
„Es ist alles so passiert, wie ich gesagt habe“, versicherte die Frau im Zeugenstand. „Ich will einfach, dass das alles aufhört mit dem Gericht.“ Seit die 36-Jährige vor zwei Jahren auszog, läuft der „Rosenkrieg“, wie es die Richterin nannte. Streitpunkt scheint das gemeinsame Kind zu sein, für das sie seit einiger Zeit das alleinige Sorgerecht hat. Sie wolle auch, dass der Vater mit diesem Umgang habe. „Aber der macht das immer alles so falsch – mit Druck“, erklärte sie vor Gericht. Und weiter: Streit und Diskussionen gebe es, „wenn man das nicht so macht, wie er das will“.
Angeklagter: Alles „eine blöde Geschichte“
Die Sicht des Angeklagten hört sich anders an: Ja, er habe gegen die Auflagen verstoßen, um sich nach dem Kind zu erkundigen oder Dinge abzusprechen. Sie habe ihn blockiert, aber dann anonym zurückgerufen und die Infos gegeben. Das sei alles „eine blöde Geschichte“, betonte er. Zeitweise sei ihm der Umgang nur begleitet erlaubt gewesen, teils sogar untersagt worden. Weil, so seine Überzeugung, sich die Ex sich beeinflussen habe lassen, „von ihrer Anwältin, vom Jugendamt und den Menschen in ihrem nahen Umfeld“.
Er hingegen, das betonter der Mann mehrfach, habe alles getan, damit es geordnet ablaufe. Es habe immer wieder Einigungen gegeben. Doch die 36-Jährige habe sich immer einen Tag vor den Gerichtsterminen wieder „überreden lassen“ und etwas anderes gesagt, so seine Meinung. Er vermutet dahinter so etwas wie Taktik. Beschuldigen wolle er aber niemanden. Die Frau sagte dazu später, sie habe ihre eigene Meinung, traue sich aber oft nicht, „ihm das direkt so zu sagen“.
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Besonders schwierig an der Konstellation, die immer wieder auch das Familiengericht beschäftigte: Zuletzt hatte man sich für ein paar Monate wieder versöhnt und vergangene Woche dann doch getrennt. „Das ist einfach zu toxisch, ich muss die Reißleine ziehen“, erklärte sie als Zeugin. Ihre Strafanträge jedenfalls hatte die Frau schon vor dem Prozess wieder zurückgenommen. Sie wolle ihm nichts Böses, sagte sie.
Dass zumindest ein Teil seiner Geschichte wahr sein könnte, ließ Richterin Wimmer dann auch durchblicken. Chats und vom Angeklagten vorgelegte Screenshots von Rückrufen der Frau ohne unterdrückte Nummer und ein 18-minütiges Telefonat (im angeklagten Zeitraum) ließen den Schluss zu. Die 36-Jährige selbst bestritt das jedoch, glaubt aber daran, „dass die Einsicht jetzt hält“, sagte sie. Man habe sich jüngst ausgesprochen und wäre „zur Vernunft gekommen“ – für das gemeinsame Kind.
Deutliche Mahnung für beide Seiten
Und weil sie den Angeklagten nicht an den Pranger stellen will, regte der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft an, das Verfahren einzustellen. Es sei „Gras über die Sache gewachsen“ und habe schon länger keine neuen Vorfälle gegeben. „Da müssen wir nicht mit dem Rasenmäher arbeiten.“ Der nötige Beschluss des Amtsgerichts erging, weil die Schuld des Täters als gering anzusehen sei und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Daran knüpfte Richterin Wimmer aber eine deutliche Mahnung: Ein Kind brauche stabile Verhältnisse – „vielleicht denken Sie einfach wirklich mehr an ihren Sohn“.