Wer trägt Verantwortung, dass Kind nach Zahn-OP schwerbehindert ist?

Der Prozess um ein Kleinkind, das nach einer Narkose beim Zahnarzt schwere bleibende Schäden erlitten hat, ging zu Ende. Vor dem Amtsgericht Regensburg hatten anfangs zwei Medizinerinnen gestanden. Eine hatte ihren Einspruch zurückgezogen. Für die andere Angeklagte fiel nun das Urteil.
Brüchige Stimmen und hervorgeholte Taschentücher prägten einen Verhandlungstag am Freitag am Regensburger Amtsgericht. In dem Prozess ging es um ein Kleinkind, das nach einer Narkose beim Zahnarzt schwere bleibende Schäden erlitten hat.
Auf das Urteil wartete an diesem Tag die Zahnärztin, die den damals fast Dreijährigen behandelt hatte. Nachdem der Junge nach der ambulanten Behandlung unter Vollnarkose in den Aufwachraum gebracht worden war, sei der Abfall der Sauerstoffsättigung und der Herzfrequenz laut Strafbefehl zu spät bemerkt worden. Das Kind ist heute schwerbehindert.
Anästhesistin akzeptiert Verurteilung
Ebenfalls vor Gericht gestanden hatte die Anästhesistin, die an diesem Tag für die Narkosen in der Zahnarztpraxis zuständig gewesen war. Wie die Zahnärztin hatte sie Einspruch gegen den Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung eingelegt, diesen jedoch im Laufe des Verfahrens zurückgenommen. Vier medizinische Sachverständige hatten zuvor übereinstimmend ausgesagt, dass der Aufwachraum dem Zuständigkeitsbereich der Anästhesie und nicht der Zahnmedizin zuzuordnen sei. Die Medizinerin hat damit die Verurteilung und eine Geldstrafe von mehr als vier Nettomonatseinkommen akzeptiert.
Wie sehr der Fall alle Verfahrensbeteiligten bewegt hatte, zeigte auch das Auftreten der Staatsanwältin in ihrem Schlussvortrag. „Das Leben der Eltern und des Kindes ist nun ein anderes“, begann sie sichtlich bewegt.
Fehlende Überwachung im Aufwachraum
Dass eine der Angeklagten den Einspruch zurücknehmen würde, sei anfangs undenkbar gewesen. Nun stehe jedoch rechtskräftig fest, dass die Anästhesistin wegen fahrlässiger Körperverletzung am Schicksal des Kindes beteiligt gewesen sei. Neben der fehlenden Überwachung habe auch die Medikation eine Rolle gespielt. Der Zahnärztin dagegen könne man – zu dieser Einsicht sei die Staatsanwaltschaft gelangt – keinen Vorwurf machen, weshalb sie einen Freispruch forderte.
Die Gutachter hätten ausgeführt, dass die Überwachung des Aufwachraums Aufgabe der Anästhesie gewesen sei. Außerdem sei deutlich geworden, dass es für Zahnärzte keine offiziellen Leitlinien gebe, wie Narkosen im ambulanten Bereich abzulaufen hätten. Vermutlich erst durch diesen Vorfall sei in einem Fachmagazin für Zahnmedizin überhaupt etwas dazu publiziert worden. „Es geht um viel – auch im Nachgang im Zivilprozess geht es um viel Geld“, wies sie auf das Verfahren wegen Schmerzensgeld und Schadensersatz hin, in dem sich auch die beiden Praxen, in denen die Medizinerinnen angestellt waren, verantworten müssen. Der Streitwert liegt hier bei rund 1,2 Millionen Euro.
Freispruch für Zahnärztin gefordert
Der Verteidiger der Zahnärztin, Dr. Philip Schelling, machte deutlich, wie sehr seine Mandantin der Vorfall belaste. Zusätzlich zu seinen ausführlichen Darlegungen, warum der Zahnärztin kein Vorwurf gemacht werden könne, ging er auch auf die Eltern des Kindes ein, die im Prozess die Nebenklage angetreten hatten. „Nicht schuld ist sicherlich die Mutter“, äußerte er sich zu dem Umstand, dass diese im Aufwachraum mit ihrem Kind allein gewesen sei. „Es liegt mir fern, ihr irgendeine Verantwortung zuzuweisen.“
Verantwortung trage hingegen die Anästhesistin. Mindeststandards seien nicht eingehalten worden. Ein weiterer Verantwortlicher habe ihm jedoch „auf der Anklagebank gefehlt“ – der Betreiber der Praxis, bei dem die Anästhesistin angestellt gewesen sei. Er hoffe daher, dass auch gegen ihn Ermittlungen eingeleitet worden seien.
Folgen weitere Ermittlungen?
In ihrem Urteil schloss sich Richterin Wimmer den Ausführungen der Vorredner an und sprach die Zahnärztin frei. In der Begründung wies sie darauf hin, dass es nach wie vor keine Standards für ambulante Behandlungen unter Narkose in der Zahnmedizin gebe. „Es ist erschreckend, dass es keine Kontrollen und keine staatlichen Vorgaben gibt.“ Sie wünsche sich, dass das Verfahren ein Anstoß sei, „hier etwas zu ändern – entweder klare Vorgaben oder keine ambulanten Kinder-Narkosen mehr“.
Es ist erschreckend, dass es keine Kontrollen und keine staatlichen Vorgaben gibt.Richterin Wimmer über ambulante Narkosen für Kinder in der Zahnmedizin
Das Urteil ist rechtskräftig. Auf Nachfrage unserer Zeitung gab die Staatsanwaltschaft an, dass geprüft werde, ob Ermittlungsverfahren gegen weitere Personen zu führen sind.