Erster Geflügelpest-Fall im Landkreis Cham bestätigt – Landratsamt Cham ordnet Maßnahmen an

Von Mittelbayerische Zeitung · 21. November 2025 um 11:11

Im Landkreis Cham wurde erstmals in diesem Jahr ein Fall von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – bei einem Wildvogel amtlich bestätigt. Bei einer in der Nähe von Thierlstein verendeten Graugans wurde das Virus nachgewiesen. Diese Maßnahmen fordert das Landratsamt.

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In diesem Jahr tritt die Geflügelpest in Deutschland vermehrt auf. Auch in Bayern wurde bereits einige Fälle, auch beim Hausgeflügel gemeldet. Das Landratsamt Cham hat daher mit Allgemeinverfügung vom 29. Oktober 2025 für den Landkreis Cham erweiterte Biosicherheitsmaßnahmen sowie weitere Schutzmaßnahmen angeordnet, zu finden auf der Webseite des Landkreises Cham unter der Rubrik Aktuelles-Nachrichten/amtsblaetter.

Landratsamt Cham hält zur Aufstalltung von Geflügel an

Die Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltungen beinhalten insbesondere die Sicherung der Haltungseinrichtungen gegen unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzkleidung sowie konsequente Reinigung und Desinfektion zum Schutz vor Eintrag der Geflügelpest. Alle Geflügelhalter, auch solche mit kleinen Geflügelbeständen, müssen zusätzliche Aufzeichnungen, zum Beispiel über verendete Tiere oder die Legeleistung von Hühnern, machen. Wildvögel, dazu zählen insbesondere Tauben, Enten, Gänse und Schwäne. dürfen nicht mehr gefüttert werden. Singvögel sind davon ausgeschlossen.

Insbesondere zum Schutz vor Eintrag des Geflügelpestvirus in Haus- und Nutztiergeflügelbestände wird dringend gebeten, die oben genannten Maßnahmen strikt einzuhalten.In diesem Zusammenhang appelliert das Landratsamt Cham dringend an alle Geflügelhalter ihr Geflügel ab sofort vorsorglich aufzustallen, das heißt ausschließlich in geschlossenen Ställen oder in überdachten Volieren unterzubringen. Damit kann die Gefahr eines Viruseintrages erheblich vermindert und somit auch die durch die Geflügelpest verursachten wirtschaftlichen und ideellen Schäden vermieden werden.

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Das ist bei einem Vogel-Fund zu tun

Eine Ansteckung von Menschen mit dem Geflügelpesterreger H5N1 über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist auch heuer bisher in Deutschland nicht bekannt geworden. Tote oder kranke Tiere sollten jedoch nicht berührt oder eingesammelt werden, sondern entsprechende Funde dem Veterinäramt Cham, Telefon (0 99 71) 78-224, gemeldet werden. Für weitere Fragen steht das Veterinäramt am Landratsamt Cham unter der oben genannten Telefonnummer zur Verfügung.