Geflügelpestrisiko auch im Landkreis Cham: Hühner und Co. sollen im Stall bleiben

Von Mittelbayerische Zeitung · 31. Oktober 2025 um 05:00

Das Landratsamt Cham hat mit Allgemeinverfügung vom 29. Oktober 2025 verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltungen im Landkreis Cham angeordnet. Dazu gehört die Sicherung der Stallungen und Haltungseinrichtungen gegen unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzkleidung sowie die konsequente Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften und vor allem Schuhwerk zum Schutz vor einem Eintrag der Geflügelpest.

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Nach Einschätzung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wird auch in Bayern das Risiko der Ausbreitung von HPAI – Hochpathogene Aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt – bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel aufgrund der aktuellen Seuchenfeststellungen sowie der hochdynamischen Tierseuchensituation in Deutschland und Europa als hoch eingestuft.

Die Legeleistung der Hühner aufzeichnen

Alle Geflügelhalter, auch solche mit kleinen Geflügelbeständen, müssen zudem zusätzliche Aufzeichnungen, etwa über verendete Tiere oder die Legeleistung von Hühnern, machen. Ab sofort gilt ein Fütterungsverbot für Wildvögel, insbesondere Tauben, Enten, Gänse und Schwäne. Singvögel dürfen weiter gefüttert werden.

Die gesamte Allgemeinverfügung zur Anordnung der erweiterten Biosicherheitsmaßnahmen wurde im aktuellen Amtsblatt veröffentlicht; zu finden auf der Webseite des Landkreises Cham unter der Rubrik Aktuelles-Nachrichten/amtsblaetter. Zum Schutz vor Eintrag des Geflügelpestvirus in Haus- und Nutztiergeflügelbestände wird dringend gebeten, die oben genannten Maßnahmen strikt einzuhalten.

Nur noch im Stall oder überdachten Volieren

In diesem Zusammenhang appelliert das Landratsamt Cham an alle Geflügelhalter, ihr Geflügel ab sofort ausschließlich in geschlossenen Ställen oder überdachten Volieren unterzubringen. Damit kann die Gefahr eines Viruseintrages erheblich vermindert werden.

Bei einer weiteren Erhöhung des Ausbreitungsrisikos ist davon auszugehen, dass eine Aufstallungspflicht kurzfristig angeordnet werden muss. Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, wird das in Bayern bewährte Wildvogelmonitoring weitergeführt. Tote oder kranke Tiere sollten nicht berührt oder eingesammelt werden, sondern dem Veterinäramt Cham unter Telefon 09971/78224 gemeldet werden.