Streit um Zukunft von Eiche im Regensburger Westen: Schlichtungsversuch gescheitert

Von Jürgen Scharf · 14. November 2025 um 05:00

Seit mehreren Monaten wird hitzig über die Zukunft einer Eiche im Regensburger Westen gestritten. Und weiter scheint völlig offen, ob sie demnächst gefällt wird oder nicht. Bei einem Schlichtungsversuch unter den Grundstückseigentümern bei einem Notar in dieser Woche gab es jedenfalls keine Einigung.

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Die große, alte Stieleiche in einer Siedlung im Regensburger Westen ist in kurzer Zeit zu einem der bekanntesten Bäume Regensburgs aufgestiegen. Sie steht auf zwei Grundstücken. Der Eigentümer der einen Seite will sie fällen lassen. Die Eigentümergemeinschaft der anderen Seite will sie behalten.

Die Stadt hatte den Antrag des einen Eigentümers, den Baum fällen zu dürfen, Anfang des Jahres genehmigt. Der Eigentümer, der gegenüber unserer Zeitung keine Stellungnahme zu dem Fall abgeben will, argumentierte unter anderem mit der Nähe des Baums zum Haus und gesundheitlichen Problemen, die dieser bei ihm hervorrufe.

Klage zurückgenommen

Weil die Eigentümer des benachbarten Grundstücks der Fällung aber nicht zustimmten, reichte er zunächst beim Amtsgericht Klage ein – nahm diese dann aber vorerst wieder zurück. Amtsgerichtssprecher Patrick Tschech sagte der Mittelbayerischen, dass bei Verfahren zur Fällung eines Baumes, der auf einer Grenze steht, Klage nämlich erst erhoben werden kann, wenn die Parteien einen Versuch unternommen haben, den Streit bei einer Schlichtungs- oder Gütestelle gütlich beizulegen.

Beide Parteien haben sich diese Woche nun bei einem Notar getroffen. Joachim Helmig, einer der Eigentümer, die gegen die Fällung sind, erzählt, dass von seiner Gruppe „ein großzügiger Pflege- und Rückschnitt angeboten wurde, was jedoch von der Gegenseite nicht als Lösung akzeptiert wurde“. Letztlich habe kein Kompromiss gefunden werden können: „Die Mediation wurde als formal gescheitert erklärt.“ Helmig geht nach eigener Aussage davon aus, dass der Nachbar nun zeitnah Klage einreichen wird. Ob die Eigentümergemeinschaft diese erwidere, müsse noch entschieden werden. „Ich gehe derzeit aber davon aus, dass dies der Fall sein wird.“

Es wurde ein großzügiger Pflege- und Rückschnitt angeboten, was jedoch von der Gegenseite nicht als Lösung akzeptiert wurdeJoachim Helmig, Grundstückseigentümer

Für die Eigentümergemeinschaft ist es Helmig zufolge zudem „nach wie vor unverständlich, dass das Umweltamt für die Ausstellung der Fällgenehmigung die Eigentümergemeinschaft nicht vorab informiert und um deren Meinung gefragt hat“. Er habe deswegen zuletzt als Privatperson einen Antrag auf Erhaltung der Eiche bei der Stadt eingereicht. Dem Antrag habe er eine Liste mit 26 Unterschriften von Nachbarn und Anliegern, die sich ebenfalls für den Erhalt des Baumes aussprechen, beigefügt.

Die vor zehn Monaten erteilte Fällgenehmigung läuft im Januar nun wieder aus. Die Stadt will zum konkreten Fall der Eiche im Regensburger Westen – aus Datenschutzgründen, wie sie sagt – keine Angaben machen. Sie teilt allerdings allgemein mit, dass es bei befristeten Fällgenehmigungen grundsätzlich völlig offen sei, wie es weitergeht, wenn diese abgelaufen ist.

Wer muss angehört werden?

Zu dem Vorwurf, dass die Stadt bei dieser Eiche nur eine Partei der Eigentümer gehört hat, will sie ebenfalls nicht konkret Stellung beziehen. Sie teilt aber auch hier allgemein mit, dass in einem Verwaltungsverfahren eine Anhörung oder Beteiligung nur vorgesehen sei, wenn ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in die Rechte eines Verfahrensbeteiligten eingreift. Verfahrensbeteiligte seien dabei nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz in der Regel nur die Antragsteller. Dritte, wie etwa Nachbarn, seien „nur dann Beteiligte und anzuhören, wenn ihre Belange für die Entscheidung erheblich sind“. Dies sei im Falle einer Fällgenehmigung jedoch nicht der Fall. Das sei auch bereits mehrfach gerichtlich festgestellt worden.