Schicksal einer alten Eiche im Regensburger Westen erhitzt die Gemüter

Von Jürgen Scharf · 15. Juni 2025 um 16:15

Die Stadt Regensburg hat die Fällung eines alten Baums bereits genehmigt. Die Anwohner sind sich uneins. Nun muss wohl ein Gericht entscheiden.

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Die Eiche ist schon von weitem zu sehen. Die Krone des riesigen alten Baums im Regensburger Westen ragt hoch über die angrenzenden Häuser hinaus. Doch wie lange sie dort noch steht, ist unklar. Die Stadt hat einen Antrag, der offenbar von einem der Grundstückeigentümer gestellt wurde, den Baum fällen zu dürfen, genehmigt. Der Bund Naturschutz protestiert nun dagegen – und auch manche Anwohner sehen die Entscheidung kritisch.

Wenn in Regensburg Bäume gefällt werden, gibt es immer wieder hitzige Diskussionen. Und beizeiten kochen die Emotionen völlig über. Jetzt beschäftigen sich hiesige Umweltschützer mit dem Schicksal der wohl mehr als 100 Jahre alten Stieleiche im Regensburger Westen.

„Aufrecht und strotzend“

Die Kreisgruppe des Bund Naturschutz hat sich zu Wort gemeldet. Die Eiche habe einen Umfang von etwas über zwei Metern und stehe „aufrecht und total strotzend“ da, heißt es in einer öffentlichen Erklärung. Sie sei ein amtlich kartierter Bestandsbaum, „der bereits vor dem dortigen Siedlungsbau ungehindert in die Höhe und Breite gewachsen“ sei. Die Eiche müsse dem Bund Naturschutz zufolge deswegen auf der Basis der städtischen Baumschutzverordnung, die Bäume klassifiziert, als ein Baum erster Güte gelten: Der Verband kommt zum eindeutigen Urteil: „Hier besteht Prädikatschutz.“ Und weil der Baumbestand des Areals vor dem Bau der Siedlung von der Stadt als geschützt eingestuft worden sei, dürfe er sowieso nicht beseitigt oder beeinträchtigt werden.

Nun wird die Eiche womöglich aber dennoch gefällt werden. Diese steht auf zwei Grundstücken. Wie es scheint, hat einer der Eigentümer die Fällung beantragt. Die Stadt soll diesem Antrag bereits zugestimmt haben. Die entsprechenden Dokumente liegen dem Bund Naturschutz nach eigenen Angaben vor. Ebenfalls würden dem Verband, wie die Vorstandschaft auf Anfrage mitteilt, Dokumente vorliegen, aus denen hervorgeht, dass in der Angelegenheit auch bereits juristische Schritte eingeleitet wurden. So soll der Eigentümer, der auf die Fällung drängt, nun beim Amtsgericht beantragt haben, dass auch die Eigentümergemeinschaft des anderen Grundstücks dieser zustimmen muss.

Es soll Schäden am Balkon geben

Der Eigentümer, der den Baum weg haben will, war für die Mittelbayerische bislang nicht zu erreichen. Um die Begründung des Antrags auf Fällgenehmigung ranken sich derweil viele Gerüchte. Es soll unter anderem um durch den Baum – der sehr nah am Haus steht – hervorgerufene Schäden am Balkon gehen und auch um im Zusammenhang mit der Eiche stehende gesundheitliche Beschwerden. Die Stadt will sich zu den Gründen für die Genehmigung oder den Inhalten des Antrags nicht äußern. Aus Gründen des Datenschutzes, sagt sie. Sie erteile auch nur die grundsätzliche Fällgenehmigung. Deswegen habe sie keine Kenntnis, ob und wann der Baum gefällt wird.

Zu den Verfahren, die es in solchen Fällen gibt, teilt die Stadt ganz grundsätzlich mit, dass es in Regensburg eigens die Baumschutzverordnung gibt. In dieser sei auch enthalten, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Genehmigung für das Entfernen, Zerstören, Beschädigen oder Verändern geschützter Bäume erteilt werden kann. Die Verordnung sei im Internet öffentlich einsehbar. Anträge würden der Stadt zufolge „vollumfänglich überprüft sowie abgewogen werden, um abschließend eine Entscheidung zu treffen“.

Doch wie ist die Stimmung unter den Menschen in der ruhigen Siedlung in der Nähe des Rennplatzzentrums? Ein Mann, der gerade aus einem Nachbarhaus kommt, erzählt, dass ihm die Sache mit dem Baum „natürlich bekannt“ sei. Und er könne den einen Grundstückseigentümer, der eine Fällung beantragt hat, gut verstehen. Der Baum mache „wahnsinnig viel Dreck, alleine die ganzen Eicheln. Um ehrlich zu sein, wäre auch ich froh, wenn er mal weg ist“.

Hausgemeinschaft für Baum?

Ganz anderer Meinung ist da ein Mann, der gerade im Garten des zweiten an die Eiche angrenzenden Grundstücks steht. Seinen Namen will er nicht öffentlich nennen, er bestätigt aber, dass er Miteigentümer des Grundstücks ist – und dass ihm die Eiche nichts ausmache: „Wie kann man denn wollen, dass so ein schöner Baum wegkommt?“ Die Vollversammlung der Eigentümer habe sich zuletzt auch gegen eine Fällung ausgesprochen, berichtet der Mann. Deswegen sei er nun auch durchaus überrascht, dass die Stadt eine Fällgenehmigung erteilt hat. Er habe dafür jedenfalls keinen Antrag gestellt, sagt er.

Kurioserweise habe er bislang auch nicht nur nichts von der Fällgenehmigung erfahren, ihm sei auch bisher noch nichts von einer Klage gegen seine Hausgemeinschaft wegen ihrer Haltung zu der großen Eiche bekannt.