Exhibitionist vergeht sich im Landkreis Neumarkt an Kindern – jetzt muss er in Haft

Von Petra Schlierf · 12. November 2025 um 19:00

Im Bus, im Zug, auf offener Straße – in aller Öffentlichkeit soll ein 35-Jähriger aus dem Landkreis Neumarkt insgesamt fünf Buben sexuell missbraucht haben. Er soll über Monate als Exhibitionist sein Unwesen im Großraum Parsberg getrieben haben. Nun hat ihn das Amtsgericht Neumarkt zu einer Haftstrafe verurteilt.

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Dreieinhalb Jahre soll der Mann insgesamt in Haft, wenn es nach dem Gericht geht, wobei sich diese Zeit aus mehreren Komponenten zusammensetzt. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht. Bis zum Schluss betritt der 35-Jährige die Vorwürfe, wollte trotz mehrfacher Nachfragen von Richter Dr. Marcel Dumke kein Geständnis ablegen. Das nämlich hätte den Kindern eine Aussage vor dem Schöffengericht ersparen können.

Jungen auf Radweg bei Hohenfels abgefangen

Drei Vorfälle legte die Staatsanwaltschaft dem Mann zur Last. Der erste geschah im September 2024 unweit von Hohenfels. An einem Radweg unweit einer vielbefahrenen Straße spielten am Nachmittag drei Jungs, damals alle zwölf Jahre alt. Mit einem E-Scooter war auf dem Weg auch ein Mann unterwegs, der zuerst mehrfach an den Buben vorbeifuhr und schließlich vor ihnen stehen blieb, seine Jogginghose herunterzog und mit Blick auf die Kinder masturbierte. Die drei Jungs flüchteten, suchten Schutz bei einem Anwohner, die Polizei wurde alarmiert. Öffentlich wurde nach dem Täter gesucht, anfangs vergebens, obwohl die drei Buben den Mann recht gut beschreiben konnten.

Im März 2025 kam es zur nächsten Tat. Tatort soll diesmal ein Linienbus gewesen sein. Als der Angeklagte im Raum Hohenfels einstieg, soll er sich neben einen damals ebenfalls erst 13 Jahre alten Buben gesetzt haben. Ihn kannte der Angeklagte sogar, weil er in der Nachbarschaft wohnt, und habe ihn laut Anklage sogar zuvor nach seinem Alter gefragt. Neben dem Jungen sitzend holte der Mann wieder sein Geschlechtsteil aus der Hose und masturbierte mit Blick auf den 13-Jährigen.

Eine weitere Tat spielte sich in einem Zug zwischen Parsberg und Etterzhausen ab, wo ein Elfjähriger saß. Der Angeklagte soll sich zwei Sitzreihen entfernt zu ihm gesetzt, aber Blickkontakt gehalten haben. Wieder masturbierte er, bis das Kind ausstieg.

Kinder müssen vor Gericht aussagen

Weil alle Jungs unter 14 Jahre alt waren, werden solche Taten rechtlich als sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt bewertet. Das Gesetz sieht dafür – pro Tat – Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor.

Vier der fünf geschädigten Kinder mussten ihre Erlebnisse vor Gericht schildern. Zu ihrem Schutz geschah dies aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Eine betroffene Familie lebt inzwischen im Ausland. In einem Fall wurde auch der Angeklagte ausgeschlossen. Ein Attest hatte die Befürchtung bestätigt, ein Zusammentreffen eines Jungen mit dem Angeklagten könne eine Retraumatisierung auslösen.

Wie sehr das Erlebte die jungen Opfer beschäftigt, ging auch aus der Aussage eines Ermittlers der Kripo Regensburg hervor, der für den ersten Fall mit den drei Kindern am Radweg zuständig war. „Die Kinder waren auch eine Woche danach noch mitgenommen. Einer brach sogar in Tränen aus“, erinnerte er sich. Dieser Junge habe seinen Vater nach dem Vorfall sogar gefragt, ob sie nicht umziehen könnten, weil er sich nicht mehr nach draußen traue.

Angeklagter bestreitet alle Vorwürfe

Trotz ihrer Angst hätten sich alle Kinder als gute Zeugen erwiesen. Den Angeklagten haben mehrere Kindern im Gerichtssaal als den Täter erkannt, ebenso eine unabhängige Zeugin, die auf dem Radweg unterwegs war. Der Angeklagte selbst bestritt, an diesem Tag überhaupt vor Ort gewesen zu sein. Er habe etwas ganz anderes gemacht, könne es aber nicht mehr beweisen.

Auch der Nachbarsjunge aus dem Bus erkannte den Mann wieder. Aus dem Zug gibt es Videoaufnahmen. Am Ende hatte das Gericht laut Dumke daher keine Zweifel an der Schuld des Angeklagten und verurteilte ihn. Eingang ins Urteil fand eine noch offene Bewährungsstrafe wegen eines E-Scooter-Diebstahls.