Schon ein Milligramm ist tödlich: Neumarkter bestellt Kugelfisch-Gift im Internet

Kugelfische und exotische Frösche tragen das Nervengift Tetrodotoxin in sich. In Privathaushalten hat die Substanz nichts zu suchen. Schon ein Milligramm kann reichen, um einen Menschen zu töten. Ein Neumarkter hat es trotzdem einfach im Internet bestellt – und stand deshalb wegen eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vor dem Amtsgericht Neumarkt.
Vor Richter Marcel Dumke und den beiden Schöffinnen nahm am Dienstagvormittag ein 53-Jähriger aus Neumarkt Platz, dem offenbar noch immer rätselhaft sein schien, wie es zu der Anklage hatte kommen können. Ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz gehört auch vor dem Amtsgericht Neumarkt nicht zum Alltagsgeschäft. Doch wenn man online unbedacht etwas bestellt, könne das eben doch ganz schnell gehen, kommentierte Richter Marcel Dumke später.
Zuvor war zu klären, was passiert war. Die Staatsanwaltschaft warf dem Neumarkter vor, im Juli 2023 bei einem britischen Pharmavertrieb ein Milligramm Tetrodotoxin geordert zu haben. Unter seinem Namen wollte er es an die Adresse seiner Mutter – ebenfalls in Neumarkt – schicken lassen. „Ein paar hundert Euro“ hätte das gekostet, erklärte sein Verteidiger Dr. Werner Mümmler, aktuell seien es rund 250 Euro. Bestellen könne das Gift nämlich erst einmal jeder, ohne besonderen Hinweis darauf, dass es sich um eine Kriegswaffe handle.
Spielfilm „Gesetz der Rache“ hatte Interesse des Angeklagten geweckt
Geliefert bekam der Neumarkter sein potenziell tödliches Milligramm Kugelfisch-Gift am Ende nicht. Laut Staatsanwältin Lechler habe es die Firma gerade noch geschafft, die Auslieferung nach Neumarkt zu verhindern. Stattdessen flatterte dem Mann einige Zeit später eine Anzeige ins Haus.
Doch was hatte der Mann überhaupt mit dem Stoff vor? Diese Frage konnte er Richter Marcel Dumke nicht beantworten. Er habe sich lediglich für das Gift interessiert, weil es in dem Film „Gesetz der Rache“ vorgekommen sei. Den habe er sich gerade angesehen und sich gefragt, ob man das Gift kaufen könne. Seine Adressdaten habe er zwar eingegeben, aber dass er es tatsächlich bestellt habe, sei ihm gar nicht bewusst bewesen, erklärte er vor Gericht. Dass das Gift tödlich sei, wäre dort nicht zur Sprache gekommen und sei ihm auch nicht bewusst bewesen, beteuerte der 53-Jährige, gab die Tat aber zu.
Ausnahmsweise Geldstrafe statt Haft
Mindestens zwei Jahre Haft drohen bei einem Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, doch der Angeklagte hatte mehrere Pluspunkte auf seiner Seite, wie Staatsanwältin Lechler aufzählte. Zum einen sei die Bestellung nie angekommen, weil der Mann nicht nachweisen konnte, dass er zur Nutzung berechtigt ist – das dürften zum Beispiel bestimmte Forschungseinrichtungen –, zum anderen habe es sich um eine sehr geringe Menge gehandelt. Deswegen plädierte sie ausnahmsweise noch für eine Geldstrafe. Am Ende ließ das Schöffengericht Milde walten und sprach eine Geldstrafe über 90 Tagessätze zu je 30 Euro, also 2700 Euro, aus.