Probleme auf immer mehr Buslinien: Landkreis Cham stellt vielleicht bald selbst Fahrer ein

Der Landkreis Unna im östlichen Ruhrgebiet macht’s vor: Dort übernimmt eine kreiseigene Verkehrsgemeinschaft ab Mai kommenden Jahres den gesamten öffentlichen Nahverkehr selbst. Auch in Cham könnte das eine Lösung sein, um den steigenden Kosten unter anderem bei der Schülerbeförderung zu begegnen.
Dazu kommt: Manche Buslinien im Kreis Cham sind inzwischen so unrentabel, das sich gar kein passender Anbieter mehr dafür findet. Werkausschuss wie Kreistag haben sich inzwischen bereits intensiv damit auseinandergesetzt, dass die Zukunft des ÖPNV im Landkreis mehr als ungewiss ist. Beispiel: Von über 60 Buslinien werden derzeit nur noch 30 eigenständig betrieben, das heißt auf Risiko der Busunternehmen. „Die Kreiswerke – koordiniert durch die Mobilitätszentrale – leisten hier Ausgleichszahlungen für subventionierte Tarife (z.?B. Senioren-, Sozial- und Schülerkarten, kostenloser Jugendtarif, Deutschlandticket“, heißt e dazu beim Landratsamt.
Mehr als 30 Linien gemeinwirtschaftlich betrieben, das bedeutet: Ein Unternehmen fährt im Auftrag des Landkreises für eine festgelegte Vergütung („Summe X“, das Erlösrisiko trägt der Landkreis. „Ein übliches System, etwa bei den 16 Ruf-, Freizeit- oder Stadtbuslinien“, so ein Landratsamtssprecher. Der Landkreis ist in weiten Teilen also ohnehin schon zumindest teilweise mit in der Verantwortung. Das Problem: Selbst auf Ausschreibungen bekommt der Landkreis inzwischen oft keine realistischen Angebote, teilweise seien in einem Angebot schon zehnfach höhere Preise aufgerufen worden.
Verträge von Verkehrsunternehmen gekündigt: Schüler haben keinen Bus
Nur ein Beispiel von vielen aus dem vergangenen Schuljahr: Ein Taxiunternehmen kündigte den Beförderungsvertrag für die Linie Lam zum Ablauf des Schuljahres. Bürgermeister Paul Roßberger schilderte dem Gemeinderat die möglichen Lösungen: Können die Eltern fahren? Wer hat überhaupt Anspruch? Können andere Taxi- oder Busunternehmen die Linie übernehmen? Oder muss die Gemeinde im schlimmsten Fall selbst einen Kleinbus kaufen und Personal einstellen? Das Lamer Problem: kein Einzelfall. Immer öfter muss der Landkreis kitten, wo kurzfristig eine Beförderungsmöglichkeit ausfällt.
Das System gerät zunehmend aus dem Gleichgewicht. Noch ein Beispiel aus dem Landratsamt: Zu den 34 Linien, die der Landkreis bewirtschaftet. kamen innerhalb kurzer Zeit acht hinzu: Im Mai 2024 wurden erstmals drei Linien durch die RBO während laufender Verträge zurückgegeben – der eigenwirtschaftliche Betrieb wurde sozusagen eingestellt. Bei fünf weiteren Linien wurde nach Ablauf der Vertragslaufzeit kein Folgeantrag gestellt – die Unternehmen wollten diese Linien nicht mehr eigenständig bedienen.
Preise für Beförderung haben sich teilweise verdoppelt
Weil der Landkreis zur Schülerbeförderung verpflichtet ist und sich freiwillig auch dem allgemeinen ÖPNV widmet, mussten die Kreiswerke diese Linien ausschreiben. Doch die Preise haben sich in den aktuellen Angeboten teilweise verdoppelt. Dabei wurde manchmal auch nur ein Angebot abgegeben.
Im Landratsamt gibt man sich wenig optimistisch, dass sich an der Situation so schnell etwas ändert. Die Entwicklung sei kein Einzelfall im Landkreis Cham, sondern ein bayernweiter Trend. „In vielen anderen Bundesländern ist der eigenwirtschaftliche Betrieb bereits vollständig zum Erliegen gekommen.“
Landrat Franz Löffler: „Entweder es kommen bei Ausschreibungen für Buslinien gar keine Angebote herein oder welche zu Mondpreisen. Aber was ist die Alternative? Sollen wir die Pflichtaufgabe mit dem Verweis, sie sei unerfüllbar, ablehnen? Es geht dabei um die Schülerbeförderung. Soll ich sagen, wir bezahlen jeden aufgerufenen Preis? Das können nicht die Antworten sein. Also müssen wir uns die Frage stellen, was können wir als Landkreis selbst machen?“
Kreistag prüft verschiedene Möglichkeiten
Das wird nun eine umfangreiche Prüfung ermitteln, die der Kreistag in seiner letzten Sitzung in Auftrag gegeben hat. Im Raum stehen die Neugründung eines Verkehrsunternehmens, der Kauf eines bestehenden Verkehrsunternehmens, oder die Beteiligung an einem bestehenden Unternehmen.
Folgt der Landkreis also dem Vorreiter in Nordrhein-Westfalen? Der Kreis Unna übernimmt ab Mai 2026 alle Buslinien und AST-Angebote zentral, um ein einheitliches Angebot zu schaffen.
Weitere Landkreise übernehmen oder bündeln die Organisation des ÖPNV durch eigene Gesellschaften oder Unternehmen, um das Angebot zu verbessern und die Effizienz zu steigern. Der Landkreis Amberg-Sulzbach hat die Aufgabe an den Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach (ZNAS) übertragen, der die Linien ausschreibt. Die zwei Landkreise Merzig-Wadern und Saarlouis gründen miteinander eine Verkehrsgesellschaft, die für sämtliche ÖPNV-Dienste in den beiden Kreisen zuständig sein wird.
Die Zeit drängt: Etliche Verträge laufen aus
Die Zeit drängt im Landkreis Cham; denn im Schuljahr 2028/29 laufen viele Verträge aus, müssten etwa die Hälfte der Linien neu vergeben werden. Dabei sind die Kosten für den ÖPNV mitsamt Schülerbeförderung, On-Demand-Verkehre und Vertrieb in den vergangenen Jahren laut Landratsamt ohnehin massiv gestiegen. Während das ÖPNV-Angebot von 2021 bis 2024 um über 30 Prozent erweitert worden sei, sei der dafür erforderliche Mitteleinsatz für die Mobilitätszentrale in diesem Zeitraum um 55? Prozent gestiegen. Für 2025 habe der Haushaltsansatz sogar nochmals um 30?Prozent erhöht werden müssen. Zugleich wurde die Angebotsausweitung, die der Landkreis eigentlich zielstrebig verfolgt, vorerst gestoppt. Ein Landratsamtssprecher rechnet vor: „2021 betrug der Netto-Aufwand noch rund 1,8 Millionen Euro. In diesem Jahr rechnen wir mit mehr als 3,7 Millionen Euro. Die Prognosen für die kommenden Jahre zeigen keine Entspannung.“
Das erklärte Ziel ist nun, dass der Landkreis eine Möglichkeit findet, seine Aufgaben kosteneffizienter zu erfüllen. „Genau an einem solchen Konzept arbeiten derzeit die Kreiswerke im Auftrag von Landrat Franz Löffler. Sobald das Konzept vorliegt, wird es den zuständigen Gremien vorgestellt, beraten und darüber entschieden.“
Das ist die gesetzliche Vorgabe
Die bayerischen Landkreise haben die gesetzliche Pflicht, die Schülerbeförderung zu überörtlichen Schulen (z.?B. Realschulen, Gymnasien oder Berufsschulen) sicherzustellen. Das bedeutet, sie müssen die Beförderung organisieren und finanzieren – entweder durch eigene Verkehrsmittel oder durch Verträge mit Verkehrsunternehmen. Alternativ kann eine Fahrtkostenerstattung erfolgen, wenn Schüler den ÖPNV nutzen.