Regensburger Top-Jurist: „Der Begriff Kuscheljustiz ist völlig daneben“

Peter Küspert war Präsident des Verfassungsgerichtshofs, leitete mehrere Oberlandesgerichte sowie das Landgericht Regensburg. Dann klärte er im Nachbarland Österreich auf, ob die Politik zu stark Einfluss auf die dortige Justiz nimmt. Im Gespräch sagt er, was das Grundgesetz über das Asylrecht sagt und wieso es kein Zuckerschlecken in deutschen Justizvollzugsanstalten ist.
Sie haben viele Jahrzehnte in der Justiz gearbeitet. Hat sich in dieser Zeit eigentlich viel verändert – oder ist die Justiz im Kern immer gleich geblieben?
Peter Küspert: Die Justiz hat sich durchaus verändert. Früher waren die Gerichtsgebäude schon von ihrer Architektur her ein Ausdruck von Macht und Autorität – man sprach nicht umsonst von Einschüchterungsarchitektur. Heute steht eher Transparenz im Vordergrund. Neue Justizbauten sollen offen wirken, keine abgeschottete Geheimwissenschaft mehr symbolisieren. Die Justiz will heute als transparent in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden.
Was hat sich verändert?
Küspert: Sehr viel. Stellen Sie sich vor, ein königlich-bayerischer Justizschreiber aus dem Jahr 1905 wäre eingeschlafen damals und würde in einem heutigen Gericht aufwachen – der bekäme einen Kulturschock. Kein Säbel beim Gerichtswachtmeister mehr, keine Tintenfässer und Schreibfedern. Stattdessen höhenverstellbare Schreibtische, Bildschirme, auf die alle starren. Das zeigt, wie sehr sich die Arbeitswelt verändert hat – aber nicht nur technisch, sondern auch im Selbstverständnis: moderner, offener, bürgernäher.
Hat sich bei allem Wandel der Kern der Justiz erhalten?
Küspert: Ja. Die Justiz hat damals wie heute den verfassungsmäßigen Auftrag, den Rechtsfrieden zu wahren – in Straf- und Zivilverfahren oder als rechtliche Daseinsvorsorge in existenziellen Lebenslagen wie bei Erbschaft und Betreuungsbedürftigkeit. Dieses Bewusstsein für verantwortliches hoheitliches Handeln war stets ausgeprägt, ist aber früher mitunter in einen gewissen Standesdünkel umgeschlagen, vor allem in der Kaiserzeit und der Weimarer Republik.
Muss der Rechtsstaat härter werden, wie manche fordern?
Küspert: Die Justiz darf sich nicht nach dem sogenannten gesunden Volksempfinden richten. Das hatten wir schon einmal – mit fatalen Folgen. Urteile müssen sich am Gesetz orientieren, nicht an Stimmungen. In einem Rechtsstaat entscheidet das Parlament, wie Gesetze auszusehen haben. Wenn dort der politische Wille entsteht, etwa im Strafrecht nachzuschärfen, ist das legitim. Die Justiz kann innerhalb dieses Rahmens konsequent reagieren, etwa auf Kriminalitäts-Hot-Spots – aber nicht darüber hinaus. Der Versuch, einen Strafrichter durch öffentlichen Druck zu mehr Härte zu bewegen, wäre mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar.
Es ging um Fragen der Transparenz, der Netzwerke, der Einflussnahme bei Stellenvergaben. In Deutschland sehe ich so etwas nicht.Peter Küspert über seine Arbeit für eine Kommission zur Aufklärung politischen Einflusses in Österreich
Sie waren Mitglied einer Untersuchungskommission in Österreich, die sich mit politischem Einfluss auf die Justiz befasst hat. Gibt es solche Tendenzen auch in Deutschland?
Küspert: Österreich ist in dieser Hinsicht tatsächlich ein Sonderfall. Dort gibt es seit Langem einen starken parteipolitischen Einfluss auf staatliche Institutionen – insbesondere bei der Besetzung von Spitzenpositionen. Das war auch ein Grund für die Einsetzung der Kommission: Es ging um Fragen der Transparenz, der Netzwerke, der Einflussnahme bei Stellenvergaben. In Deutschland sehe ich so etwas nicht. Hier greifen klare rechtliche Verfahren zum Schutz des Leistungsprinzips, etwa über den Präsidialrat oder die Möglichkeit der Konkurrentenklage. Das schützt die Justiz wirksam vor parteipolitischer Einflussnahme – und sorgt auch dafür, dass die Politik gar nicht erst versucht, solche Posten nach Gefälligkeit zu besetzen.
Staatsanwälte sind in Deutschland weisungsgebunden – ein Punkt, der auf europäischer Ebene immer wieder kritisch gesehen wird. Ist das zeitgemäß?
Küspert: Das ist tatsächlich ein spannendes Thema. Die Praxis sieht heute so aus, dass politische Weisungen extrem selten sind. Ein Justizminister, der heute in ein laufendes Verfahren eingreift, muss mit öffentlicher Empörung und massiver Kritik rechnen. Das allein schreckt schon ab. Deshalb stellt sich zurecht die Frage: Wenn es faktisch keine Ministerweisungen mehr gibt, braucht es dann überhaupt noch eine politische Weisungsspitze? Gleichzeitig braucht es natürlich eine Form demokratischer Kontrolle, etwa durch parlamentarische Gremien, um die Legitimation hoheitlichen Handelns zu sichern.
Immer öfter scheinen Gerichte Entscheidungen zu treffen, die eigentlich die Politik fällen müsste – sei es beim Klimaschutz, im Asylrecht oder zuletzt bei der Triage. Ersetzt die Justiz da die Politik?
Küspert: Ich halte es durchaus für möglich, dass die Politik in bestimmten Fällen bewusst ausweicht – etwa, weil es in Koalitionen keine Einigung gibt. Dann wird die Verantwortung gern an Gerichte geschoben, die nicht wiedergewählt werden müssen. Aber das ist letztlich Ausdruck unserer Gewaltenteilung: Das Verfassungsgericht hat die Aufgabe, politische Entscheidungen oder eben auch Nicht-Entscheidungen auf ihre Verfassungskonformität zu überprüfen wie beim Klimabeschluss. Dass das nicht immer auf Zustimmung in der Politik stößt, ist historisch belegt – schon Adenauers Regierung wollte einmal ein Urteil des Gerichts ignorieren. Letztlich entscheidet Karlsruhe aber immer am Maßstab der Verfassung – in seiner Auslegung. .Rechtsstaat heißt eben, dass auch die Regierung an die Verfassung gebunden ist – selbst wenn ihr das im Einzelfall nicht gefällt.
Erst kürzlich war die Debatte um eine Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht ungewöhnlich scharf – befeuert durch rechtspopulistische Medien. Haben Sie das als bedenklich empfunden?
Küspert: Vor allem als unfair. Die Kandidatin wurde gezielt diskreditiert, und zwar nicht aufgrund ihrer Qualifikation, sondern aus politischen Motiven. Das widerspricht dem Geist der Verfassungsgerichtsbarkeit. Das Bundesverfassungsgericht lebt von Pluralität – verschiedene rechtspolitische Grundhaltungen sollen sich dort begegnen, miteinander ringen und am Maßstab der Verfassung zu einer Entscheidung kommen. Dass nun Personalfragen in eine Art öffentliches Tribunal gezogen werden, halte ich für sehr problematisch. Wir sollten alles daransetzen, dass sich bei uns nicht Verhältnisse wie in den USA entwickeln, wo Richterkandidaten in parteipolitisch aufgeheizten Anhörungen regelrecht gegrillt werden. Das würde dem Ansehen und der Unabhängigkeit des Gerichts schaden.
Beim Thema Asyl ist das Grundgesetz klar: Jeder, der in einem anderen EU-Staat Asyl beantragt hat, darf es nicht mehr in Deutschland. Und wenn, wie in Syrien, der Fluchtgrund wegfällt, entfällt auch der Schutz. Wer das klar sagt, wird aber gerne in die rechte Ecke gestellt.
Küspert: Unsere Gesellschaft ist in dieser Frage weniger gespalten, als es oft scheint. Studien zeigen, dass die Mehrheit eine kontrollierte Zuwanderung wünscht – ideologiefrei und pragmatisch. Und genau das versucht die Politik derzeit umzusetzen: durch europäische Reformen, strengere Regelungen und schnellere Verfahren. Gleichzeitig bleiben Grundprinzipien wie das Asylrecht unantastbar – das ist ein verfassungsrechtliches Essential. Schwieriger wird es bei Rückführungen. Die scheitern oft nicht am Willen, sondern an praktischen Hürden: Fehlende Papiere etwa oder mangelnde Kooperation der Herkunftsländer. Das kann man nur durch internationale Absprachen lösen – etwa mit Syrien, wie es die Bundesregierung gerade versucht. Es geht also weniger um das Ob, sondern um das Wie.
Sie leiten eine Kommission zur Verbesserung der Bedingungen in besonders gesicherten Hafträumen, etwa nach den Vorfällen in der JVA Gablingen. Dort soll es zu Übergriffen auf Häftlinge gekommen sein. An Stammtischen wird allerdings auch immer wieder von einer Kuscheljustiz gesprochen, deutscher Strafvollzug sei viel zu sanft. Wie gelingt da der Spagat zwischen Sicherheit, Menschenwürde und Strafe?
Küspert: Der Begriff Kuscheljustiz ist da völlig daneben. Wer einmal in einer Justizvollzugsanstalt war, weiß, was es bedeutet, über Jahre hinweg auf engem Raum zu leben, mit strengen Regeln, eingeschränkter Freiheit und minimalem Kontakt zur Außenwelt. Strafhaft ist kein Spaziergang. Gleichzeitig ist der Staat aber an Recht und Gesetz gebunden – auch im Umgang mit Gefangenen. Rechtsverstöße, vor allem durch Staatsbedienstete, sind deshalb besonders schwerwiegend. Unsere Kommission arbeitet an konkreten Vorschlägen, wie sich menschenunwürdige Unterbringung verhindern lässt – baulich, personell, therapeutisch. Resozialisierung ist ein zentrales Ziel. Denn die meisten Gefangenen kommen irgendwann frei. Und es liegt im Interesse der Gesellschaft, dass sie dann nicht rückfällig werden.
Das Interview führte Christian Eckl.