Eltern wollen Kind nicht impfen lassen – und reichen Attest vom Tierarzt ein

Von Christian Eckl · 5. November 2025 um 05:01

Eltern aus dem Landkreis Neustadt an der Waldnaab (Oberpfalz) weigerten sich, ihr Kind gegen Masern immunisieren zu lassen. Zunächst reichten sie beim Gesundheitsamt eine Bescheinigung einer angeblichen „Ärztin-Homöopathin“ vor, dann noch das Gutachten eines Tierarztes. So sahen das die Regensburger Richter.

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Irgendein Attest mit einer Diagnose eines selbst gewählten Arztes reicht nicht aus, um den vorgeschriebenen Masern-Schutz von Kindern beziehungsweise die Befreiung davon nachzuweisen. Das hat nun das Regensburger Verwaltungsgericht in einem Beschluss entschieden. Geklagt hatte die Mutter eines 2017 geborenen Kindes. Es war in zunächst in einer Kinderkrippe untergebracht und wechselte dann auf die Grundschule im Landkreis Neustadt an der Waldnaab.

Doch die Krippe meldete dem Gesundheitsamt, dass kein Impfschutz vorgelegt werden konnte. Lediglich ein Attest sei vorgelegt, aber nicht ausgehändigt worden. Ausgestellt hatte es eine „Ärztin-Homöopathin“, hieß es darauf.

„Homöopathie-Ärztin“

Das Kind wurde laut dem sogenannten Attest „von mir im April untersucht. Hiermit bescheinige ich, dass er aufgrund einer medizinischen Kontraindikation dauerhaft nicht geimpft werden kann“. Weiter hieß es auf dem Schriftstück: „Damit ist die Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung ohne Meldung an das Gesundheitsamt möglich.“

Seit 1. März 2020 gilt in Deutschland eine Impfpflicht gegen Masern für Kinder ab dem ersten Lebensjahr, wenn diese in Kitas oder später in die Schule kommen. Laut dem Bundesgesundheitsministeriums diene dieses Gesetz dazu, „dass Schul- und Kindergartenkinder wirksam vor Masern geschützt werden“. Masern seien eine hoch ansteckende Erkrankung, der Schutz der Impfung sorge dafür, dass es nicht zu Epidemien in Einrichtungen komme.

Das zuständige Gesundheitsamt im Landkreis Neustadt an der Waldnaab akzeptierte das Attest zunächst auch. Erst zwei Jahre später, als das Kind in die Schule kommen sollte, forderte das Gesundheitsamt die Eltern des Kindes auf, erneut die ärztliche Diagnose nachzuweisen, die dagegen sprechen, dass das Kind geimpft werden kann.

„Unabhängiger Sachverständiger für Impfverfahren und Impfschäden“?

Dem kamen die Eltern auch nach. Allerdings legten sie 2023 ein angebliches Gutachten vor, das ein Tierarzt erstellt hatte. Selbst bezeichnete sich der Tierveterinär als „Unabhängiger Sachverständiger für Impfverfahren und Impfschäden“. Beigefügt waren mehrere Anlagen, die Laborwerte des Kindes darlegen sollten, die angeblich eine Milch- und Hühnereiweiß-Allergie dokumentieren sollten. Das Robert-Koch-Institut (RKI) berichtete bereits im März diesen Jahres von massiven Problemen bei der Durchsetzung der Impfpflicht. Demnach lag das vor allem daran, dass die Gesundheitsämter durch die Corona-Pandemie lange Zeit blockiert waren. Zudem sei laut RKI die Nachverfolgung aufgrund fehlender Digitalisierung im Gesundheitswesen nach wie vor schwierig. Grundsätzlich können die Ämter bei fehlenden Impfnachweisen Geldbußen bis zu 2500 Euro aussprechen. Während in Kitas sogar ein Hausverbot für ungeimpfte beziehungsweise noch nicht immunisierte Kinder verhängt werden kann, sticht die Schulpflicht die Impfpflicht.

Die Impfquoten sind zwar laut RKI-Studie gestiegen – bei Zweijährigen von 70 auf 77 Prozent, bei Sechsjährigen von 89 auf 92 Prozent –, doch die Umsetzung war vielerorts holprig. Etwa zehn bis zwölf Prozent der Eltern reagierten mit Trotz auf die Impfpflicht – und ließen zum Teil auch andere empfohlene Impfungen aus. Diese sogenannte Reaktanz zeigte sich vor allem bei Menschen mit geringem Vertrauen in staatliche Institutionen. Auch soziale Ungleichheit spielte eine Rolle: Eltern mit niedrigerem Bildungsstand oder Einkommen wussten oft weniger über die Regeln und drohenden Konsequenzen, hieß es weiter in der Studie. Deshalb kommt es immer wieder zu lokalen Masern-Ausbrüchen wie h 2023 in Halle. In Berlin wurden heuer mehrere Masernfälle registriert. Nach Angaben des Gesundheitsamtes sind es bisher acht Fälle, darunter drei Kinder und fünf Erwachsene im Alter von 25 bis 40 Jahren. Alle waren ungeimpft, und etwa die Hälfte der Betroffenen musste stationär behandelt werden. Einige hatten sich teilweise im Ausland aufgehalten, daher ist eine Ansteckung in Berlin nicht in allen Fällen sicher. Besonders problematisch war eine Infektion in Unterkünften für Obdachlose und Asylsuchende, wo eine rasche Verbreitung möglich war.

Gesundheitsamt hat Recht

Das Gericht schloss sich im konkreten Fall der Einschätzung des Gesundheitsamtes an und stellte fest, dass die vorgelegten Atteste nicht den gesetzlichen Anforderungen genügten. Sie seien teils lückenhaft, teils fachlich nicht nachvollziehbar und enthielten keine konkrete Diagnose, die eine Impfung medizinisch ausschließen würde. Insbesondere genüge es nicht, pauschal auf Allergien oder familiäre Vorerkrankungen zu verweisen – erforderlich sei eine nachvollziehbare ärztliche Begründung für den Einzelfall. Auch das Gutachten eines Tierarztes wurde als fachlich unzureichend zurückgewiesen.