Verurteilter IS-Anhänger will Abschiebung nach Syrien verhindern – Verhandlung in Regensburg

Ein verurteilter IS-Anhänger will seine Abschiebung nach Syrien verhindern - und klagt vor Gericht. Seit 2012 lebt er in Deutschland und beging zahlreiche Straftaten. Er saß sogar mehrere Jahre in Haft, weil er als IS-Anhänger Menschen dazu bringen wollte, sich in Syrien in die Luft zu sprengen. Dorthin zurück will er aber nicht - dabei kam er in Regensburg ins Gericht mit einer Geste, die den IS verherrlicht.
Den deutschen Rechtsstaat verachten, ihn aber gegen die eigene Abschiebung nach Syrien nutzen: Nur so lässt sich das Verhalten eines IS-Anhängers erklären. Als er am Freitag auf die Pressefotografen im Regensburger Verwaltungsgericht traf, hob er den Zeigefinger – das Erkennungszeichen des Islamischen Staates. Dabei saß der Mann bereits eine Haftstrafe ab, weil ihn das Oberlandesgericht München wegen Unterstützung des Islamischen Staates zu fünf Jahren und drei Monaten verurteilt hatte. Der Mann verbüßte die Haftstrafe – sollte nun aber von den Behörden nach Syrien abgeschoben werden. Dagegen wehrte er sich jetzt wortreich vor Richter Bernhard Pfister.
Das Gericht urteilte zwar, dass dem 37-Jährigen in Syrien keine offensichtliche Gefahr für Leib und Leben drohe. Auch eine existenzielle Not konnte das Gericht nicht erkennen. Allerdings kann der IS-Anhänger nochmals Rechtsmittel einlegen und die Abschiebung hinauszögern. Zudem war von den Polizeibehörden auch niemand zugegen, der den ausreisepflichtigen Mann in Abschiebehaft genommen hätte. Das bedeutet: Er bleibt zumindest vorher weiter in Bayern.
Mehrfacher Straftäter
Seit 2012 lebt er in Deutschland und beging zahlreiche Straftaten. 2016 wurde er in Berlin wegen Beleidigung und Bedrohung zu einer Geldstrafe verurteilt. Kurz darauf beging er eine Körperverletzung und wurde zu fünf Monaten auf Bewährung verurteilt.
Im September 2016 wurde er verhaftet. Beim Prozess in München wies ihm die Bundesanwaltschaft nach, ein glühender Anhänger des IS zu sein. Zu den verurteilten Taten zählte der Versuch, zwei Männer in Syrien durch Chat-Nachrichten zu Selbstmordanschlägen zu bewegen. Der Syrer arbeitete planmäßig daran, die Männer zu rekrutieren und in die terroristischen Operationen des IS einzubinden. Zudem misshandelte er den damals achtjährigen Sohn seiner ehemaligen Lebensgefährtin. Er schlug das Kind mit einem hölzernen Gegenstand auf den Bauch und erklärte ihm, dass diese Schläge Teil eines Abhärtungstrainings seien, das ihn zum IS-Kämpfer machen sollte.
Jetzt argumentierte er gegen seine Abschiebung vor Gericht, dass IS-Anhänger in Syrien ermordet werden würden. „Ich halte die Regierung für Verräter“, sagte er wörtlich. „Sie könnten meine Daten an die Amerikaner weitergeben, um sich bei denen beliebt zu machen“, so der ehemalige Mathematik- und Medizinstudent.
Kläger wollte 144 000 Euro
In einem früheren Verfahren forderte der Mann sogar noch 144 000 Euro vom deutschen Steuerzahler, dann würde er ausreisen. Doch jetzt wehrte er sich gegen seine drohende Abschiebung. Wie er seinen Lebensunterhalt in Syrien bestreiten solle, das sei ihm unklar, denn er nehme das Geld von seiner Asyl-Bezahlkarte – wohl über eine Kartentauschaktion – und überweise das nach Syrien, um die Miete für seine Familie in Aleppo zu bezahlen. Statt letzter Worte fragte er Richter Pfister dann auch, wo er seine Reisekosten erstattet bekommen würde. Der Richter wies an, ihm diese an der Pforte zu erstatten. Nach dem Urteil, wonach ein Abschiebeverbot aufgehoben wurde, beriet sich der Mann noch mit seinem Anwalt, ob er gegen das Urteil weiter vorgehen solle. „Das kostet viel Geld“, sagte ihm der Anwalt – offenbar ist das aber für ihn kein Problem.