Ab Januar wird Abwasser im Raum Kelheim teurer - Das sind Gründe und neue Preise

Von Beate Weigert · 5. November 2025 um 19:00

Der Abwasserzweckverband hebt die Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser an. Beim Gartenwasser soll eine neue Regel für mehr Fairness und weniger Bürokratie sorgen.

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Zum 1. Januar 2026 müssen sich die Menschen im Einzugsgebiet des Abwasserzweckverbands (AZV) im Raum Kelheim auf höhere Beiträge und Gebühren einstellen. Konkret sind die Bürger von Kelheim, Essing, Ihrlerstein und Saal a.d. Donau und allen angeschlossenen Ortsteilen betroffen.

Zur Deckung der Kosten erhebt der AZV eine sogenannte Schmutz- und Niederschlagswassergebühr. 2026 bis 2029 startet ein neuer Kalkulationszeitraum. Ende Oktober stand bei der Verbandsversammlung eine neue Gebührenkalkulation für die Jahre 2026 bis 2029 auf der Agenda. Ein Kommunalberatungsbüro wurde laut AZV-Geschäftsleiter Stefan Kiehl beauftragt, die Gebühren mit Blick auf die neue finanzielle Situation zu kalkulieren.

Denn in den vergangenen Jahren wurde das Verbandsgebiet erweitert. Zahlreiche Ortsteile der angeschlossenen vier Kommunen waren hinzugekommen. Gemäß dem kommunalen Abgabengesetz muss der Zweckverband kostendeckend arbeiten – und entsprechend seine Gebühren kalkulieren. Die letzte Anpassung der Gebühren hatte 2023 stattgefunden.

Gestiegene Kosten

In allen Bereichen seien in den vergangenen Jahren die Kosten gestiegen, in der Kläranlage mit Blick auf Energiekosten oder auch die Klärschlammentsorgung, für Kanalinstandsetzung oder neue Baumaßnahmen oder auch beim Personal, so Stefan Kiehl. Weil das 300 Kilometer lange Kanalnetz inzwischen 40 bis 60 Jahre auf dem Buckel hat, stehen in den nächsten Jahren reihum zahlreiche Sanierungsmaßnahmen an, sagt Technischer Leiter, Thomas Ederer.

Zudem ging auch der Wasserverbrauch zurück. In den Jahren 2021 bis 2024 jährlich um etwa 25.000 Kubikmeter. „Weil die Verbraucher mehr sparen“, so Ederer. Bei einer Gesamt-Verbrauchsmenge von 1,42 Millionen Kubikmeter im Jahr relativiere sich der gesunkene Verbrauch aber.

All das sind Gründe, warum Gebühren und Beiträge angepasst werden müssten. Im einzelnen erhöht sich die Schmutzwassergebühr ab 1. Januar von bisher 2,25 Euro pro Kubikmeter auf 2,52 Euro. Ein durchschnittlicher Vier-Personen-Haushalt mit 120 Kubikmeter Jahresverbrauch zahlte bislang 270 Euro, künftig sind es 302 Euro, so Stefan Kiehl.

Die Niederschlagswassergebühr war seit 2015 konstant. Nun steigt sie pro Quadratmeter gebührenpflichtiger Fläche um drei Cent, von 30 auf 33 Cent.

Auch die Kanalherstellungsbeiträge, die zur Deckung des Aufwands für die Herstellung der Entwässerungseinrichtung erhoben werden, wurden laut Stefan Kiehl neu beschlossen. Demnach verringert sich ab 1. Januar der Geschossflächenbeitrag von bislang 14,66 Euro pro Quadratmeter auf 14,07 Euro. Der Grundstücksflächenbeitrag wird auf 1,76 Euro (vorher 1,80 Euro) pro Quadratmeter festgesetzt. Sollten sich in den kommenden Jahren die für die Kalkulation maßgeblichen Zahlen nicht deutlich ändern, bleiben die Gebühren- und Beitragssätze bis 2029 unverändert.

Des Weiteren wurde in der Vollversammlung auch eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung beschlossen. Bezüglich Gartenwasser wird ab Januar eine Bagatellgrenze von acht Kubikmetern (für zurückgehaltene Wassermengen) eingeführt. Damit will der AZV nicht nur den Verwaltungsaufwand reduzieren, sondern auch alle Grundstücksbesitzer gleich behandeln. Bislang trugen auch Grundstückseigentümer ohne Gartenwasseruhr (oder ohne Garten) mit ihren Gebühren diese Kosten mit.

Bagatellgrenze kommt

In der Praxis wirkt sich die Bagatellgrenze folgendermaßen aus: Beträgt die zurückgehaltene Wassermenge laut geeichtem Zähler im Kalenderjahr 50 Kubikmeter werden nach Abzug der Bagatellgrenze von acht Kubikmetern dem Grundstückseigentümer gebührenmindernd 42 Kubikmeter berücksichtigt. Abrechnungsjahr ist dabei immer das Kalenderjahr. Damit soll auch der ökologische Aspekt verstärkt werden und weniger wertvolles Grundwasser für die Gartenbewässerung genutzt werden. Sondern stattdessen verstärkt gespeichertes Regenwasser.

Gartenwasser: Zählerstand melden

Zählerstand: Mit Blick auf das Gartenwasser bittet der Abwasserzweckverband Kelheim alle Grundstückseigentümer im Verbandsgebiet, bis Jahresende die Zählerstände der Gartenwasseruhren zu melden. Kontakt: Telefonisch unter (09441) 29891-0 oder per E-Mail an s.tintz@azv-kelheim.de.