Regensburger Jura-Student klagt: „In Deutschland gilt noch das Blutrecht“

Von Christian Eckl · 5. November 2025 um 15:00

In Bayern geboren, aber ohne Pass: Ein Regensburger Student ist ein unglaublicher Fall aus dem Ausländerrecht. Denn obwohl er nie in Russland beziehungsweise Tschetschenien war, von wo seine Mutter Anfang der 2000er Jahre geflohen ist, wird er in Regensburg als Ausländer behandelt. Er stehe in der Rangliste „unter Asylbewerbern“, sagt der Jura-Student.

Video ansehen

Derzeit wird hitzig über Zuwanderung diskutiert. In Regensburg versammelten sich am Wochenende 600 Menschen, um gegen Kanzler Friedrich Merz und seine Aussage zum Stadtbild zu poltern. Abdulah Hadisov war nicht dabei. Er hat andere Sorgen als die Frage nach semantischer Deutung von Politikersätzen. Deutsch fühlt er sich sehr wohl: „Ich hatte in Deutsch im Abi 14 Punkte. Ich war der Beste meines Jahrgangs.“ Aber Deutscher ist er nicht. Obwohl er in Deutschland geboren wurde vor 20 Jahren. Jetzt will der Jura-Student auf Empfehlung seiner Professoren eigentlich ein Auslandssemester einlegen. Aber so einfach ist das nicht, denn: Für eine Aus- und Wiedereinreise braucht man einen Pass. Den hat er nicht.

Seine Geschichte kam so: Abdullahs Mutter kam 2001 nach Deutschland. Sie floh vor dem Tschetschenien-Krieg. Die russische Teilrepublik wurde blutig unterworfen. Seine Mutter arbeitet seit Jahren bei der Caritas im Landkreis Schwandorf, wo er mit seiner Schwester aufwuchs und zur Schule ging.

„Die deutschen Behörden haben einfach in meine Ausweisdokumente geschrieben, ich bin russischer Staatsangehöriger. Das erkennen die Russen aber nicht an“, sagt der Student. Er fühlt sich auch nicht russisch. „Ich kann nicht einmal die Sprache, auch wenn ich zwischenzeitlich ein paar Worte gelernt habe.“

Jura statt Lehramt studieren

Hadisov wollte eigentlich Lehramt studieren. Die Behörden und der Umgang mit seiner Familie hat ihn dazu bewogen, Jurist zu werden. Er hat dabei offenbar wiederum Fleiß und Intelligenz bewiesen, denn seine Professoren haben ihn für ein Auslandssemester empfohlen. Im Zuge von Erasmus möchte er entweder nach Großbritannien, um dort internationales Recht zu belegen, oder in die Türkei. Doch so einfach ist das nicht. Denn mitunter scheitert er an den kleinsten Dingen auch hierzulande. Wie auch seine Schwester. „Die wollte auf die Kirwa in Schwandorf gehen, doch da musste man seinen Pass vorzeigen“, sagt der Student. Sie hat aber nur ein Dokument, das Behörden „Fiktionsbescheinigung“ nennen. Für deutsche Staatsbürger ist diese Bezeichnung wohl eher ein Fremdwort.

Es ist ein amtliches Dokument im deutschen Ausländerrecht, das bestätigt, dass sich eine ausländische Person vorläufig rechtmäßig in Deutschland aufhält, obwohl ihr vorheriger Aufenthaltstitel abgelaufen ist und über den neuen Antrag auf einen Aufenthaltstitel noch nicht entschieden wurde. Für Hadisov und seine Familie ist sie das Dokument, das er statt eines Passes besitzt. Immer wieder bereitet das Dokument ihm aber auch Probleme. „Ich wollte einen Minijob machen – musste dafür meine Arbeitsgenehmigung nachweisen“, erzählt er. „Ich habe meine Fiktionsbescheinigung gezeigt. Im Betrieb sagte man mir aber: ‚Das ist uns zu unsicher.‘“ Was für Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit überhaupt kein Problem darstellt, ist für ihn ein Hürdenlauf: „Ich habe drei Wochen lang E-Mails geschrieben, mich auf Gesetze bezogen, die Firmenleitung kontaktiert. Und es ging nur um einen Minijob.“

Dass sich der Wind politisch dreht, spürt seine Familie massiv

Abdullahs Familie merkt derzeit ganz massiv, wie sich der politische Wind gegen Ausländer dreht. Dabei hat er selbst eine differenzierte Meinung. „Ich kann verstehen, dass viele sagen, es läuft etwas falsch in Deutschland.“ Er könne auch verstehen, dass man kriminelle Asylsuchende abschieben will. „Aber wir haben nie aufbegehrt, nie Straftaten begangen. Wir sprechen perfekt Deutsch, meine Mutter arbeitet bei der Caritas und hat immer für unser Auskommen gesorgt – und doch fühle ich mich wie ein Bürger dritter Klasse.“ Er sagt auch: „Hierzulande gilt eben ein Blutrecht, das ist doch nicht mehr zeitgemäß.“

Dass sich auch der Wind politisch dreht, spürt seine Familie derzeit massiv. Das Ausländerrecht ist auf kommunaler Ebene angesiedelt, hier sitzen die Ausländerämter. Wenn Abdullah seine Fiktion verlängern will, muss er regelmäßig das Feld „Einreise“ ausfüllen. Er schreibt dann den 11. Februar 2005, sein Geburtsdatum, in das Formular. Im Landkreis Schwandorf, wo seine Mutter noch lebt, hat man widersprüchliche Signale gesendet.

Wohl kein Auslandssemester

In einem Schreiben, das der Redaktion vorliegt, bestätigt ihm und seiner Schwester das Ausländeramt, dass sie genügend zur Identitätsklärung beigetragen haben. Der Student erklärt: Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Drei-Stufen-System entschieden. Wer keinen Pass hat, muss die Geburtsurkunde vorlegen. „Der Sinn ist, dass niemand mit gefälschter Identität nach Deutschland kommt. Aber wir wurden hier geboren“, sagt er. „Meine Mutter und meine Schwester haben ein Schreiben bekommen, dass sie den Antrag auf Einbürgerung zurückziehen sollen. Ich zum Glück nicht – weil ich in Regensburg wohne.“ Die Behörden in Schwandorf behaupten, die beiden Frauen hätten nicht genug getan, um ihre Identität nachzuweisen.

Von der deutschen Staatsangehörigkeit ist die Familie nun weit entfernt. Denn für die russischen Behörden existieren sie nicht. Das Auslandssemester rückt für den Jura-Studenten in weite Ferne, während viele seiner Kommilitonen vielleicht gar nicht richtig einschätzen können, was ein deutscher Pass auf der Welt wert ist.

Info-Kasten: So viele Staatenlose leben in Regensburg

Zahl: Nach Angaben der Stadt Regensburg leben derzeit 99 Staatenlose in der Domstadt. Davon sind 15 in Deutschland geboren. Einer ist Hadisov.

Hürden: „Trotz Geburt in Deutschland hat das Kind wohl deshalb keine deutsche Staatsangehörigkeit erworben, da die Mutter (oder der Vater) kein unbefristetes Aufenthaltsrecht im Zeitpunkt der Geburt hatten“, sagt der Regensburger Anwalt Philipp Pruy. Er geht davon aus, dass der junge Mann die russische Staatsangehörigkeit durch Abstammung erworben hat. Er berichtet aus seiner langjährigen Praxis, dass es für viele in Deutschland geborene ausländische Kinder beinahe unmöglich sei, überhaupt einen Pass ihres Herkunftslandes zu bekommen. „So stellt sich meist schon das grundlegende Problem, dass das in Deutschland geborene Kind nur über eine in Deutschland ausgestellte Geburtsurkunde verfügt, aber beispielsweise bei den – wie vorliegend – russischen Behörden nirgends registriert ist.“

Vorzüge: „Deutsche Staatsangehörige genießen weltweit eine hohe Reisefreiheit“, sagt der Regensburger Rechtsanwalt Philipp Pruy. Für viele Länder brauche man nicht einmal ein Visum. Und selbst wenn eines nötig sei, sei die Erteilung in der Regel Formsache. Ein Student, der zwar in Deutschland geboren ist, aber rechtlich russischer Staatsbürger bleibt, hat dagegen enorme Hürden. „Lässt sich gar kein Pass besorgen, sind Reisen faktisch ausgeschlossen“, so Pruy. Und selbst wenn man irgendwann doch noch zu einem russischen Pass und einem deutschen Aufenthaltstitel kommt, dürften etwa Visa-Anträge für die USA schwierig werden.