Blutige Schießerei in Neutraubling: Opfer schweigt, Angeklagte packen aus

Von Philip Hell · 31. Oktober 2025 um 19:00

War es am Ende nur Notwehr? Im Prozess um eine blutige Schießerei in Neutraubling (Landkreis Regensburg) vor rund einem Jahr hätte am Freitagmorgen das Opfer aussagen sollen – der Mann zog es allerdings vor, zu schweigen. Dafür äußerten sich einige Angeklagte zu den Vorwürfen und könnten womöglich bald frei kommen.

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Die Staatsanwaltschaft ist sich sicher, dass vier Männer im September 2024 nach einer Fahrt kreuz und quer durch die Landkreise Regensburg und Kelheim einen Mann in Neutraubling trafen, um einen Streit zu klären. Dabei sei es zu einer Schießerei gekommen. Das Opfer wurde dabei in den Oberschenkel getroffen, so die Anklage. Auch der Neutraublinger soll allerdings geschossen haben. Die Staatsanwaltschaft spricht von Selbstjustiz. Ursprünglich stand versuchter Mord im Raum – das Landgericht ließ allerdings nur eine Anklage wegen versuchten Totschlags gegen den mutmaßlichen Haupttäter zu. Den drei Mitangeklagten wird Beihilfe vorgeworfen.

Schießerei in Neutraubling: Opfer kommt mit Anwalt und schweigt

Am Freitagmorgen hätte das Opfer der Tat aussagen sollen – der Mann erschien mit seinem Anwalt Michael Haizmann und schwieg zur Schießerei. Der Jurist verwies darauf, dass gegen den Neutraublinger ein Verfahren beim Amtsgericht Regensburg läuft. Dabei geht es um einen Verstoß gegen das Waffenrecht. Die Vorwürfe stehen in einem engen Zusammenhang mit der Schießerei – daher habe der Mann das Recht zu schweigen, um sich nicht selbst zu belasten.

Zwei der Angeklagten brachen indes ihr Schweigen. Christian Reiser, der Anwalt des Mannes, der auf das Opfer geschossen haben soll, gab eine Verteidigererklärung im Namen seines Mandanten ab. Darin sagte Reiser, dass der Hauptangeklagte gehört habe, dass irgendjemand ihn suche – wie sich dann herausstellte, war das spätere Opfer. Daher sei man nach Neutraubling gefahren, um Kontakt zu dem Mann aufzunehmen. Man habe nicht die Absicht gehabt, dem Neutraublinger zu schaden – zugleich habe man aber gewusst, dass diesem „alles zuzutrauen“ sei. Daher habe man sich bewaffnet. Als das Opfer eine Waffe zog, habe er nicht erkannt, dass es eine Schreckschusswaffe ist, und sich mit einem präzisen Schuss in den Oberschenkel gewehrt, um den Mann nicht lebensbedrohlich zu verletzen.

Anwälte fordern Aufhebung der Haftbefehle

Auch Jörg Meyer, Anwalt eines Mitangeklagten, gab eine Verteidigererklärung, ab. Dabei wurde deutlich, dass sein Mandant mehr oder weniger durch Zufall in die Angelegenheit geraten sei. Von einer Waffe habe er nichts gewusst, bis geschossen wurde. Auch von einem möglichen Plan will der Angeklagte nichts gewusst haben – zumal er seine Mitfahrer phasenweise nicht verstanden habe.

Die Anwälte Reiser und Meyer beantragten im Anschluss darüber hinaus, die Haftbefehle für ihre Mandanten jeweils aufzuheben. Beide Juristen argumentierten dabei ähnlich. Durch die fehlende Aussage des Opfers gebe es keinen dringenden Tatverdacht mehr, zumal sich der Neutraublinger bei seinen Aussagen bei der Polizei mehrfach selbst widersprochen habe. Darüber hinaus lägen keine Haftgründe mehr vor, so die beiden Juristen in ihren jeweiligen Anträgen.

Die Staatsanwaltschaft hat bis Dienstag Zeit, zu den beiden Anträgen Stellung zu nehmen. Im Anschluss wird sich die Kammer mit der Sache befassen. Schon am kommenden Mittwoch, dem nächsten Verhandlungstag, könnten die Männer also womöglich auf freien Fuß kommen.