Prozess um tödlichen Schluck aus der Champagnerflasche beginnt in Weiden

Am 4. Dezember beginnt in Weiden der Prozess um Liquid Ecstasy in einer Magnumflasche „Moët & Chandon Ice Impérial“. Ein Niederländer muss sich wegen bandenmäßigem Handelstreiben mit Betäubungsmitteln und fahrlässiger Tötung verantworten. Ein bekannter TV-Anwalt ist sein Wahlverteidiger.
Die Magnumflasche „Moët & Chandon Ice Impérial“, die eine feiernde Freundesgruppe im Februar 2022 in einem Weidener Restaurant orderte, war ein bestens getarntes Drogenversteck. Weder die Mitarbeiter im Lokal noch die Gäste ahnten etwas davon. Denn von außen deutete nichts darauf hin, dass der Inhalt ausgetauscht worden war. Ein 52-Jähriger Projektmanager nahm an jenem verhängnisvollen Abend mehrere Schlucke des vermeintlichen Edel-Champagners und starb an den Folgen, sieben Mitfeiernde kamen mit zum Teil lebensbedrohlichen Vergiftungserscheinungen in Kliniken. Nun muss sich ab 4. Dezember ein Niederländer vor dem Weidener Landgericht verantworten.
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Der 46-jährige Angeklagte soll als Logistiker für den Absatz der mit reinem Liquid Ecstasy gefüllten Champagnerflaschen verantwortlich gewesen sein. Laut den Ermittlern war er wohl Teil einer in den Niederlanden agierenden Tätergruppierung, die die Droge in großen Mengen zum gewinnbringenden Verkauf produziert haben soll. Aufbewahrt wurden die Flaschen in einer Lagerhalle in Arnheim, von wo aus sie später in Umlauf gebracht wurden. Aus dieser Halle stammte nach den Erkenntnissen der Ermittler auch die in Weiden aufgetauchte Flasche, die über das Internet in den Verkauf gelangt war. Der damalige Betreiber des Lokals hatte sie über einen Bekannten erworben, der sie online bestellt hatte. Sowohl in Bezug auf den Wirt als auch auf den Zwischenhändler ist die Polizei überzeugt, dass sie nichts von dem toxischen Inhalt wussten. Die Staatsanwaltschaft lastet stattdessen dem Angeklagten an, dass er damit rechnen musste, dass das getarnte Drogenversteck in den Verkehr gelangt war – und damit tödliche Gefahr drohte. Deshalb seien ihm auch der fahrlässig verursachte Tod des Oberpfälzers und die Körperverletzungen an sieben Gästen anzulasten, sagt die Staatsanwaltschaft. Die Anklage gegen den 46-Jährigen lautet zudem auf bandenmäßigem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln.
Mit Europäischem Haftbefehl gesucht
Der Mann war mit Europäischem Haftbefehl gesucht worden. Seit September 2024 sitzt er in der Oberpfalz in Untersuchungshaft. Eingebunden in die Ermittlungen war das Zollfahndungsamt München, das Ermittlungen im In- und Ausland führte. Ein zunächst ebenfalls festgenommener 35-jähriger Pole, der im Zusammenhang mit dem Weidener Todesfall ebenfalls in den Niederlanden festgenommen worden war, kam mangels Beweisen wieder auf freien Fuß.
Neben der in Weiden aufgetauchten Magnumflasche seien im Rahmen der Ermittlungen sechs weitere Flaschen mit dem tödlichen Inhalt sichergestellt worden, wie die Staatsanwaltschaft im Sommer in einer Pressemitteilung bekanntgab. Wo diese Flaschen gefunden wurden, drang nicht an die Öffentlichkeit.
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In dem Prozess in Weiden wird mit dem schillernden Strafverteidiger Alexander Stevens ein bekanntes TV-Gesicht Platz als Wahlverteidiger neben dem Angeklagten nehmen, der zudem zwei weitere Wahlverteidiger aus München an seiner Seite haben wird. 21 Verhandlungstage sind vorläufig angesetzt, sagt Landgerichtssprecher Florian Bauer. Terminiert wurde bis 6. März 2026. Weder die Hinterbliebenen des Getöteten noch die verletzten Partygäste haben zum jetzigen Zeitpunkt eine Nebenklage eingereicht.
Die gefährliche Partydroge
• Die Droge: In der Partyszene wird Liquid Ecstasy seit den 90er Jahren unter den Szenenamen „G“ konsumiert. Der darin enthaltene Wirkstoff GHB (Gamma-Hydroxybuttersäure) wirkt euphorisierend, hallunzinierend und ähnelt einem schweren Alkoholrausch. Eine Überdosierung kann durch Atemlähmung zum Erstickungstod führen. Die Droge hatte ihren Ursprung in der Fitnessszene der 1980er Jahre.
• K.O.-Tropfen: GHB ist farblos und nahezu geschmacklos. Als K.O.-Tropfen wird es immer wieder ahnungslosen Opfern ins Getränk gemischt.