Abtreibung per Pille bald wieder in Regensburg möglich? Neue Hoffnung keimt auf

Von Heike Haala · 20. Oktober 2025 um 05:00

Vor einigen Wochen schlug Eva-Maria Meier, Vorständin bei Pro Familia, Alarm. „Die Versorgungslage hat sich stark verschlechtert“, sagte sie bei einer Podiumsdiskussion zum Internationalen Tag für sichere Schwangerschaftsabbrüche über die Möglichkeiten dafür in Regensburg. Jetzt kommt es auf die Entscheidung des Gesundheitsministeriums und der Regierung der Oberpfalz an.

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Das Problem, das Meier benannte: Zuletzt habe es in Regensburg eine Praxis gegeben, die operative Abbrüche vornimmt und eine, die das mit Medikamenten ermöglicht. „Seit August gibt es aber nur noch eine Praxis und die führt ausschließlich operative Abbrüche durch“, sagte Meier.

Was passiert im Notfall?

Warum das so ist, erläuterte Dr. Kai Dittmann während der Podiumsdiskussion. Schwangerschaftsabbrüche per Medikament dürfe er seit diesem Jahr nicht mehr vornehmen. Denn dafür müsse er einen Kooperationsvertrag mit einer Klinik vorweisen, der absichert, dass die Frauen im Fall einer Komplikation versorgt sind. Wegen ihrer kirchlichen Träger würden die in Regensburg in Frage kommenden Krankenhäuser so eine Vereinbarung zwar nicht unterschreiben, sehr wohl aber die Versorgung im Notfall übernehmen. Sowohl Katja Vogel, Leiterin der Unternehmenskommunikation beim Caritas-Krankenhaus St. Josef, und Julia Gergovich-Klein, Leiterin der Abteilung Marketing und Öffentlichkeitsarbeit im Krankenhaus Barmherzige Brüder, bestätigten, dass diese Häuser Frauen bei Komplikationen nach einem Schwangerschaftsabbruch per Medikament offenstehen und diese dort versorgt werden würden.

Für das Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) sei es entscheidend, dass die Schwangere in der emotional sehr belastenden Situation nach der Einleitung des medikamentösen Abbruchs bei Komplikationen nicht alleine gelassen wird, erklärt ein Sprecher dieser Behörde. Die Erlaubnis für medikamentöse Abbrüche werde – neben weiteren Voraussetzungen – nur erteilt, wenn nachgewiesen sei, dass in der Einrichtung eine ausreichende Notfallintervention möglich sei. Bei medikamentösen Schwangerschaftsabbrüchen genüge es, wenn eine ausreichende Notfallintervention durch die Einrichtung sichergestellt wird. Die Einrichtung sei verantwortlich für die Gewährleistung einer erforderlichen Notfallbehandlung. Hiervon werde sie laut des Sprechers nicht schon dadurch entbunden, dass Notfallinterventionsmöglichkeiten in der Umgebung abstrakt vorhanden sind.

Das bestätigen auch Kathrin Kammermeier, Pressesprecherin der Regierung der Oberpfalz, und Hans Fichtl, Pressesprecher des Landratsamts, wo das Gesundheitsamt angesiedelt ist. Die Regierung und das Gesundheitsamt prüfen in Regensburg, ob die Voraussetzungen für die medikamentösen Schwangerschaftsabbrüche erfüllt sind. Weder Kammermeier noch der Sprecher des Gesundheitsministeriums gingen auf die Frage ein, ob die Notfallversorgung in diesem Fall auch ohne einen Kooperationsvertrag sichergestellt werden kann.

Neues Konzept vorgelegt

So verhärtet die Fronten zuletzt schienen, jetzt ist wieder Bewegung in die Sache gekommen: „Von der Regensburger Praxis wurde uns zwischenzeitlich ein Konzept vorgelegt, das wir aktuell in Abstimmung mit dem StMGP prüfen“, sagt Kammermeier auf Anfrage. Das bestätigt Pro-Familia-Vorständin und SPD-Abgeordnete Dr. Carolin Wagner. Sie hat nun neue Hoffnung, dass die Versorgungslücke in Regensburg bald geschlossen werden kann und dass die Behörden diesen Antrag pragmatisch prüfen. „Wir reden hier nicht von Massen, sondern von acht bis zehn Patientinnen im Jahr“, verdeutlicht sie. Dittmann wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Thema äußern.