Missbrauch vor Gericht: Ex-Bademeister aus dem Raum Regensburg lockte Kind in Umkleide

Nach der Verurteilung zu einer Haftstrafe widerruft ein Senior sein Geständnis, dann legt der 77-Jährige vor dem Landgericht Regensburg erneut eine Kehrtwende hin. Das damals neunjährige Kind, an dem er sich verging, muss am Ende doch nicht aussagen. Die jahrelange Hängepartie für die Familie soll in wenigen Tagen ein Ende haben.
Fast auf den Tag genau vor zwei Jahren ist ein heute 77-Jähriger wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes verurteilt worden. Sein Geständnis zu dem Vorfall in der Umkleide eines Schwimmbads zog der Mann aber zurück, weshalb der Prozess neu aufgerollt werden sollte. Das Opfer, ein bei der Tat gerade neunjähriges Kind, hätte am Freitag in der Berufung aussagen müssen. Dazu kam es nicht mehr.
Rückblick: Es ist Dezember 2021, als eine Mutter mit ihren Kindern beim Baden ist. Weil eines an der Maschine interessiert ist, die ein Bademeister benutzt, bleibt das Kind kurz allein. Die Mutter versorgt das Geschwisterchen. Was das andere Kind später den Eltern anvertraut, sorgt für Wirbel und die Entlassung des Mannes. Denn er lockt das Kind in die Umkleide des Schwimmbades und missbraucht es.
Mutter des Kindes macht sich selbst schwere Vorwürfe
Dass die Mutter die Schilderungen des eigenen Kindes kritisch hinterfragte, weil sie es nicht glauben konnte, wirft sie sich bis heute vor. Das sei der „größte Fehler, den ich je gemacht hatte“, schildert sie dem Amtsgericht einst als Zeugin unter Tränen. Der Mann auf der Anklagebank schwieg damals. Drei Stunden und mehrere Unterbrechungen hatte es gebraucht, bis der Angeklagte dann doch alles gestand. Dem Mädchen blieb so eine Aussage erspart. Der Mann kassierte dafür eine Strafe ohne Bewährung. Einsicht war bei dem Rentner nicht zu erkennen.
Gegen das Urteil ging der heute 77-Jährige in Berufung. Als im Sommer 2024 die Verhandlung am Landgericht anstand, erklärte sein neuer Strafverteidiger Michael Haizmann, der Senior hätte nach eigenen Angaben unter Druck „alles abgenickt“ und bestreite die Tat. Das Gericht vertagte sich also und plante neu – am Freitag startete der Prozess nun mit einer Überraschung. Nach einem Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen folgte die nächste Kehrtwende: Man beschränke die Berufung doch auf die Rechtsfolgen und akzeptiere auch das Schmerzensgeld, das dem minderjährigen Opfer vom Amtsgericht 2023 zugesprochen worden war.
Schuldspruch von 2023 ist rechtskräftig, die Strafe unklar
Zuvor, so hatte die Vorsitzender der Jugendkammer den Inhalt des Rechtsgesprächs zusammengefasst, war dem Angeklagten auch aufgrund der langen Verfahrensdauer eine Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt worden. Dem Kind, das Ende 2021 in dem Schwimmbad im Landkreis zum Opfer des Seniors wurde, bleibt eine Aussage also doch erspart. Mit der Beschränkung der Berufung ist der Schuldspruch nämlich rechtskräftig geworden.
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Wie hoch die Strafe für den 77-Jährigen ausfällt, wird sich kommenden Dienstag zeigen. Das Landgericht will zunächst die Kripo-Sachbearbeiterin anhören, ehe Staatsanwaltschaft und Verteidiger Haizmann für die Plädoyers das Wort erhalten und ein neues Urteil verkündet wird. Damit dürfte der Fall dann abgeschlossen sein.