Rötzer Genossenschaftsbrauerei: Insolvenzverwalter hat drei potenzielle Käufer

Nach dem Insolvenzantrag der Rötzer Genossenschaftsbrauerei wurde Dr. Hans-Peter Lehner aus Regensburg zum vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt wir berichteten). Rechtsanwalt Fabian Gerl aus dessen Kanzlei gibt sich nun im Gespräch vorsichtig optimistisch: „Das Ziel wäre, dass wir die Zukunft der Brauerei bis Dezember geklärt haben.“
Solange laufen der Betrieb und die Lohnzahlungen nämlich noch wie gewohnt weiter. Der Plan der Kanzlei ist laut Gerl, einen potenziellen Käufer zu finden, der das Unternehmen dann erwirbt oder zumindest Teile davon. Dies würde die Brauerei finanziell stützen. „Es gibt schon jetzt drei potenzielle Kandidaten“, sagt er und ergänzt: „Deshalb sind wir alle optimistisch, dass wir eine Lösung finden, die für alle Seiten gut ist.“
Verfahrensbevollmächtigte Rechtsanwältin Rosemarie Lankes erklärt zum weiteren Vorgehen: „Die Insolvenzordnung sieht diverse Sanierungsinstrumente vor, um ein Unternehmen auch nach Eintritt eines Insolvenzgrundes noch zu retten. Dies sind im wesentlichen das Insolvenzplanverfahren oder aber die sogenannte übertragende Sanierung.“
Das Insolvenzplanverfahren sei ein gerichtliches Vergleichsverfahren, bei dem das Insolvenzgericht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit hat, die Zustimmung zu einem Teilverzichts-Vergleich mit den Gläubigern bei einzelnen Gläubigern zu ersetzen. „Voraussetzung ist dafür, dass die Gläubiger mit dem Insolvenzplanverfahren besser gestellt werden, als ohne den Insolvenzplan. Dieses Verfahren kommt in der Regel jedoch meistens bei größeren Unternehmen zur Anwendung, da hier auch ein Geldgeber vorhanden sein muss. (...) Bei einem erfolgreichen Insolvenzplan besteht dann das Unternehmen in der selben Form fort wie es bei Insolvenzantragstellung vorhanden war. “
Lankes ordnet die Situation in Rötz ein: „Wesentlich häufiger kommt es gerade bei den kleineren insolventen Unternehmen jedoch zu einer sogenannten übertragenden Sanierung. Hier verkauft der Insolvenzverwalter mit Zustimmung der Gläubigergemeinschaft an eine neu gegründete Gesellschaft insgesamt die werthaltigen Vermögensgegenstände des zahlungsunfähigen Unternehmens (wie Anlagevermögen, Kundenstamm, und ähnliches) und der Kaufpreis wird dann an die Gläubigergemeinschaft im Rahmen der Quotenzahlung verteilt.
In diesem Fall hat die neu gegründete Gesellschaft die Möglichkeit, den Geschäftsbetrieb des insolventen Unternehmens mit dem selben Unternehmenszweck und den vorhandenen Arbeitnehmer zu übernehmen, ohne dass es die Schuldenlast des insolventen Unternehmens übernehmen muss und sowie quasi einen Neustart des Unternehmens hinzulegen.“ Die Verbindlichkeiten selbst verbleibe im insolventen Unternehmen, das dann abgewickelt wird.
Damit bestehe bei der Genossenschaftsbrauerei in dieser Phase durchaus noch die Möglichkeit der Sanierung mit Möglichkeiten der Insolvenzordnung. Von einer endgültigen Abwicklung sei daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht zwingend auszugehen. Der Insolvenzgeldzeitraum sei in diesem Verfahren noch nicht ausgeschöpft.
Zeit für Lösungen
Der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Hans Peter Lehner habe noch die Möglichkeit der Fortführung in der vorläufigen Insolvenz. Zugleich hat man in dieser Zeit die Chance, eine Lösung für das Unternehmen zu finden. „Rechtsanwalt Lehner ist Mitglied der auf Insolvenzrecht spezialisierten Kanzlei Wagner Lehner aus Regensburg, in der fünf Insolvenzverwalter tätig sind. Diese Kanzlei ist dafür bekannt, dass man relativ zügig reagiert und es in einer Vielzahl von Insolvenzen auch gelungen ist, einen dauerhaften Erhalt von ganzen Unternehmen oder selbständigen Unternehmens sicherzustellen.“
Lankes führt als Beispiele den Teilbetrieb von Holzbau Gruber in Roding und Deltec in Furth im Wald an, wo 300 Arbeitsplätze erhalten worden seien. In beiden Fällen sei eine übertragende Sanierung durchgeführt worden. Insolvenzverwalter der Deltec ist Rechtsanwalt Jochen Wagner, ebenfalls Mitglied der Kanzlei Wagner Lehner.