Cannabis und Pistole in der Schublade: 25-jähriger Neumarkter vor Gericht

Mehr als 200 Gramm Cannabis in Plastiktüten, eine Pistole, mehrere Messer und über 2000 Euro Bargeld: das hatte der Zoll in der Wohnung eines Mannes aus dem Landkreis Neumarkt gefunden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn deshalb für einen bewaffneten Profi-Drogenhändler gehalten. Doch der junge Mann hatte am Dienstag vor dem Neumarkter Amtsgericht eine ganz andere Erklärung.
Er habe letztes Jahr als Bedienung auf verschiedenen Volksfesten gejobbt, gab der 25-Jährige an. Das Geld sei der Lohn, der bei dieser Tätigkeit traditionell in Bar ausgezahlt werde.
Das viele Cannabis habe er nach einem langen Arbeitstag auf einem Fest spontan von einem Bekannten gekauft, da er zu dieser Zeit selbst noch regelmäßig Gras geraucht habe. „Super, Gras für sechs Euro“, sei ihm damals durch den Kopf gegangen. Sonst seien seinen Angaben zufolge mindestens zehn Euro pro Gramm üblich.
Einen Handel mit dem Cannabis habe er nicht vorgehabt: Es sei für ihn selbst und für gesellige Abende mit Freunden gedacht gewesen. Allenfalls einen kleinen Teil hätte er möglicherweise weiterverkauft – aber auch das eher spontan: „Pläne habe ich keine gemacht.“
Verteidiger Markus Meier sah das durch mehrere Details bestätigt: So wurde in der Wohnung und auf dem Handy des Angeklagten nichts gefunden, was auf einen regelmäßigen Handel mit Drogen hinwies: „Er hat keine Feinwaage, keine Kundenliste und keine Verpackungen für kleine Portionen“, so Meier.
Super, Gras für sechs Euro!
Der Angeklagte
Dass die Wohnung des jungen Mannes überhaupt durchsucht worden war, hatte mit einer anderen Gerichtssache zu tun, die inzwischen eingestellt wurde: Der Zoll hatte bei ihm nach Doping gesucht. Blieb noch die Frage nach den Waffen: Gefunden wurden in der Nähe der Cannabis-Packung eine Schreckschuss-Pistole sowie zwei in Deutschland verbotene Messer.
„Die Pistole habe ich mit 19 gekauft“, erinnerte sich der Angeklagte. „Damals hatte ich mir eingebildet, dass ich sie brauche.“ Inzwischen liege sie aber nur noch rum. Damit Besucher nicht anfingen, mit den Waffen herumzuspielen, hätte er sie an einem sicheren Ort verschlossen – der Schublade, in der auch das Cannabis lagerte. Eine Verbindung zwischen Waffe und Gras – oder gar eine Absicht zum bewaffneten Drogenhandel – gäbe es aber nicht.
Richter Marcel Dumke entschied sich dafür, den Mann zu einem Jahr Haft auf Bewährung und 4000 Euro Geldstrafe an eine gemeinnützige Organisation zu verurteilen. Das sei „am unteren Ende des möglichen Strafrahmens“.