19-Jähriger schlug bei Fest in Berching zu – vor dem Amtsgericht zeigte er Reue

Keine Vorstrafen, ein anspruchsvoller Beruf mit der Aussicht, Karriere machen zu können, gepflegte Umgangsformen – dennoch musste sich ein junger Mann als Angeklagter vor dem Amtsgericht Neumarkt wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.
Laut Anklageschrift hatte der Angeklagte beim Berchinger Kanal im Feuerzauber 2024 einer jungen Frau mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen. Dabei hielt er eine brennende Zigarette in der Hand. Ein späterer Alkoholtest zeigte 3,04 Promille. Damals war er 19 Jahre alt, deswegen gilt er rechtlich als Heranwachsender. Daher waren eine Vertreterin der Jugendstrafhilfe anwesend und eine psychiatrische Gutachterin, um die Persönlichkeit und Schuldfähigkeit des jungen Manns einzuschätzen. Amtsrichter Marcel Dumke entschied sich am Ende, das Jugendstrafrecht anzuwenden.
Streit mit anderer Frau
Zunächst hatte der Verteidiger Dr. Markus Meier das Wort. Sein Mandant sei nicht trinkgewohnt und 3,04 Promille habe den „absoluten Abschuss“ bedeutet. Daher könne er sich kaum erinnern, nur daran, dass es Ärger mit einer Mädelsgruppe gegeben habe. Die brennende Zigarette habe er als Rechtshänder eher zufällig in der Hand gehabt.
Der Angeklagte beteuerte mehrmals, wie leid ihm der Vorfall tue. „Es hätte eigentlich ein schöner Abend werden sollen, ich wollte mit meinen Kumpels meine bestandene Prüfung feiern.“ Schnaps wie am Tatabend, trinke er selten, er sei Sportler. Um zu zeigen, wie ernst er es mit seiner Entschuldigung meinte, überreichte er als Täter-Opfer-Ausgleich der Geschädigten 600 Euro.
Die junge Frau schilderte als Zeugin, dass sie einen Streit zwischen dem Angeklagten und ihrer Freundin habe schlichten wollen. Diese sei den ganzen Abend von ihm beschimpft und attackiert worden. „Ich habe ihn gefragt, warum er meine Freundin die ganze Zeit beschimpft. Daraufhin hat er mich auf die Stirn geschlagen.“ Außer einer Schwellung und einer leichten Verbrennung sei nichts passiert. Sie hatte auch keinen Strafantrag gestellt und habe kein Interesse daran, dass er bestraft werde. Sie habe später von dem Schicksal des Teenagers gehört und nehme ihm den Schlag daher nicht übermäßig übel.
1500 Euro als Geldauflage
Die psychiatrische Gutachterin bescheinigte dem jungen Mann eine eingeschränkte Schuldfähigkeit wegen des Alkohols, es habe noch Hinweise auf Selbstbeherrschung gegeben, er sei aber „leicht entflammbar“ gewesen. Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe schilderte den bisherigen Lebensweg. Er wurde von wechselnden Bezugspersonen aufgezogen, seine mittlerweile verstorbene Mutter sei psychisch krank gewesen. Dennoch machte er einen guten Schulabschluss, seine Berufstätigkeit sei ihm sehr wichtig und sollte nicht gestört werden, empfahl die Frau.
Staatsanwältin Mirjam Kratzschmar sah Reue und Schuldeinsicht beim Angeklagten. Sie forderte eine Auflage von 1500 Euro und die Teilnahme an einem Interventionskurs (FreD) wegen des Alkoholkonsums. Richter Dumke sagte, wegen der erfolgreichen Berufstätigkeit des jungen Mannes komme ausnahmsweise eine Geldauflage von 1000 Euro in Betracht sowie die Teilnahme am FreD-Kurs. „Damit kommen Sie glimpflich davon, darin schwingt auch die Erwartung mit, dass wir uns hier nie wiedersehen.“