Neumarkter Anwalt über Urteile, die ihren Klägern buchstäblich „auf die Füße fielen“

Von Mittelbayerische Zeitung · 6. Oktober 2025 um 05:00

Die meisten von uns haben zwei davon. Einige prominente Piraten und Walfänger kommen mit nur einem aus. Es gibt Leute, die finden, es seien zwei der hässlichsten Teile des menschlichen Körpers, andere finden sie besonders sexy. Füße lassen jedenfalls keinen kalt, auch wenn sie es schnell mal werden. Der Neumarkter Anwalt Geedo Paprotta zeigt einige kuriose Fälle in seiner Kolumne Paprottas Paragrafen, in denen es um Füße geht.

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Die meisten von uns haben zwei davon. Einige prominente Piraten und Walfänger kommen mit nur einem aus. Es gibt Leute, die finden, es seien zwei der hässlichsten Teile des menschlichen Körpers, andere finden sie besonders sexy. Füße lassen jedenfalls keinen kalt, auch wenn sie es schnell mal werden.

Amputation nach entzündeter Blase

Es war nicht Kapitän Ahab, der dem weißen Wal nachjagte, sondern ein einfacher Flussfischer, der vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg über den teilweisen Verlust seines Fußes klagte, auf der Jagd nach einer Verletztenrente. Als er beim Fischen mit seinen Gummistiefeln im kalten Wasser herumgestapft war, hatte er sich nämlich eine fiese Blase zugezogen. Die entzündete sich, und als er damit im Krankenhaus vorstellig wurde, diagnostizierten die Ärzte einen sogenannten Charcot-Fuß.

Ein Teil davon musste amputiert werden. Klassischer Arbeitsunfall! So argumentierte der Fischer vor Gericht, doch die Sache war kompliziert: das eigentliche Problem bestand nämlich darin, dass der Mann Diabetes hatte. Früher oder später hätte der Fuß also ohnehin begonnen, Ärger zu machen, auch ohne Gummistiefel. Das sei also kein Arbeitsunfall, und deshalb gab es auch keine Verletztenrente (Az. L 3 U 58/20).

Vor dem Amtsgericht Düsseldorf klagte ein Mann über kalte Füße – neben Durst, Heimweh und Liebeskummer vielleicht eine der schlimmsten Geißeln der Menschheit. Als die Wetterfrösche einen besonders eisigen Winter angekündigten, eilte er in ein Fachgeschäft und beschaffte sich ein Paar warmer Stiefel. Eine spezielle Gore-Tex-Membran versprach trockene und warme Füße. Von wegen! Schon als er das erste Mal Schneeschippen musste, stand in den neuen Stiefeln Eisbein auf der Speisekarte. Auch beim winterlichen Autofahren froren ihm die Zehen ab. Also brachte er die nutzlosen Hightech-Knobelbecher wieder ins Schuhgeschäft und verlangte sein Geld zurück.

Zu hohe Erwartungen an Winterstiefel

Doch da hatte er den Händler auf dem falschen Fuß erwischt. Ein Fall für die Justiz. Doch auch der Richter musste ihm leider auf die Füße treten: den Schuhen fehle keineswegs die vereinbarte Beschaffenheit. Grundsätzlich waren sie wasserfest und hielten bei einem durchschnittlichen Wintertag die Füße halbwegs warm. Die Erwartung des Mannes, mit diesen Tretern Extremwetterereignissen trotzen zu können, habe sich lediglich in seiner Fantasie abgespielt. (Az. 45 C 9929/11).

Vielleicht hatte dieser Mann aus Oberfranken ja dasselbe Problem? Jedenfalls besuchte er eine Sauna – und in der Tat sorgte das bei ihm für richtig heiße Füße! Vor dem Landgericht Coburg berichtete er über Verbrennungen ersten und zweiten Grades. Er schilderte, dass er mit einem Bekannten in der Sauna auf den Antirutschmatten gestanden und geplaudert habe. Erst nach zwei Minuten bemerkte er, dass seine Füße brannten. Tatsächlich stellte sich heraus, dass die Matten sich auf 60° erhitzt hatten. 5000 Euro Schmerzensgeld wollte er dafür vom Saunabetreiber.

Doch bei den Richtern bekam er keinen Fuß in die Tür: Wer steht denn bitte in einer Sauna herum? Die Matten seien überhaupt nicht dazu gemacht, stundenlang darauf zu ratschen. Es wurde also nichts mit dem Schmerzensgeld, wobei man heutzutage mit 5000 Euro ohnehin nicht mehr auf allzu großem Fuß leben kann (Az. 52 O 439/23).