Wegen 20 Euro: Streit unter Freunden aus Neumarkt läuft aus dem Ruder

Von Heike Regnet · 12. Oktober 2025 um 15:00

Eigentlich schuldete er seinem Kumpel nur 20 Euro. Doch dann entwickelte sich daraus ein Streit, der mit zwei Schlägen mit der flachen Hand ins Gesicht endete. Nun sahen sich die Freunde vor dem Amtsgericht Neumarkt wieder.

Hatte die ursprüngliche Anklage noch auf „schwerer Raub“ gelautet, ging es bei der Verhandlung im Neumarkter Amtsgericht letztlich um eine Körperverletzung, wegen der sich ein 21-Jähriger vor Richter Marcel Dumke verantworten musste. Vor Gericht zeigte sich, dass es wohl ein Streit unter Freunden war, der an jenem Abend allerdings heftiger ausfiel.

Der junge Mann räumte den Tatvorwurf sofort unumwunden ein und betonte, dass er sich bereits beim Geschädigten entschuldigt habe. „Wir verstehen uns wieder gut“, sagte er. An jenem Abend sei man in Streit gekommen, weil ihm der andere seit zwei Jahren 20 Euro schuldete, sagte er. Dass er ihm dann zweimal mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen habe, tue ihm furchtbar leid. Das hätte nicht passieren dürfen. Und so etwas werde auch nicht mehr geschehen.

Zeuge wurde aus der JVA Ebrach nach Neumarkt gebracht

Als Zeuge war der 23-jährige Geschädigte geladen, der von zwei Polizeibeamten aus der JVA Ebrach in den Sitzungssaal gebracht wurde. Dort verbüßt der junge Mann gerade eine siebenmonatige Freiheitsstrafe wegen Sachbeschädigung.

An besagtem Abend sei er sehr betrunken gewesen. Dass er dem anderen Geld geschuldet habe, sei richtig. Er habe ihm dann den Geldbeutel gegeben, damit sich dieser die 20 Euro nehmen könne. Dann sei ein Wort dem anderen gefolgt und es sei eine „kleine Rangelei“ entstanden. Nach den zwei Watschen lief er davon, doch die Polizei traf ihn in der Nähe an. „Im Nachhinein haben wir das alles wieder geklärt“, sagte der Geschädigte.

Richter Dumke hielt dem Zeugen vor, dass dieser bei der Polizei etwas völlig anderes ausgesagt hatte. Der Geldbeutel sei ihm gestohlen worden, auch habe der andere einmal mit der Faust zugeschlagen. Das könne so überhaupt nicht stimmen, betonte der 23-Jährige. So etwas habe er sicher nicht ausgesagt. Außerdem sei er wirklich sehr betrunken gewesen und könne sich nicht mehr so genau erinnern. Ganz sicher seien es aber nur zwei kleine Watschen gewesen. An einer Strafverfolgung seines Freundes habe er keinerlei Interesse.

Der Blick in das Bundeszentralregister zeigte keine Einträge. Vielmehr hatte der Angeklagte schon kurz nach der Tat in einem Brief ans Gericht seine Schuld eingeräumt und sich für die Ohrfeigen entschuldigt. „Mein Verhalten war absolut leichtsinnig – eine einmalige Fehlentscheidung.“

Richter stellt Verfahren unter Auflagen ein

Zugleich bat er darum, das Verfahren einzustellen. Dumke war gewillt, diesem Antrag gegen eine Auflage stattzugeben. Auch von der Staatsanwaltschaft gab es keine Bedenken. So wurde das Verfahren mit einer Auflage von 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit oder 300 Euro Geldbuße eingestellt.