Wegen Lappalie: Neumarkter Berufsschüler schickt Todesdrohung per E-Mail an Lehrerin

Von Peter Romir · 27. September 2025 um 11:00

„Lasst mir meine Ruhe, sonst werde ich morden!“ Diese drastischen Worte schrieb ein Schüler der Neumarkter Berufsschule in einer E-Mail an seine Lehrerin. Und landete deshalb nun vor dem Amtsgericht Neumarkt.

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Der Anlass für die bedrohliche Botschaft war scheinbar nichtig: Die Lehrerin hatte den 22-Jährigen darauf hingewiesen, dass bei einer Krankmeldung noch ein Stempel von seinem Ausbildungsbetrieb fehle. Daraufhin sei die E-Mail-Kommunikation, die laut Verteidiger Markus Meier bis dahin freundlich verlaufen war, plötzlich gekippt: „Ich sehe nicht ein, da rumzurennen“, schrieb der junge Mann. Er habe besseres zu tun – etwa sich um seine laufenden Bewährungsverfahren zu kümmern, damit ihn nicht „zehn Jahre Knast“ erwarten. Nach einer sexuell gefärbten Beschimpfung endete die Mail mit der Todesdrohung. Die Lehrerin leitete das Schriftstück an die Polizei weiter.

Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte reuig: Er hätte zu diesem Zeitpunkt unter dem Einfluss von Medikamenten und Alkohol gestanden und die Beherrschung verloren. Niemals hätte er wirklich die Absicht gehabt, seine Lehrerin zu verletzen. Das sah Verteidiger Meier ähnlich: Die Mail war für ihn eher „eine dringende Bitte in Ruhe gelassen zu werden – nur leider sehr ungeschickt formuliert“.

Neumarkter Anwalt plädiert auf Freispruch

Er plädierte auf Freispruch, da sein Mandant nach langen Jahren voller Probleme nun endlich auf dem richtigen Weg sei: Schädliche Medikamente habe er abgesetzt, was ihm sehr gut getan habe: „Zum ersten Mal seit zehn Jahren bin ich wieder klar im Kopf“, sagte der Angeklagte. Zeitgleich hätte er freiwillig eine stationäre Therapie begonnen. „Das ist es was er braucht“, sagte Meier. „Und nicht vier Monate Knast!“

Denn genau das hatte die Staatsanwaltschaft vorgeschlagen. Der junge Mann war nämlich kein unbeschriebenes Blatt: Bereits 13 Mal war er seit 2008 vor dem Richter gestanden. Und zum Zeitpunkt der kritischen E-Mail hatte er bereits zwei Bewährungsverfahren laufen: „Wie viele Augen soll man da noch zudrücken?“, fragte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft.

Um zu einer Entscheidung zu kommen, befragte Richter Marcel Dumke die Bewährungshelferin des Angeklagten. Auch diese sah ihn prinzipiell auf einem guten Weg. Sobald jedoch Alkohol oder Drogen ins Spiel kämen, würde er leicht die Kontrolle verlieren. Das sei auch in Zukunft nicht auszuschließen.

Richter Dumke bedauerte, dass er in diesem Fall kein Jugendstrafrecht mehr anwenden konnte. Dies hätte es ihm ermöglicht, die Therapie zu einer verpflichtenden Auflage zu machen. So blieb ihm nur die Wahl zwischen Geld und Freiheitsstrafe.

Er entschied sich schließlich für eine deutliche Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro. „Sie sind in einer ganz besonderen Situation“, erklärte er sein Urteil. „Sie haben ein Problem, aber sie haben es auch in Angriff genommen.“ Erleichternd kam auch hinzu, dass die Lehrerin kein Interesse an einer Verurteilung des jungen Mannes zeigte und bei der Polizei angab, sie fühle sich von ihm nicht mehr bedroht.