Ex-Besitzer der Wolfshunde im Kreis Cham klagen gegen Haltungsverbot

Kehrt jetzt Ruhe ein im Traitschinger Ortsteil Atzenzell (Landkreis Cham) – Wochen nach dem Angriff mehrerer Wolfshunde auf den Kaplan der Gemeinde? Die Behörden gehen zumindest davon aus, dass die Tiere nicht mehr im Bayerwald sind.
Die beiden ehemaligen Besitzer haben aber Klage eingereicht gegen das von der Gemeinde ausgesprochene Haltungsverbot für große Hunde und Kampfhunde. Die Hunde hatten im August den Geistlichen beim Joggen angegriffen und verletzt. Schon zuvor gab es wegen der Tiere, die angeblich auch ohne Leine draußen unterwegs gewesen sein sollen, Unmut im Ort.
Tiere angeblich am 3. Oktober abgeholt
Auf Anfrage teilt nun das Landratsamt mit, dass der Gemeinde Traitsching der schriftliche Vertrag über den Verkauf der drei Wolfshunde vorliegt. Der Käufer habe versichert, dass er die Tiere am 3. Oktober abholt. „Für die Gemeinde besteht kein Grund zur Annahme, dass dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wurde und sich die Hunde zum aktuellen Zeitpunkt noch auf dem Grundstück des Vorbesitzers aufhalten“, schreibt das Landratsamt.
Um bestmögliche Sicherheit für die Anwohner zu gewährleisten, werde weiter „ein besonderes Augenmerk darauf gelegt“, ob sich die Hunde tatsächlich dauerhaft nicht mehr auf dem Grundstück befinden. Darüber hinaus hat die Gemeinde Traitsching den beiden Ex-Besitzern – ein Mann und eine Frau – ein Haltungsverbot für große Hunde und Kampfhunde auferlegt.
Haltungsverbot kann „auch durch Verwaltungszwang“ durchgesetzt werden
Dagegen haben sie laut Verwaltungsgericht Regensburg Klage eingereicht, die aber keine aufschiebende Wirkung hat. Das bedeutet, das Haltungsverbot besteht weiterhin und kann laut Landratsamt „auch durch Verwaltungszwang durchgesetzt werden“ – zumindest solange es keine anderslautende Gerichtsentscheidung gibt.
Gegen die „zeitliche Eilbedürftigkeit“ richtet sich ein Eilantrag der Ex-Besitzer, über den das Gericht zuerst entscheiden muss. Dies dürfte frühestens kommende Woche passieren.