Manfred Hetznegger zieht seine Kandidatur für die AfD in Regensburg zurück

Von Christian Eckl, Heike Haala, Philip Hell · 8. Oktober 2025 um 17:30

Erst vor zwei Wochen hatte die Regensburger AfD ihren OB-Kandidaten Manfred Hetznegger präsentiert. Jetzt steht die Partei wieder ohne einen Anwärter auf den Chefsessel im Rathaus da. Das ist der Grund.

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„Ich ziehe mich von den Kandidaturen als Stadtrat und als Oberbürgermeister zurück“, kündigte Hetznegger am Mittwochnachmittag an. Das habe er der Partei mündlich auch schon mitgeteilt. Schriftlich werde er das noch tun. Er wolle nicht, dass Schaden ein Schaden entsteht, sagte Hetznegger zur Begründung. Zudem wolle er sich persönlich nicht kaputt machen lassen, erklärte er.

Im Vorfeld seines Rückzugs war bekannt geworden, dass Hetznegger verurteilt worden ist. Laut eines Urteils, das der MZ vorliegt, wurde er im November 2024 vom Landgericht schuldig gesprochen. Die Richter waren überzeugt davon, dass der Unternehmer in 258 Fällen Beschäftigten Arbeitsentgelte vorenthalten und veruntreut hat. Laut Urteil geht es dabei um rund 600.000 Euro. Hetznegger argumentierte vor Gericht damit, dass seine Branche „brutal hart“ sei. Er habe sich unter Druck setzen lassen und deshalb zu unlauteren Mitteln gegriffen. Zugleich räumte der heutige AfD-Politiker die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft vollumfänglich ein. Schlussendlich wurde Hetznegger zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Diese Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zudem bekam er eine Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen. Das Urteil wurde am 22. November 2024 rechtskräftig.

Jeder bekommt eine zweite Chance. Nur nicht, wenn man bei der AfD antritt.

Manfred Hetznegger, ehemaliger OB-Kandidat der AfD in Regensburg

Er habe dieses Urteil angenommen und arbeite es im Moment ab, sagte Hetznegger dazu. Und: „Jeder bekommt eine zweite Chance. Nur nicht, wenn man bei der AfD antritt.“ Weiter wolle er sich nicht äußern. Der AfD Kreisverband Regensburg kündigte eine Stellungnahme für Donnerstag an. AfD-Stadtrat Thomas Straub hielt sich kurz: „Das ist eine Personalangelegenheit und wird im Kreisverband besprochen“, sagte der AfD-Politiker. Und weiter: „Der Kreisverband wird entsprechend über diese Personalie informieren.“ Die Regensburger AfD-Bundestagsabgeordnete Carina Schießl wollte auf MZ-Anfrage nichts zu den Vorgängen in Regensburg sagen. „Frau Schießl äußert sich nicht zu Personalentscheidungen im Kreisverband Regensburg“, ließ ein Sprecher ausrichten.

Durch den Rückzug Hetzneggers steht die AfD ohne Spitzenkandidaten da, der in Regensburg durchaus einen Namen hatte: Als Präsident des Freien TuS bis 2024 leitete er einen der größten regionalen Vereine. Zudem kam der Taxi-Unternehmer aus der CSU, da stand der spätere AfD-Mann ausgerechnet auf der Seite des damaligen Oberbürgermeisters Hans Schaidinger, der wiederum seine Gegnerschaft damals als zu rechts markierte. Die CSU war damals tief gespalten. Diese Spaltung dauerte an, bis 2014 Christian Schlegl antrat und einen Verein gründete: „Bürger für Regensburg“ hieß dieser. Zuvor hatte die damalige CSU-Kreisvorstandschaft sogar ein Parteiausschlussverfahren angestoßen, doch das Landesschiedsgericht lehnte dies ab. Hetzneggers Weg führte ihn, wie übrigens auch die heutige SPD-Landratskandidatin Silvia Gross, schließlich von der CSU, wo sie Fraktionsgeschäftsführerin war, zu den Freien Wählern. Doch dann die Abbiegung: Gross wechselte zur SPD und ist heute Geschäftsführerin der SPD-Stadtratsfraktion und damit enge Vertraute des SPD-Kandidaten Thomas Burger, will im Landkreis für die SPD an die Macht, während Hetznegger offenbar die Kurve nach scharfrechts kratzte.

Wie es mit der AfD nun weitergeht, war am Mittwoch noch offen. Schließlich sollte Hetznegger gerade im bürgerlichen Lager für die AfD wildern. Immerhin hatte die Rechtsaußen-Partei ihr Wahlergebnis bei der Bundestagswahl im Frühjahr im Landkreis Regensburg von 7,5 auf 14,4 Prozent fast verdoppelt. In manchen Stadtteilen und Wahllokalen wählte aber jeder Vierte die AfD, wie etwa in der Konradsiedlung. Mit Hetznegger stellte die Partei einen Kandidaten auf, der möglicherweise noch so manchen Kandidaten mit in den Stadtrat gezogen hätte.

Die AfD stellt bisher zwei Stadtratsmitglieder. Einen Fraktionsstatus verhinderte die einstige bunte Koalition dadurch, dass die nötige Zahl der Stadträte für eine Fraktion von zwei auf drei erhöht wurde. Doch ob dies bei der nächsten Wahl noch möglich sein wird, ist angesichts des Höhenfluges der Partei eher fraglich. Sicher ist: Keiner wird mit der AfD koalieren wollen. Für eine neue Oberbürgermeisterin oder einen neuen Oberbürgermeister wird es mit einer stärkeren AfD insofern wieder schwierig werden, Mehrheiten zu finden.

„Die Frage, ob eine Person wählbar ist, ist eine verwaltungsrechtliche, die ich nicht definitiv beantworten kann“

Thomas Rauscher, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft

Wegen des Urteils stand vor dem Rückzug Hetzneggers die Frage nach seiner Wählbarkeit im Raum. „Die Frage, ob eine Person wählbar ist, ist eine verwaltungsrechtliche, die ich nicht definitiv beantworten kann“, sagte Thomas Rauscher, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, dazu auf Anfrage. Der Oberstaatsanwalt bestätigte, dass strafrechtliche Verurteilungen zu einem Verlust des Wahlrechts führen können. Eine solche Regelung finde sich etwa im Bayerischen Gesetz über die Wahl Gemeinderäte, Bürgermeister, Kreistage und Landräte. Sie stelle darauf ab, ob eine Person zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, die zum Verlust der Beamtenrechte führen würde. Dies sei etwa der Fall bei Verurteilung zu Freiheitsstrafen wegen vorsätzlicher Straftaten von über einem Jahr.

Die Rolle von Staatsanwaltschaft und Wahlamt

• Wählbarkeit: Rauscher hielt zu dem Thema auch Rücksprache mit Christopher Dirrigl, dem Leiter des Wahlamts in Regensburg. In einem angestimmten Statement erklärten sie, dass nicht die Staatsanwaltschaft entscheide, nicht wer wählbar ist.

• Mitteilung: Diese teile der Wohnsitzbehörde eines Verurteilten jedoch Verurteilungen mit, die möglicherweise zum Verlust des passiven Wahlrechts führen. Dann hole das Wahlamt über ein Führungszeugnis die nötigen Informationen ein.

• Wahlausschuss: „Über die Wählbarkeit entscheidet laut Auskunft des Leiters des Wahlamts nach erfolgter Wahl der so genannte Wahlausschuss“, erklären Rauscher und Dirrigl. Laut Auskunft von Dirrigl soll dieser Wahlausschuss am 20. Januar tagen.