Horst nachgewiesen: Bremst Seeadler die Windkraft-Pläne im Regental aus?

Werden auf dem Schwarzer Berg drei Windkraftanlagen (WEA) gebaut, nur zwei oder am Ende gar keine? Diese Frage stellt sich, seit im Nahbereich (bis 500 Meter) ein Seeadlerhorst nachgewiesen wurde. Letzteres bestätigte der Pressesprecher des Landratsamts Schwandorf, Manuel Lischka, auf Anfrage der Mittelbayerischen.
Zum Nahbereich gesellen sich der zentrale Prüfbereich (2000 Meter) und der erweiterte Prüfbereich (5000 Meter). Im zentralen Bereich liegen laut Lischka die weiteren zwei Windkraftanlegen, im erweiterten Bereich die in Planung befindlichen Anlagen bei Leonberg. Im zentralen Bereich der drei Anlagen gibt es dem Landratsamt zufolge außerdem einen Uhu-Nachweis sowie den von Wanderfalken.
Bedeutsam ist das, weil alle drei Arten auf der Liste der „Kollisionsgefährdeten Brutvogelarten mit Prüfbereichen nach dem Bundesnaturschutzgesetz “ stehen. Prägnant erklärt ist das auf der Website der „Fachagentur Wind und Solar“, eines gemeinnützigen Vereins, der sich für die Energiewende engagiert. Dort heißt es: „Im Nahbereich gilt das Tötungs- und Verletzungsrisiko als signifikant erhöht, sodass die Errichtung von WEAs dort nur in Ausnahmefällen möglich ist. In den Prüfbereichen sind Untersuchungen und ggf. Schutzmaßnahmen erforderlich. Außerhalb des erweiterten Prüfbereichs steht dem Betrieb einer WEA – bezogen auf die jeweilige Art – aus artenschutzrechtlicher Sicht in der Regel nichts entgegen.“
Was diese Aussage für die Situation vor Ort bedeutet, ist noch unklar. Zum einen, weil Lischka betont: „Die Auswirkungen befinden sich derzeit in Prüfung, daher kann eine endgültige Aussage noch nicht getroffen werden.“ Zum anderen, weil bei weiteren Nachfragen, bei der höheren Naturschutzbehörde (Regierung der Oberpfalz), die für Ausnahmen zuständig ist, die Tonlage noch zurückhaltender klingt.
Behörden im Austausch
Lischka spricht nur vom Nahbereich als „planungsrelevant“. Von der Regierung hört man in Person von Pressesprecherin Kathrin Kammermeier, wenn man die Frage stellt, ob es wirklich sein kann, dass nur die 500 Meter ein Planungsproblem darstellen: Der Paragraph 45 b des Bundesnaturschutzgesetzes verlange „ein Antragsverfahren zur Ausnahmeerteilung. Die Regierung befindet sich derzeit im engen Austausch mit der unteren Naturschutzbehörde und dem Vorhabensträger. Bisher wurde noch kein Ausnahmeantrag gestellt.“ Auf die Frage, wann es denn Ausnahmen gebe, heißt es, dass eine Ausnahme zu erteilen sei, sofern die Voraussetzungen gemäß Paragraph 45, Abs. 7 vorliegen würden.
Liest man nach auf der Gesetztesplattform des Bundesjustizministeriums, findet man fünf mögliche Ausnahmen von den naturschutzrechtlichen Bestimmungen.
Zum einen die Abwendung ernster land-, forst-, fischerei- oder wasserwirtschaftlicher und sonstiger ernster wirtschaftlicher Schäden. Zum zweiten Ausnahmen für den Schutz der natürlich vorkommenden Tier- und Pflanzenwelt. Eine dritte Ausnahme gibt es für Zwecke der Wissenschaft und eine weitere „im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit oder der maßgeblich günstigen Auswirkungen auf die Umwelt“. Fünftens wird eine Ausnahme „aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses“ angeführt.
So bedeckt man sich bei den Behörden hält, so klar sieht man die Lage beim Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV). Waldreferent Christian Stierstorfer fordert für den LBV, „in diesem Gebiet, auch aus anderen naturschutzfachlichen Gründen, die hochproblematische Planung einzustellen.“ Besonders „befremdlich“ wäre es für den LBV, wenn man sich auf den Nahbereich beschränken würde. „Es stellt sich die Frage, wozu es derartige Zonierungen überhaupt gibt, wenn sie die Planungen ohnehin nicht beeinflussen.“
Stierstorfer verweist darauf, dass die Regierung der Oberpfalz im Regionalplan die Planungen am Schwarzer Berg (SAD 38) negativ verbeschieden habe. Die Begründung liege unter anderem darin, dass es in der Nähe Wanderfalken und Uhu-Nachweise gebe. Hinzu komme die unmittelbare Nähe zu Naturwaldreservaten und FFH-Gebieten und nun auch noch der Seeadler. Der betroffene Bereich sei zudem ein sehr beliebtes Naherholungsgebiet.
Stierstorfer warnt vor „Ausnahmeregelungen“. Es sei eine „grundsätzliche Frage“, warum es all diese Prüfungen brauche, „wenn schließlich doch die entsprechenden Projekte unter Ausnutzung aller erdenklichen Ausnahmeregelungen“ realisiert würden. „Der LBV appelliert dringend an die höhere Naturschutzbehörde, möglichen Ausnahmen nicht zuzustimmen.“ Seitens des Verbandes fordere man eine „Umweltverträglichkeitsprüfung unter Einarbeitung aller aktueller Daten sowie eine ordentliche Öffentlichkeitsbeteiligung.“
Grundsätzliche Kritik
Beim Verein „Erholungsregion Regental“, nimmt man die neuen Fakten zum Anlass für grundsätzliche Kritik. Sprecherin Claudia Koschel listet alle Probleme auf, die aus Sicht des Vereins bestehen: Die bisherige Bürgerbeteiligung sei nur ein „Täuschungsmanöver“, heißt es da. Fachliche Einwände und Beweise würden „systematisch ignoriert“. Konkret macht sie das neben den Naturschutzproblemen an den Themen „Infraschall und Emission von PFAS (Ewigkeitschemikalien) durch WEAs“ fest. Letzteres sei von Projektierern „selbst eingeräumt worden.“ Ihr Fazit: „Zielerfüllung um jeden Preis“, „Natur- und Gesundheitsschutz“ seien zweitrangig.