Mann wegen Vergewaltigung in Hotelzimmer in Italien verurteilt – Opfer war 14 Jahre alt

Von Andreas Loscher · 8. Oktober 2025 um 11:00

Es war ein Sommerabend im August 2024 an der italienischen Adriaküste, der für ein Mädchen plötzlich zum Albtraum wurde: Die Minderjährige wurde Opfer einer Vergewaltigung durch einen Mann aus dem Landkreis Kelheim. Nun musste sich der Täter vor dem Amtsgericht Regensburg verantworten.

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Ein Mann in den Fünfzigern aus dem südlichen Landkreis Kelheim hat sich vor dem Amtsgericht Regensburg wegen einer Tat im Sommer 2024 verantworten müssen. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte ein damals 14-jähriges Mädchen in seinem Hotelzimmer in einem Urlaubsort aufgesucht und es dort vergewaltigt.

Nun hat das Amtsgericht Regensburg den Mann mittleren Alters zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte hatte der Jugendlichen im Vorfeld 23.000 Euro im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs gezahlt.

Bewusst über das Opfer hinweggesetzt

Die genauen Hintergründe des Zusammentreffens des Mannes und der Jugendlichen sind nicht bekannt. Zunächst massierte der Mittfünfziger laut Anklage dem Mädchen mit seinem Einverständnis die Füße, während es auf dem Bett seines Hotelzimmers lag. Doch die Situation kippte. Trotz mehrfach geäußerter Aufforderung, aufzuhören, habe der Mann laut Anklage begonnen, den Teenager immer intimer zu berühren und anzugehen. Das Opfer forderte den Angeklagten immer wieder erfolglos auf, von ihm abzulassen.

Zu einer Penetration war es letztlich nicht gekommen, weil es dem Mann nicht gelungen war, dem Opfer die Hose auszuziehen. Erst als das Mädchen deutlich machte, dass es nun schlafen müsse, habe der Mann von ihm abgelassen und das Hotelzimmer verlassen.

Laut Anklage war dem Mann in jeder Phase seines Handelns bewusst, dass die Jugendliche all das nicht wollte – er habe sich aber aus sexueller Motivation bewusst darüber hinweggesetzt.

Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesetzt

Damit war für die Staatsanwaltschaft der Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt. Im deutschen Strafrecht ist der Straftatbestand einer Vergewaltigung nicht zwingend an den Geschlechtsverkehr gebunden, sondern umfasst auch andere sexuelle Handlungen – wenn sie explizit gegen den erkennbaren Willen einer Person erfolgen.

Das Amtsgericht Regensburg sah den Tatvorwurf bestätigt und verurteilte den Mann nun wegen Vergewaltigung, wie ein Sprecher des Gerichts auf Anfrage der Mediengruppe Bayern erklärte. Die zweijährige Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Wie der Gerichtssprecher weiter mitteilte, zeigte sich der Angeklagte geständig und zahlte im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs bereits vor der Hauptverhandlung 23.000 Euro an die Geschädigte. So konnte dem Mädchen die zusätzliche Belastung einer Aussage im Gerichtssaal erspart bleiben. Darüber hinaus wurde dem Mann auferlegt, die begonnene Psychotherapie fortzusetzen.

Ob das Opfer aus Deutschland, Italien oder einem anderen Land stammt, bleibt unklar. Aus Gründen des Opferschutzes und des Schutzes von Persönlichkeitsrechten könnten laut Gericht derzeit keine weiteren Angaben zur Identität der Geschädigten gemacht werden, hieß es.