Amtsgericht Kelheim verurteilt Therapeuten wegen Betrugs

Das Amtsgericht Kelheim hat einen Therapeuten aus dem Landkreis wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 31 Fällen zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. In einem dieser Fälle kam eine Urkundenfälschung hinzu.
Der Mann hatte über längere Zeit hinweg Behandlungen gegenüber einer Krankenkasse abgerechnet, die nach Überzeugung des Gerichts gar nicht stattgefunden haben. Außerdem muss er 5000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Der Anklage der Staatsanwaltschaft zufolge hatte der Therapeut zwischen 2020 und 2022 bei einer Versicherung über ein Abrechnungsunternehmen Leistungen eingereicht, die tatsächlich nicht so erbracht worden sein sollen. Laut Anklageschrift habe sich der Angeklagte dadurch „eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang“ verschaffen wollen. Insgesamt belief sich der zunächst angenommene Schaden auf rund 19.000 Euro. Eine Neubrechung aufgrund von Zeugenaussagen reduzierte die Summe zugunsten des Angeklagten auf rund 13.000 Euro.
Keine Vorstrafen
Der nicht vorbestrafte Therapeut wies den Vorwurf des Betrugs zurück. Fehler bei der Dokumentation räumte er zwar ein, er sprach von Nachlässigkeit und Frust. Er habe aber nie mit krimineller Absicht gehandelt. Es wurde während des Prozess deutlich, wie sehr die berufliche Existenz des Mannes auf dem Spiel steht. So könnte eine Verurteilung die Entziehung der Berufserlaubnis nach sich ziehen.
Eine Patientin erklärte im Zeugenstand, sie habe ein Rezept beim Therapeuten einmal „blanko“ abgegeben. Später als die Polizei es ihr zeigte, habe sie ihre gefälschte Unterschrift entdeckt. Eine weitere Zeugin, die Ehefrau eines langjährigen Patienten, berichtete in besagtem Zeitraum von häufigen Terminabsagen und davon, dass der Therapeut immer selbst die Rezepte vom Hausarzt abholte. Sie oder ihr Mann hätten nie unterschrieben.
Ein Hausarzt, der Rezepte für Patienten des Angeklagten ausstellte, sprach von einem grundsätzlich guten Ruf des Therapeuten. Ein ermittelnder Polizeibeamter dagegen berichtete von einer unstrukturierten Praxisorganisation: Die Planung habe nur auf einem Zettel gestanden. Auffällig sei auch ein Kuvert mit Abrechnungen gewesen, die bereits künftige Termine enthielten.
Beim abschließenden Verhandlungstag trat eine Mitarbeiterin der betroffenen Krankenkasse in den Zeugenstand. Sie schilderte, wie der Betrugsverdacht überhaupt entstanden war. Eine Patientin habe sich telefonisch beschwert, weil ihr Therapeut mehrfach Termine abgesagt habe. Zunächst sei das nichts Ungewöhnliches gewesen, doch im Verlauf des Gesprächs seien Widersprüche aufgefallen. Etwa, dass Behandlungen abgerechnet worden seien, obwohl der Therapeut laut Angaben der Familie im Urlaub war.„Ich habe so einen Fall noch nie erlebt“, sagte die Zeugin. Gemeinsam mit der Patientin habe sie die Termine abgeglichen – dabei seien zahlreiche Unregelmäßigkeiten aufgefallen. Sie habe den Vorgang schließlich intern weitergegeben.
Der Angeklagte zeigte sich in seinem letzten Wort sichtlich emotional. Er sagte, er befinde sich in psychischer Behandlung. Er habe seinen Patienten immer geholfen, wo er konnte. „Ich gehe für sie einkaufen, fahre sie zum Arzt“, betonte er. Ihm tue es leid, was geschehen sei.
Die Staatsanwaltschaft sah den Tatverdacht durch die Aussagen weitgehend bestätigt. Die Zeugen seien glaubhaft, das Gesamtbild „rund“. Zwar sei die Schadenssumme nach erneuter Berechnung gesunken, dennoch bleibe sie erheblich. Der Angeklagte habe gewerbsmäßig gehandelt und über längere Zeit falsche Abrechnungen eingereicht.
Seine fehlende Einsicht spreche gegen ihn. Dass er behauptet habe, „so habe ich es gelernt“, könne keine Rechtfertigung sein. Auch Terminabsagen berechtigten nicht zum Fälschen von Unterschriften. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung und zusätzliche eine Geldstrafe.
Die Verteidigung hielt dagegen, der Angeklagte habe nur in einem Fall eine Unterschrift ohne Absprache gesetzt – eine „einmalige Entgleisung“. In den übrigen Fällen seien die Abrechnungen korrekt erfolgt.
Eine Zeugin entscheidend
Im Verfahren sei zudem eine „Aussage-gegen-Aussage-Situation“ entstanden, da der betroffene Patient selbst nicht vernommen werden konnte, sondern nur dessen Ehefrau. Deren Darstellung sei widersprüchlich und in Teilen ungenau. Von ihrer Aussage hänge es ab, ob es um einen oder 31 Fälle gehe. Auch die polizeiliche Befragung von weiteren Patienten habe keine Auffälligkeiten ergeben. Alle hätten die korrekte Anzahl der Behandlungen bestätigt. „Warum sollte der Angeklagte nur bei diesem einen Fall anders handeln?“, fragte die Verteidigerin. Sie forderte eine Verwarnung ohne Strafe und betonte, dass es für seinen Mandanten entscheidend sei, weiterhin als Therapeut arbeiten zu dürfen.
Das Gericht folgte im Wesentlichen der Einschätzung der Staatsanwaltschaft. Richterin Laura Holzer sprach den Angeklagten des gewerbsmäßigen Betrugs und der Urkundenfälschung schuldig. Die Aussagen der Zeugen seien glaubhaft, erklärte sie in der Urteilsbegründung. Kleinere Widersprüche seien nachvollziehbar und menschlich. Es habe keinen Belastungseifer gegeben. „Die Vielzahl der Fälle zeigt, dass es sich nicht um Zufall oder Nachlässigkeit handelt, sondern um System“, so die Richterin.
Zu Gunsten des Angeklagten wertete das Gericht seine bisherige Unbescholtenheit sowie die vergleichsweise einfache Art der Tatbegehung. Das Gericht verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt auf Bewährung mit einer Zeit von drei Jahren. Außerdem ordnete die Richterin eine Zahlung von 5000 Euro an die Caritas Kelheim sowie die Rückerstattung des Schadens an, darüber hinaus die Übernahme der Prozesskosten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob der Therapeut Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt, blieb zunächst offen.