Vater pflegt Cannabispflanzen des Sohnes – und wird vom Chamer Amtsgericht verurteilt

Eine fehlgeleitete Postsendung brachte einen 64-jährigen Mann aus dem östlichen Landkreis am Mittwoch vors Chamer Amtsgericht, wo er wegen unerlaubten Besitzes von Waffen wie auch von Betäubungsmitteln angeklagt war. Da er bisher nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, kam er mit einer Geldstrafe davon, wenngleich die nicht gerade niedrig war.
In Verdacht war der Mann geraten, da vor gut einem Jahr ein Packerl an seinen Sohn mit drogenrelevantem Inhalt in Berlin gelandet war und nicht zugestellt werden konnte. Die dortigen Polizisten ermittelten die Adresse des Empfängers und übergaben den Fall für weitere Ermittlungen an die Kollegen in Furth im Wald. Die führten eine Hausdurchsuchung in der gemeinsamen Unterkunft des Angeklagten und seines Sohnes durch und stießen dabei in fast allen Räumen auf verbotenen Dinge, etwa Waffen, darunter ein Jagdgewehr, eine Pistole und ein Softair-Gewehr, sowie verschiedene Waffenteile und Munition, von der sie zuvor gar keine Ahnung gehabt hatten.
Laut Angabe des Angeklagten stammten diese Gegenstände aus der Wohnung eines Verwandten, die er nach dessen Tod ausgeräumt hatte. Er habe sie einfach nicht gemeldet oder beim Landratsamt abgemeldet. Dass der 64-Jährige die Waffen wohl eher nicht nutzen wollte, bestätigte der Polizeibeamte, weil sie einfach wahllos und nicht zueinander zugeordnet in der Wohnung verteilt herumlagen. Der Großteil der Patronen habe auch nicht zu den Waffen gepasst.
Waffen und Munition eingezogen
Ein nicht näher identifiziertes Pfefferspray, das in der Anklage extra ausgewiesen war, wurde auf Vorschlag von Richter Wolfgang Voit aus dieser herausgenommen und der Punkt eingestellt, da eine etwaige Strafe dafür beim Strafgesamtumfang keine Rolle gespielt hätte. Der Angeklagte stimmte einer Einziehung der Waffen und der Munition zu, seinen Kleinen Waffenschein bekommt er allerdings wieder.
Wie gesagt, es ging bei der Wohnungsdurchsuchung um Betäubungsmittel. Und da fanden die Beamten auch verschiedene Behältnisse mit knapp 69 Gramm Marihuana, Haschisch sowie etwas Kokain – und im Keller des Hauses die Überreste von Cannabispflanzen, rund 60 Gramm. Nach dem Cannabis-Konsum-Gesetz ist der Besitz von 50 Gramm zu Hause erlaubt. Daher versuchte der Verteidiger, die aufgefundene Menge auf die zwei in der Wohnung lebenden Männer aufzuteilen, doch darauf stiegen Richter und Staatsanwältin nicht ein, denn es habe keinen Aufteilungsvertrag gegeben und der Angeklagte hatte jederzeit Zugriff auf die volle Menge des Krauts.
Sohn kämpfte mit psychischen Problemen
Der Vater gab an, dass die Pflanzen im Keller seinem Sohn gehört hätten, der damals mit psychischen Problemen zu kämpfen gehabt habe, aus der Wohnung der Mutter geworfen worden war und sich mit dem Cannabis das Leben erleichtern wollte. Er habe die Gewächse nur versorgt, wenn der Sohn länger nicht zu Hause war. Inzwischen habe sich der Junior gefangen, eine Arbeit gefunden, die ihm Spaß mache, und sei wieder gefestigt.
Lesen Sie außerdem: Gast starb im Zimmer: Chamer Hotelier bleibt auf Kosten für Tatortreiniger sitzen
Die Staatsanwältin sah beide Anklagepunkte als erwiesen an, zumal sie der Angeklagte auch nicht geleugnet hatte. Sie wertete auch das Vater-Sohn-Verhältnis als offenbaren Antrieb zur Tat des Betäubungsmittelbesitzes. Doch gehe es hier um eine größere Menge des Mittels. Und bei den Waffen sei das Jagdgewehr der entscheidende Teil, der eine Mindeststrafe erfordere. Die Anklagevertreterin beantragte für das erste Delikt des BTM-Besitzes 90, für die Waffen 210 Tagessätze zu je 35 Euro, als Gesamtstrafe 270 Tagessätze.
Im Groben kann ich den Ausführungen der Staatsanwältin beipflichten.
Verteidiger des Angeklagten
„Im Groben kann ich den Ausführungen der Staatsanwältin beipflichten“, erwiderte der Verteidiger. Doch sei die überschrittene Menge des Erlaubten nur sehr gering, der Sohn sei der Konsument gewesen, der Vater nur der Pflanzenpfleger.
Richter Voit sprach eine Geldstrafe von 160 Tagessätzen, aber zu 30 Euro aus, also 4800 Euro. Nicht gerade wenig für den seit Jahren wegen Erwerbsunfähigkeit als Frührentner lebenden Mann. Doch auf Anraten seines Verteidigers nahm er das Urteil an, wie auch die Staatsanwältin.