Neue Verordnung: 2026 soll es in Neunburg vier verkaufsoffene Sonntage geben

Von Ralf Gohlke · 4. Oktober 2025 um 15:00

Der Neunburger Stadtrat (Landkreis Schwandorf) musste sich in seiner jüngsten Sitzung erneut mit dem Thema verkaufsoffene Sonntage beschäftigen. Grund dafür war eine Gesetzesänderung.

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Gemäß dem Bayerischen Ladenschlussgesetz regeln die Gemeinden eigenständig die Anzahl an verkaufsoffener Sonn- und Feiertagen. Ihre Zahl ist derzeit noch auf maximal vier begrenzt. Sie sind zudem auf den Umkreis von Märkten, Messen oder ähnliche Veranstaltungen festgelegt.

Seit heuer neu gilt eine gesetzliche Vorgabe, die den Volkstrauertag und den Totensonntag grundsätzlich ausnimmt. Im Hinblick auf die Kosten für öffentliche Märkte, die bei der Stadt anfallen, hatte sich der Rat im Vorjahr damit intensiv beschäftigt. Das Ergebnis daraus führte zur Streichung des Wintermarktes und zur Zusammenlegung des verkaufsoffenen Sonntags im Juli mit dem Altstadtfest.

Wintermarkt war wichtiger Bestandteil des Weihnachtsgeschäfts

Zusätzlich gab es ein „Christmas-Shopping“ am Samstag, im Rahmen des romantischen Burgadvents, das der Verein „die Selbstständigen“ in Eigenregie organisiert hatte. Bei einer gemeinsamen Bilanz der Stadtverwaltung und der Selbstständigen hatte sich herausgestellt, dass der Wintermarkt im November bereits ein wichtiger Teil des Weihnachtsgeschäftes bedeutet. Wegen der Gesetzesänderung musste sich der Stadtrat nun erneut mit dem Thema beschäftigen.

„Mit einem neuen Erlass schafft die Stadt den Rahmen dafür, dass jetzt wieder vier verkaufsoffene Sonntage stattfinden können“, erläuterte Ulrike Gruber vom Stadtmarketing. Darin berücksichtigt werde der Wunschtermin des Einzelhandels, den letzten Sonntag im November für Wintershopping zu nutzen. Mit der Verordnung werde von der Stadt nicht verpflichtend festgelegt, ob dieser verkaufsoffene Sonntag stattfinde und wer ihn veranstalte. Dies wäre in einem gesonderten Beschluss und vertraglich zu regeln.

Ostermarkt am 22. März

In dem Zusammenhang neu geregelt werde auch die Öffnung im Rahmen des Altstadtfestes, das künftig am vierten Augustwochenende stattfinden solle. „Der Beschluss bietet die Basis für eine längerfristige Regelung und damit Chancen für tolle Veranstaltungen, von der letztendlich alle profitierten, Bevölkerung, Wirtschaft und die Stadt“, betonte Gruber. Der Rat stimmte der neuen Verordnung einhellig zu.

Demnach ergeben sich für 2026 folgende Termine: Der Ostermarkt mit verkaufsoffenem Sonntag, findet am 22. März statt. Das Altstadtfest, ebenfalls mit Sonntagsverkauf in den Fachgeschäften, beinhaltet den 23. August. Der Kirchweih- und Schmankerlmarkt ist für den 18. Oktober geplant und ein Wintershopping, für Sonntag, 29. November. Für die beiden offiziellen Märkte der Stadt stimmte der Rat einem Budget von jeweils 8000 Euro zu, an den bestehenden Gebühren für die Fieranten soll momentan nichts verändert werden.