Neunburger Stadtrat fällt Beschluss zur Windkraft: Bürgerinitiative abgelehnt

Farbe bekennen mussten die Neunburger Stadträte in der Sitzung am vergangenen Donnerstag, wie sie mit dem Antrag der Bürgerinitiative „Windkraftfreie Heimat – Rund um Neunburg“ weiter verfahren werden. Bislang war eine Entscheidung darüber im Hinblick auf zusätzliche Informationen vertagt worden.
Lesen Sie die Berichterstattung zur letzten Stadtratssitzung zum Thema: Viel Wind um Neunburgs Windräder: Kritik an größerer Potenzialfläche bei Wundsheim
Kernpunkt war dazu unter anderem eine angeforderte fachliche Stellungnahme des Bergamtes Nordbayern zu möglichen Auswirkungen beim Bau und Betrieb von Windkraftanlagen auf die Schachtanlagen der ehemaligen Feldspatgrube Max.
Alte Stollen bereiten Sorgen
Das Amt verwies darauf, das ein Mindestabstand von 200 Metern zu Grubenbauten zwingend einzuhalten sei. Bergbauliche Einflussbereiche seien durch einen öffentlich bestellten Markscheider zu ermitteln und von einem eventuellen Vorhabensträger nachzuweisen. Sollten die Vorgabenerfüllt werden, seien während der Bauphase keine negativen Auswirkungen zu erwarten.
Ob allerdings der Betrieb der Anlagen Auswirkungen auf die alten Stollen habe, könne derzeit nicht abschließend beurteilt werden. Im Rahmen ihres Sachvortrages stellte die stellvertretende Bürgermeisterin Margit Reichl (CSU) fest, dass die für Windenergieanlagen vorgesehenen Standorte sowohl den Mindestabstand zu Wohngebäuden von 800 Metern, als auch zu den Stollen (200 Meter) einhielten.
Die Vermutung läge zudem nahe, dass ein weiterer Projektierer die außerhalb der ursprünglichen Potenzialflächen (48 Hektar) wegen derer Unattraktivität, nicht erschließen werde. Gründe dazu seien Probleme damit, Immissionsschutzgrenzwerte einzuhalten, weniger Windgeschwindigkeit und die Tatsache, dass der derzeitige Projektierer den Alleinzugang zum Netzanschluss besitze. Als Entscheidungshilfe seien zusätzlich beim Regionalen Planungsverband Informationen zur Entwicklung der Fläche SAD 06 eingeholt worden.
Zwei Abstimmungen
Dabei sei unter anderem herausgekommen, dass die auf 48 Hektar verminderte Fläche nun wieder auf 128 Hektar erweitert worden sei, mit einem veränderten Zuschnitt, aber „zugunsten größerer Abstände zu Siedlungen“. Reichl verwies auf die umfangreiche Stellungnahme der Verwaltung zu den Argumenten der Bürgerinitiative. Letztere seien auch teilweise in der Prüfung des Regionalen Planungsverbandes berücksichtig worden. Weil der Bürgerantrag keine neuen sachlichen Gesichtspunkte enthalte, empfehle die Verwaltung die Ablehnung. Für die FWG erklärte Martin Scharf, innerhalb seiner Fraktion herrsche dazu keine Einigkeit.
Keiner macht sich die Entscheidung leicht.
Michael Bindl, CSU-Stadtrat
Einerseits bedeuteten Windkraftanlagen einen Eingriff in Lebensräume, andererseits sei der Energiemix unverzichtbar, weshalb man nicht darum herum käme. Erich Schmid stellte fest, die SPD stimme dem Antrag der Bürgerinitiative uneingeschränkt zu. Wundsheim und Krandorf seien für einen Standort absolut ungeeignet. „Keiner macht sich die Entscheidung leicht“, sagte Stadtrat Michael Bindl für die CSU. Am wichtigsten sei es, auf die 48 Hektar zurück zu kommen.
Zur Abstimmung kamen zwei Varianten. Mit 7:12 abgelehnt wurde die Forderung der Bürgerinitiative, beim Planungsverband auf die Rücknahme der Fläche SAD 06 als Vorrangfläche hinzuwirken. Mit 12:7 Stimmen erging der Beschluss, seitens der Stadt an der bisherigen Haltung zur SAD 06 festzuhalten, allerdings verbunden mit der Forderung an den Verband, die ursprüngliche Fläche von 48 Hektar wieder einzusetzen und die Bürgerbedenken im Genehmigungsverfahren eingehend zu prüfen und zu berücksichtigen.
Im Weiteren beschäftigten die vom Planungsverband vorgelegten Änderungsentwürfe der Vorranggebiete den Rat. Dazu gehörte die komplette Streichung des Gebietes SAD16 (Mitterauerbach) und die Reduzierung der Fläche SAD 20 bei Pissau von 184 Hektar auf 136 Hektar. Beides wurde begrüßt. Auf Widerstand stieß die bereits erwähnte Erweiterung der Fläche SAD 06 von 48 Hektar auf 128 Hektar. „Das wollen wir nicht“, sagte Margit Reichl deutlich. Damit werde signalisiert, die gesamte Fläche sei nutzbar. Mit 13:6 Stimmen erging der Auftrag an die Verwaltung eine entsprechend begründete Stellungnahme an den Verband weiter zu leiten.