Seit April parken E-Autos in Schwandorf kostenfrei – doch es gibt einige Regeln

Seit 1. April dürfen Elektroautos auf öffentlichen gebührenpflichtigen Innenstadtparkplätzen bis zu maximal drei Stunden kostenlos parken. Soweit der Beschluss der Bayerischen Staatsregierung. In der Praxis kommt es aber immer wieder zu Missverständnissen. Das hat auch in Schwandorf einigen Besitzern von E-Autos ein Knöllchen eingebracht. Damit das nicht passiert, sind einige Regeln zu beachten.
Rund ein halbes Jahr nach der Einführung der Kostenbefreiung herrscht im Allgemeinen noch Unsicherheit bei den Fahrern von E-Autos. Das ist in der Großen Kreisstadt nicht anders: In den sozialen Medien berichten Autofahrer immer wieder von unerfreulichen Überraschungen: Nach der Rückkehr zu ihrem E-Auto hätten sie ein Knöllchen vorgefunden, beispielsweise sei das am Schwandorfer Marktplatz passiert.
Vorher gut informieren
„Vereinzelt haben sich Fahrer eines E-Fahrzeuges gemeldet, weil sie eine Verwarnung wegen eines Überschreitens der Höchstparkdauer erhalten haben“, teilt die Pressestelle der Stadt auf Nachfrage mit. Wie viele solche Verwarnungen aufgrund der Unsicherheiten im Hinblick auf die neue Regelung ausgestellt wurden, das lasse sich jedoch nur schwer nachvollziehen. Wie die Stadt erklärt, werde beim Überschreiten der Höchstparkdauer immer die gleiche Tatbestandsnummer erfasst, unabhängig davon, um welchen Fahrzeugtyp es sich handelt.
Ob in Schwandorf oder anderswo: Generell müssen die speziellen Regelungen der Kommunen beachtet werden. Darauf verweist auch die Stadt: „In Schwandorf ist die zulässige Höchstparkdauer je nach Parkplatz auf eine oder zwei Stunden begrenzt.“ Diese Regelung gelte weiterhin auch für E-Fahrzeuge. Wer seinen Stromer parkt, muss sich also am ausgewählten Parkplatz informieren und sich im Klaren darüber sein, dass die maximal erlaubte Parkzeit beachtet werden muss.
Wie die Stadt erklärt, ist auf den Automaten in der Innenstadt jeweils ein Aufkleber mit den entsprechenden Informationen angebracht. Das war den Besitzern, die ihre Situation in den sozialen Medien diskutiert hatten, zunächst nicht bewusst. Im Glauben, ohnehin keinen Schein lösen zu müssen, erschien es aus ihrer Sicht nicht notwendig, zum Automaten zu gehen. Sie hätten sich hier deutlichere Hinweise auf dem Parkplatz gewünscht.
Doch auch das Innenministerium weist darauf hin, dass der Gang zum Parkscheinautomaten auch beim kostenfreien Parken nicht erspart bleibt. Es müsse auf die lokalen Aushänge zu den Parkplatzkonditionen geachtet werden. „Bei Zweifeln sollten sich Autofahrer bei den Parkautomaten den Aushang anschauen“, wird Bayerns Innenminister Joachim Hermann in einer Pressemitteilung zitiert.
Parkscheibe ist erforderlich
Außerdem wichtig zu wissen: „Damit das Parken reibungslos funktioniert, ist anstelle eines Parkscheins eine Parkscheibe gut sichtbar auszulegen“, informiert die Stadt. Wenn diese beiden Punkte beachtet werden, sollte nichts mehr schiefgehen.
In den beiden städtischen Parkhäusern gelten die Gebühren für alle Fahrzeugtypen laut Stadt übrigens gleichermaßen. Für E-Autos gibt es hier also keine Sonderregelung.
Das Innenministerium weist außerdem ausdrücklich darauf hin, dass die Regelung nur für öffentliche Parkflächen besteht, nicht jedoch für Privatparkplätze. Mit der Regelung verfolgt der Freistaat das Ziel, E-Fahrzeuge attraktiver zu machen, gerade in Ballungsräumen. „Wir erhoffen uns einen Beitrag zur Luftreinhaltung im städtischen Raum und auch für weniger Fahrzeuglärm“, erklärte Hermann im Dezember 2024, als der Beschluss auf seinen Vorschlag hin gefasst wurde.
4115 E-Kennzeichen
Nun stellt sich die Frage, wie stark die Stromer mittlerweile in der Region vertreten sind. Wie die Pressestelle des Landratsamtes Schwandorf auf Nachfrage mitteilt, sind im Landkreis 5358 Hybrid- und vollelektrische Fahrzeuge zugelassen, das mache etwa 4,9 Prozent des Gesamtbestandes aus. Davon seien wiederum 4115 mit einem E-Kennzeichen unterwegs.
Bundesweit verzeichneten die Neuzulassungen von reinen Elektroautos laut Kraftfahrtbundesamt im ersten Halbjahr des Jahres 2025 mit 250.000 Fahrzeugen einen Höchstwert. Insgesamt würden damit 17,7 Prozent der Neuzulassungen auf die Elektroautos entfallen. Dieser Aufwärtstrend lässt sich für den Landkreis Schwandorf nicht bestätigen. Der Anteil an E-Autos ist hier laut Landratsamt derzeit rückläufig.
Und das sind die Vorschriften in Schwandorf
• Geltungsbereich: Die Regelung gilt nur für Autos mit E-Kennzeichen und ist in der Stadt Schwandorf auf die jeweilige Höchstparkdauer beschränkt. Wer parkt, muss sich vorher über die Konditionen informieren und eine Parkscheibe gut sichtbar auslegen.
• Eine Stunde: Die Höchstparkdauer von 60 Minuten gilt hier: Marktplatz, Breite Straße, Schützenstraße, Dr.-Martin-Luther-Straße , Höflingerstraße, Schwaigerstraße, Bahnhofstraße/Bahnhofplatz, Postgartenstraße, Paststraße, Nagelschmiedgasse, Augustinstraße, Friedrich-Ebert-Straße (zwischen Wendelinplatz und Schwaigerstraße), Spitalstraße, Ettmannsdorfer Straße, Brauhausstraße
• Zwei Stunden: Eine solche Höchstparkdauer gilt in diesen Bereichen: Garrstraße, Wackersdorfer Straße, Friedrich-Ebert-Straße (zwischen Garrstraße und Wendelinplatz), Parkplätze vor dem Naab-Parkhaus