Angst vor fremden Blicken ins Schlafzimmer: Streit um geplanten Balkon landete vor Gericht

Von Cornelia Lorenz · 30. September 2025 um 17:00

Was tun, wenn ein Bauherr einen Balkon plant, von dem aus er seinem Nachbarn möglicherweise direkt ins Schlafzimmer schauen kann? Im südöstlichen Landkreis Schwandorf entzündete sich an dieser Frage ein Konflikt, der die Beteiligten vor das Verwaltungsgericht in Regensburg führte. Dort gab es ein versöhnliches Ende.

Video ansehen

Doch worüber waren die beiden Nachbarn zuvor überhaupt in Streit geraten? Der Kläger störte sich an der Baugenehmigung, die sein Nachbar erhalten hatte. Dieser hatte an der gemeinsamen Grundstücksgrenze einen Anbau an sein Haus inklusive Balkon und Stahltreppe geplant. Von dieser aus könne der Nachbar künftig durch sein Schlafzimmer blicken, erklärte der Kläger. Er fühle sich in seiner Privatsphäre eingeschränkt.

Kläger hat Angst vor Lärm

Doch auch drohende Belästigung durch Lärm führte der Mann ins Feld. Sein Nachbar wolle Balkon und Treppe aus Stahlbeton bauen. Das sei sehr viel lärmintensiver als eine Holzkonstruktion, argumentierte er und sprach von Knalleffekten, die sich über das Bauwerk ausbreiten könnten.

Dass der Balkon eine Stahltreppe in den Garten bekommen soll, die direkt an seinem Fenster vorbeiführt, sei aber nicht nur wegen der Störung seiner Privatsphäre ein Problem, führte der Kläger ins Feld. Ein Balkon sei dafür gedacht, von der Wohnung aus betreten zu werden – und nicht dafür, um einen weiteren Zugang in den Garten zu schaffen.

Gespräche brachten keine Lösung

Im Lauf der Verhandlung wurde deutlich, dass Balkon und Treppe nicht das erste Bauvorhaben sind, das zwischen den beiden Parteien für Zündstoff sorgte. Der Kläger berichtete, sein Nachbar habe bereits fast die gesamte gemeinsame Grundstücksgrenze bebaut. „Die Situation ist erdrückend. Ich werde eingemauert“, sagte er. Er habe in der Vergangenheit schon den verschiedensten Projekten seines Nachbarn zugestimmt.

Die Situation ist erdrückend. Ich werde eingemauert.

Der Kläger

Mittlerweile sei die Situation an der Grundstücksgrenze völlig ausgeartet. Er überlege, auf seiner Seite selbst noch weitere Grenzbebauung zu errichten, um sich gegen Lärm zu schützen. Gespräche mit seinem Nachbarn über eine Lösung für den Balkonstreit seien fruchtlos geblieben. Stattdessen habe dieser ihm mitgeteilt, er werde den Balkon auf jeden Fall so bauen wie geplant, selbst wenn er dafür Strafe zahlen müsse.

Nachbarschaft als Solidargemeinschaft: Rücksichtnahme ist gefragt

Richterin Kristin Benedikt erläuterte ausführlich die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts. Es gehe in der vorliegenden Nachbarklage, die sich gegen den Freistaat Bayern richtet, nicht vorrangig darum zu prüfen, ob die erteilte Baugenehmigung allen Anforderungen gerecht werde. Entscheidend sei die Frage, ob der Kläger in seinen Rechten verletzt werde.

Bei einer Nachbarschaft handle es sich um eine Solidargemeinschaft, in der das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gelte, so Benedikt. Beim geplanten Balkon laute die Frage, ob er für den Kläger nicht hinnehmbar sei und für ihn eine extreme Beeinträchtigung darstelle.

Hier wurde die Richterin deutlich: Das sei beispielsweise bei meterhohen Betonwänden oder Silos sicherlich der Fall – allerdings nicht bei einem eher luftig wirkenden Balkon mit Treppe. „Man muss unterstellen, dass der Balkon normal benutzt wird“, ergänzte sie. Deshalb könne man nicht von unzumutbarem Lärm für den Kläger ausgehen. Zudem sei es für ihn zumutbar, sein Fenster mit Rollos oder Gardinen gegen fremde Einblicke zu schützen. Benedikt erklärte ihm außerdem, die Erfolgsaussichten seiner Klage seien nicht sehr hoch.

Verzicht auf die Treppe

Nach einer Aussprache fanden die Parteien eine Lösung. Der Kläger zog seine Klage zurück. Sein Nachbar war als Beigeladener ebenfalls vor Ort und zeigte sich kompromissbereit: Er versprach, den Balkon ohne die besonders umstrittene Treppe zu bauen. Darüber hinaus versprach er, nach dem Anbau samt Balkon keine weitere Grenzbebauung mehr zu realisieren.