Vor Schwandorfer Gericht: Prozess wegen falscher Verdächtigungen geht in nächste Runde

Von Friedrich Gluth · 28. September 2025 um 19:00

Ein 51-jähriger Rumäne, der gegen seinen ehemaligen Chef schwere Anschuldigungen erhoben hatte, sitzt nun selbst auf der Anklagebank. Seine Behauptungen sollen sich als haltlos erwiesen haben. Der Prozess wegen falscher Verdächtigungen gestaltet sich kompliziert und geht nun in die nächste Runde.

Der Rumäne hatte im Dezember 2018 seinen Chef beschuldigt, dass dieser seinen damals siebenjährigen Sohn sexuell missbraucht und regelmäßig geschlagen habe. Außerdem hatte er gegenüber der Polizei angegeben, er habe bei seinem Chef eine Pistole gesehen. Diese Aussagen lösten einen Großeinsatz der Polizei aus, die noch in der Nacht in die Wohnung des Beschuldigten eindrang und ihn festnahm.

Vorwürfe sollen sich als unberechtigt herausgestellt haben

Rund eine Woche musste er wegen der gegen ihn erhobenen Vorwürfe in Untersuchungshaft verbringen. Die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs, des Waffenbesitzes und weiterer Delikte haben sich aber als unberechtigt herausgestellt, weshalb der Rumäne sich nun wegen falscher Verdächtigung zu verantworten hat.

Der erste Verhandlungstag vor dem unter Vorsitz von Richterin Kathrin Heitzer stehenden Schöffengericht am Amtsgericht Schwandorf hatte keine neuen Erkenntnisse gebracht. Vielmehr nahm der Angeklagte bei jeder Frage, die ihm gestellt wurde, in epischer Breite Stellung, ohne auf den Sachverhalt einzugehen.

Dieses Verhalten setzte er auch am vergangenen Freitag, dem zweiten Verhandlungstag, fort. Auch bei diesem Prozess übersetzte eine Dolmetscherin sämtliche Wortbeiträge.

Lehrerin konnte sich an sachverhalt nicht erinnern

Als Beweis dafür, dass der Sohn des ehemaligen Chefs durch seinen Vater missbraucht und misshandelt worden sei, hatte der Rumäne in seiner Anzeige angegeben, dass sich das Kind an die Beine einer Lehrerin geklammert habe, als es nach Hause gebracht werden sollte. Zu dieser Behauptung war die Lehrerin als Zeugin geladen worden. Doch sie konnte nur sagen, dass sie keine Erinnerung an diesen Sachverhalt habe. Sie sei nur aushilfsweise an der Schule gewesen.

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Nächste Zeugin war die Polizistin, die die Anzeige im Dezember 2018 aufgenommen hatte. Sie führte aus, dass sie für die Erstellung der Anzeige eine Dolmetscherin hinzugezogen habe. Die Frage der Vorsitzenden, ob sie bei der Erstellung des Protokolls Zweifel am Wahrheitsgehalt der Aussage des Beschuldigten gehabt habe, verneinte sie.

Hinweis auf Waffe löste umgehendes Handeln aus

Auch die Frage, ob eine Waffe beim Chef des Angeklagten gefunden worden sei, beantwortete sie mit einem klaren Nein. Gerade der Hinweis auf die Waffe sei es aber gewesen, so die Polizeibeamtin, warum die Wohnung des ehemaligen Chefs des Beschuldigten noch in der Nacht der Vernehmung unter Inanspruchnahme der Ramme gestürmt worden sei.

An dieser Stelle brachte sich der Angeklagte wieder vehement ein. Er sagte, dass er zur Polizei gegangen sei, um neben dem Kindesmissbrauch und dem Waffenbesitz auch Anzeige wegen Schwarzarbeit und Betrugs gegen seinen damaligen Chef zu erstatten. Bei der Polizei sei er aber nicht ernst genommen worden, vielmehr habe man ihm gesagt, „wir mischen uns nicht ein bei diesen Ausländern, die sind so unbequem“.

Auf die Frage von Richterin Heitzer, in welcher Sprache der Beschuldigte sein Gespräch mit den Polizisten geführt habe, antwortete er, dass ihm die Nichteinmischung durch Zeichensprache klargemacht worden sei. Weil die Polizei nichts unternommen habe, fuhr der Angeklagte fort, sei er zu einer Tankstelle gelaufen und habe die dortige Angestellte gebeten, für ihn die 112 anzurufen, damit er Gehör bei der Polizei finde.

Rechtsgespräch scheiterte

In der Folge wiederholte er seine Vorwürfe gegen die Polizei. Die Aufforderung der Vorsitzenden, die Anschuldigungen zu unterlassen, ignorierte er. Auf gezielte Fragen des Gerichts zu Details ging er nicht ein, sondern verwies immer wieder auf die nach seiner Ansicht unberechtigte Inaktivität der Polizei. Seine Vorwürfe gipfelten in dem Satz: „Die Polizei hat hier den ganz großen Missbrauch betrieben.“

Da man im Rahmen der Verhandlung mit der Wahrheitsfindung nicht vorankam, regte der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Gunther Haberl, ein Rechtsgespräch an, das aber keine Verständigung brachte. Die Hauptverhandlung soll diese Woche (ab 29. September) mit weiteren Zeugen fortgesetzt werden.