Am Amtsgericht Schwandorf: Prozess-Marathon um falsche Verdächtigung wird fortgesetzt

Von Ralf Gohlke · 26. September 2025 um 05:00

Ein Prozess vor einem Amtsgericht darf in der Regel nur für maximal drei Wochen unterbrochen werden. Dauert die Unterbrechung länger, muss das Verfahren mit allen dazugehörigen Regularien neu aufgerollt werden. Vor genau diesem Problem stand am Mittwoch das Schöffengericht am Amtsgericht Schwandorf, unter Vorsitz von Richterin Kathrin Heitzer.

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Als Angeklagter erneut erschienen war ein 51-jähriger Rumäne. Bereits Ende Januar saß dieser wegen schwerer Freiheitsberaubung „in mittelbarer Täterschaft“ und falscher Verdächtigung, an gleicher Stelle auf der Anklagebank. Ihm wurde zur Last gelegt, dass sein früherer Arbeitgeber aufgrund seiner falschen Anschuldigungen etwa eine Woche in Untersuchungshaft verbringen musste.

Vorwürfe gegen Chef haltlos

Die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs und anderer Delikte, die der 51-jährige Angeklagte gegen seinen ehemaligen Chef erhoben hatte, hatten sich später als haltlos erwiesen. Dass sich das Verfahren verzögert hatte, lag vor allem am Angeklagten, der sich fast schon weitschweifig äußerte, ohne aber jeweils auf den Kern präziser Fragen einzugehen.

Das führte am ersten Prozesstag im Januar bereits dazu, dass der Hauptzeuge wegen fortgeschrittener Stunde nicht mehr aussagen konnte. Zu dem daraufhin angesetzten Ausweichtermin erschien allerdings der Angeklagte nicht, weil er bei der Anfahrt aus Tschechien in einen Autounfall verwickelt wurde. Dies konnte er glaubhaft nachweisen. Zum ursprünglich geplanten Folgetermin am 28. Februar kam es dann auch nicht – bis zu diesem Mittwoch.

Den weiteren Prozessbeteiligten, Staatsanwältin Jennifer Jäger, Nebenklagevertreter Markus Huesmann und Verteidiger Günther Haberl, schwante bereits, dass sich der Angeklagte erneut weitschweifig zu Wort melden würde. Und in der Tat: Die Dolmetscherin verdiente sich ihr Honorar redlich.

Im Kern der Befragung ging es natürlich immer wieder um die Details der Anschuldigungen gegen den ehemaligen Arbeitgeber. Dass sich das Geschehen bereits um die Weihnachtszeit 2018 abgespielt hatte, machte es dem Angeklagten natürlich leicht, sich auf die eine oder andere Erinnerungslücke zu berufen. Fast gebetsmühlenartig wiederholte er seine vermeintlichen Beobachtungen, denen zufolge sein früherer Chef seinen damals siebenjährigen Sohn ins Badezimmer geholt haben soll, um sich von ihm befriedigen zu lassen. Ebenso soll er ihn ständig geschlagen haben.

Widersprüchliche Aussagen

Je länger die Befragung dauerte, um so mehr verstrickte sich der Angeklagte aber auch in Wiedersprüche gegenüber seinen Aussagen vor der Burglengenfelder Polizei und später in Rumänien. Er versteifte sich immer darauf, dass es viele Zeugen gegeben habe, die man nur anhören müsse. „Ich habe nicht mal ein Prozent schuld daran, wofür ich hier angeklagt bin“, ließ er übersetzen und fügte an, er würde genauso wieder handeln. Hinzu kamen Vorwürfe gegenüber den aufnehmenden Polizeibeamten und einer Dolmetscherin aus der ersten Verhandlung. „Haben Sie nun vor der Polizei oder vor Gericht gelogen?“, stellte Jennifer Jäger daraufhin eine einfache Frage, die aber wiederum im Kern unbeantwortet blieb. Am späten Nachmittag wurde es selbst der Richterin Heitzer irgendwann zu bunt , und sie sagte wörtlich: „Das ist ein Schmarrn, was sie uns hier sagen.“

Das bezog sich auf eine Aussage des Angeklagten über eine angeblich leere Garage, die ein Foto der Polizei aber klar widerlegte. Ebenso verwies die Richterin darauf, dass das Verfahren gegen seinen Chef eingestellt wurde, nachdem das Kind weder Verletzungen aufgewiesen habe, noch eine Waffe gefunden worden sei.

Weil so etwas die Deutsche Prozessordnung nicht vorsieht, war gleich zu Beginn ein sogenanntes Rechtsgespräch der Prozessbeteiligten gescheitert. Rechtsanwalt Gunther Haberl hatte angeregt, das Verfahren ohne Hauptverhandlung zu beenden. Der Prozess soll diesen Freitag fortgesetzt werden.