Bei ihr lebten Pferde, Hunde und Exoten: Tierhalterin war bei Kontrolle kaum zu bändigen

Eine Frau aus dem östlichen Landkreis war auf ihrem Grundstück von Tieren umgeben: Pferde, Maulesel, Hunde und Exoten wie ein Felsenleguan lebten hier. Doch ging es den Tieren auch gut? Das wollte das Veterinäramt zusammen mit der Polizei überprüfen. Die Situation eskalierte, die heute 59-Jährige lag schlussendlich in Handschellen am Boden. Am Donnerstag saß sie auf der Anklagebank in Schwandorf.
Staatsanwältin Nadine Sand trug die Anklageschrift vor. Demnach waren das Veterinäramt und eine Polizeistreife am 14. Oktober nachmittags angerückt. Es sollte eine tierschutzrechtliche Überprüfung durchgeführt werden. Während die Angeklagte die Maßnahme im Außenbereich noch duldete, wehrte sie sich vehement gegen den Zutritt in ihr Wohnhaus, so die Anklage. Auch die Schlüssel habe die Tierhalterin, die derzeit ohne Job ist, nicht an die Beamten übergeben wollen – trotz Androhung unmittelbarem Zwangs.
Frau zu Boden gebracht
Den Polizisten blieb nichts anderes übrig, als die Frau „unter erheblichem Kraftaufwand“ zu Boden zu bringen und zu fesseln. Bei dem Gerangel seien die beiden Uniformierten leicht verletzt worden. Die Angeklagte habe sich daher wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung strafbar gemacht.
Nach der Verlesung der Anklageschrift regte die Vorsitzende Richterin Katharina Bauer ein Rechtsgespräch an. Nach mehreren Minuten hinter verschlossenen Türen wurde das Ergebnis bekannt. Der Einspruch gegen den Strafbefehl solle sich nur noch auf die Rechtsfolgen beschränken. Die geladenen Zeugen konnten daraufhin ohne Aussage vor Gericht entlassen werden.
Die Angeklagte erklärte, dass sie durch das Gerangel und die Fesselung erhebliche Verletzungen davongetragen habe. Unter anderem habe sie sich einen Schienbeinkopfbruch und eine Knieverletzung zugezogen.
Das wird nicht mehr verheilen. Ich werde dauerhaft beeinträchtigt sein.
Die Angeklagte über die Verletzungen, die sie beim Gerangel mit der Polizei erlitt
Auch ein knappes Jahr später leide sie noch unter den Folgen der Auseinandersetzung. „Das wird nicht mehr verheilen. Ich werde dauerhaft beeinträchtigt sein“, sagte die Angeklagte vor Gericht. Schmerzmittel würden bei ihr nicht wirken, erklärte sie weiter. Mehr noch: Nachdem sich die Kontrollgruppe Zutritt zu ihrem Haus verschafft hatte, habe sie „zweieinhalb Stunden im Regen stehen“ müssen. Eine schwere Lungenentzündung sei unter anderem die Folge gewesen.
Die Tierhalterin, die in der Sicherheitsbranche arbeitete, versuchte Richterin Bauer auch zu erklären, warum sie sich gegen die Durchsuchung ihres Hauses derart gewehrt hatte. „Mein Mann ist schwer krank. Zu viel Stress hätte für ihn das Ende bedeuten können“, sagte die heute 59-Jährige. Sie habe daher erst Rücksprache mit der Hausärztin halten und einen eigenen Zeugen für die Durchsuchung rufen wollen. Doch das sei ihr beides verwehrt worden.
Es war kein Fall von Polizeigewalt
Staatsanwältin Sand plädierte auf eine Strafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro. Die Anklagevertreterin stellte gleichzeitig klar, dass es sich um „keinen Fall von Polizeigewalt“ handelt. „Das Verhalten der Beamten war rechtmäßig“, erklärte die Staatsanwältin. Verteidiger Benedikt Kuchenreuter schloss sich dem an und forderte dieselbe Strafe.
Richterin Katharina Bauer verurteilte die Angeklagte sodann zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro. Sie begründete ihre Entscheidung mit der schlechten, wirtschaftlichen Situation der Angeklagten und der Tatsache, dass diese bislang nicht mit dem Gesetzt in Konflikt geraten war. Gleichzeitig hatte sie wenig Verständnis für das Verhalten der Frau gegenüber der eingesetzten Polizisten. „Die beiden Herrschaften haben nur ihren Beruf ausgeübt“, sagte die Vorsitzende Richterin.
Die tierschutzrechtliche Überprüfung und deren Folgen waren indes kein Thema beim Prozess am Donnerstagnachmittag. Hierzu sei ein eigenes Verfahren zu erwarten, hieß es am Rande.
Auf Anfrage der MZ teilte das Landratsamt Schwandorf mit, dass die Tierhaltung der Frau aus dem östlichen Landkreis bereits in früheren Jahren kontrolliert worden sei. Damals sollen die vorgefundenen Zustände aber noch deutlich besser gewesen sein als im Herbst 2024.
Hinweise auf Mängel
Was vor knapp einem Jahr genau zu beanstanden war, blieb zunächst offen. Das Veterinäramt habe aber bereits im Vorfeld „von verschiedenen Seiten Hinweise auf Tierschutzmängel“ erhalten.
Die heute 59-Jährige hatte eine Vielzahl von Tieren gehalten. Laut Landratsamt soll es sich dabei um Pferde, Maulesel, Hunde, Geflügel, Wellensittiche, Katzen und Exoten wie Schildkröten, Bartagame und einen Felsenleguan gehandelt haben. „Der Zustand der Tiere war in mehr oder minder großem Umfang zu beanstanden. Infolge der Kontrollen wurden alle Tiere bis auf Pferde, Esel und einen Teil des Geflügels freiwillig abgegeben“, berichtete Landkreissprecher Manuel Lischka. Die Bearbeitung des Falles dauere an.