Köfering will keine Ausnahmen – Gemeinderat pocht auf Stellplatzsatzung

Die Einhaltung der Stellplatzsatzung im Graf-Lerchenfeld-Quartier in Köfering (Kreis Regensburg) war jüngst Thema eines Ortstermins. Bürgermeister Armin Dirschl informierte, dass zwei Anwohner einer Empfehlung der Gemeinde gefolgt sind und ihre Anträge für eine Befreiung von der Stellplatzsatzung zurückgezogen haben. Die Satzung regelt, dass zwischen Garage und öffentlicher Verkehrsfläche mindestens ein Raum von fünf Meter vorhanden sein muss.
Falsche Auskunft erhalten?
Ohne Genehmigung, aber mit dem geforderten Stauraum, wurden in der Von-Bingen-Straße und Sophie-Scholl-Straße Garagen errichtet; zwei weitere Garagen in der Sophie-Scholl-Straße haben nichts von beidem. Laut Karin Pregler vom Bauamt wurden alle Häuser mit Carport im sogenannten Freistellungsverfahren eingereicht. Dass anstatt des genehmigten Carports eine Garage mit Tor errichtet werden könne, stamme aber nicht von der Verwaltung, sondern wohl von der Baufirma LiaTon.
„Ein Carport zählt als Garage, wenn ein Tor (egal welcher Art) vorhanden ist“, erklärte Pregler. Das Landratsamt wurde genauer: Egal, ob sich das Tor automatisch oder von Hand öffnet – dann ist es eine Garage. Auch wenn man eine Rückwand entfernt, ändert es nichts, weil ein Tor vorne das Ganze zur Garage macht und und die Stauraumpflicht gilt. Als Definition Carport/Garage teilte das Landratsamt mit: Wenn man in einem Zug reinfahren kann, weil kein Tor da ist, dann ist es ein Carport. Wenn man warten muss, weil ein Tor sich öffnet, ist es eine Garage.Keine Befreiungen von der Satzung sollen deshalb erteilt werden. Das beschloss der Gemeinderat einstimmig. Man wolle keinesfalls einen Präzedenzfall schaffen.
Auch Garagen im Baugebiet Weiherbreite sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Für alle Häuser wurden nur Carports im Freistellungsverfahren eingereicht. Das Thema war nun auf die Tagesordnung gekommen, als in der Julisitzung ein Antrag zur Errichtung einer Doppelgarage anstelle eines Carports einging. 2021 hatte der Antragsteller im Freistellungsverfahren seinen Bauantrag für ein Einfamilienhaus mit Carport eingereicht. Anstelle des Carports wollte er jetzt eine Doppelgarage mit drei Metern Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche errichten. Die geforderten fünf Meter werden nicht eingehalten.
Bürgermeister Dirschl informierte in der Sitzung zudem über die interkommunale Zusammenarbeit von Köfering, Obertraubling, Thalmassing und Pentling. Dabei geht es um die Erstellung eines Hochwasserschutzkonzepts für den Wolkeringer Mühlbach. Durch diese Maßnahme profitieren alle vier Kommunen. Die neue R30 kreuzt zweimal das Gewässer, weshalb dortige Flächen möglicherweise für eine Rückhaltung genutzt werden könnten. Dazu soll das Landratsamt informiert und – wenn möglich – um Berücksichtigung gebeten werden.
Als Vorhabensträger sollte Thalmassing die notwendige übergreifende Kommunikation und die Anträge einreichen, schlug Dirschl vor. Der Landschaftspflegeverband ist laut Auskunft des zuständigen Ministeriums nicht geeignet. Die Förderantragstellung soll bis spätestens 30. November erfolgen. Eine gemeinsame Vereinbarung für die Kostenverteilung (je 25 Prozent) für die Planungsleistungen sowie für spätere Maßnahmenumsetzung ist als Absichtserklärung festzuhalten. Die exakte Kostenumsetzung wird vermutlich erst nach Abschluss des Konzeptes besprochen.
15 000 Euro pro Gemeinde
Die Planungsleistungen wurden vom Wasserwirtschaftsamt als erste Orientierungsgröße mit bis zu 250 000 Euro beziffert. Der Fördersatz wäre 75 Prozent, sodass pro Kommune rund 15 000 Euro anfallen. Ein Abstimmungsgespräch für das zu erstellende Hochwasserschutzkonzept fand am 23. Juli in Obertraubling statt. Jede Gemeinde hat bereits ein eigenes Sturzflutrisikomanagement erstellen lassen. Die Regierung der Oberpfalz zeigt sich dem neue Konzept aufgeschlossen.
Dirschl meinte, bei Köfering ist bereits die Bachquerung (Brücke) im Bau. Graf Christopher von Lerchenfeld hob hervor: „Die Renaturierung der Wasserläufe ist gut.“ Zwischen Poign und Wolkering sei die zweite Querung noch nicht in Angriff genommen. Dirschl regte deshalb eine paritätische Kostenverteilung an. Einstimmig beschloss der Rat, diesem Vorschlag auch zu folgen.
Aus der Sitzung
■ Kommunalwahl: Wahlleiter ist Bertram Strobel und sein Stellvertreter Andre Schäfer.
■ Jugendkonferenz: Am Freitag, 10. Oktober, findet die Konferenz um 17 Uhr im Gasthaus zur Post statt.
■ Termin: Nächste Sitzung am 6. Oktober, 19.30 Uhr